Zur Aufzeichnung der Düngemaßnahmen sind Betriebe nicht verpflichtet, die
auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an N oder P2O5 aufbringen, oder
abzüglich bestimmter befreiter Flächen <15 ha LF bewirtschaften und weniger als 2 ha Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) anbauen, zugleich <750 kg N Anfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nachweisen und keinerlei Wirtschaftsdünger aufnehmen. Um die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für Düngung und Pflanzenschutz zu erfüllen, können Sie die Schlagkarten des Erzeugerringes nutzen. Ob Aussaat, Düngung oder Pflanzenschutz – eine schnelle Dokumentation ist leicht gemacht. Die Vordrucke können Sie in Kartenformat in der Geschäftsstelle des Erzeugerringes per E-Mail oder telefonisch bestellen (0, 10 € je Stück+ Versand zzgl. Ackerschlagkartei kostenlos vordruck in 2019. MwSt. ) oder im Standard Mitgliederbereich kostenfrei downloaden. Muster der Schlagkarte (zum Vergrößern bitte anklicken):
Ackerschlagkartei Kostenlos Vordruck In 10
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Erfassung von Maßnahmen und Aufträgen. Dezentrale Speicherung aller Daten. * zzgl. einmalige Einrichtungspauschale * zzgl. Servermiete wenn kein eigener Server genutzt wird
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