Home Karriere Job und Beruf Stellenmarkt SZ-Jobcoach: Darf ich den Lkw privat fahren? 11. Januar 2022, 5:05 Uhr Lesezeit: 3 min Geregelte Arbeitszeiten: Die Tageslenkzeit eines Fahrers darf neun Stunden nicht überschreiten. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn) Leser Bernd S. ist mit seinem Dienstfahrzeug manchmal mehrere Tage unterwegs. Darf er es nach Feierabend noch für Einkäufe nutzen? Von Ina Reinsch SZ-Leser Bernd S. fragt: Ich arbeite für ein Entsorgungsunternehmen und fahre mit einem Saugwagen-Lkw zu Kläranlagen von Privatkunden. Manchmal bin ich dafür eine Woche unterwegs und übernachte im Hotel. Meine Arbeitszeit liegt in der Regel zwischen acht und zehn Stunden. Wenn ich nun nach zehn Stunden beim letzten Klärwerk fertig bin und privat noch etwas einkaufen muss, zum Beispiel etwas zu essen, darf ich dann noch weiterfahren? Ich habe ja nur den Lkw vor Ort. Doch dadurch überschreite ich die zulässigen zehn Stunden Arbeitszeit und dokumentiere das auf der Fahrerkarte. Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen. Ina Reinsch antwortet: Lieber Herr S., enge Zeitpläne, hohes Verkehrsaufkommen, zu wenig Stellplätze - das Leben als Lkw-Fahrer hat nichts mit Asphaltromantik zu tun, sondern ist oft einfach nur hart.
Dürfen Kraftfahrer Beim Führen Von Kraftfahrzeugen
Allerdings gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie der Arbeitszeit. Tägliche und Wöchentliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer Die Arbeitszeit ist nicht gleich der Lenkzeit. Das Arbeitszeitgesetz für Lkw-Fahrer geht bei der Betrachtung der Arbeitszeit von einer Woche aus, welche sich über den Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr erstreckt. In einer solchen Woche darf die maximale Arbeitszeit für Lkw-Fahrer von 48 Stunden allerdings in der Regel nicht überschritten werden. Durch das Arbeitszeitgesetz für Berufskraftfahrer besteht allerdings die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf maximal 60 Stunden wöchentlich zu erhöhen. Allerdings darf die Wochenarbeitszeit vom Lkw-Fahrer nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Außerdem muss innerhalb von vier Monaten eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden je Woche erreicht werden. Für Kraftfahrer sieht das Arbeitszeitgesetz außerdem auch Vorschriften zur Tagesarbeitszeit vor. So darf die Arbeitszeit von einem Lkw-Fahrer pro Tag in der Regel nicht mehr als acht Stunden betragen.
Insgesamt ist die Rechnerei wirklich kompliziert. Für Fahrer ist es aber sehr wichtig, diese Vorgaben genau einzuhalten, denn wer übermüdet ein Fahrzeug lenkt, kann einen schweren Unfall verursachen. Die Lenk- und Ruhezeiten werden auf der Fahrerkarte gespeichert. Wer seine vorgeschriebene tägliche Ruhezeit für einen privaten Einkauf, ja selbst für ein kurzes Umparken unterbricht, fabriziert am nächsten Tag eine Lenkzeitüberschreitung, die je nach Dauer ein unterschiedlich hohes Bußgeld nach sich zieht - und zwar nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Arbeitgeber. Daneben kann auch die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit zu einem Bußgeld führen. Wenn Sie über die erlaubten Lenk- und Ruhezeiten - falls für Sie einschlägig - drüber sind, sollten sie den Lkw unbedingt stehen lassen, selbst dann, wenn Sie nach dem Arbeitszeitgesetz noch arbeiten dürften. Fahrzeit ist eben nicht gleich Arbeitszeit. Sobald Sie zehn Stunden hinter dem Steuer saßen, ist aber sowohl das Arbeitszeitkonto für diesen Tag voll, als auch das Lenkzeitkonto.
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Gesamtschule Hörstel Isere Drome
Nach einer starken Turnierleistung - ohne Gegentor in den regulären Spielen - belegten die Jungen diesmal den hervorragenden zweiten Platz. In der Vorrunde wurden folgende Ergebnisse erzielt:
MKG: Domschule Osnabrück 2:0 MKG: Sekundarschule Mesum 6:0 MKG: Goethe Gymn. Ibbenbüren 0:0 Als Gruppenerster bezwang man im Halbfinale die Gesamtschule Ibbenbüren mit 2:0. Im Endspiel ging es dann wieder gegen das starke Team vom Goethe Gymnasium. Schulleben – Felix-Fechenbach-Gesamtschule Leopoldshöhe. Und wieder egalisierten sich beide Mannschaften. Es fielen keine Tore. Das Siebenmeter-Schießen musste die Endscheidung bringen – und das gewann Ibbenbüren nach sieben Schüssen pro Team mit 5:4. Als stolze Verlierer konnten die MKG-Jungen die Heimreise antreten. Es spielten: Luis Plagge (Torwart), Clemens Brocks, Asaad Khdir, Tom Krätzig, Bennet Kugel, Kaspar Maneke, Abdu Mardnli, Niklase Mersmann, Hannes Nitzborn und Mathias Rutemöller.
Den Ausgleich erzielte Mentor, nachdem schon vorher einige gute Möglichkeiten herausgespielt wurden. Im letzten Spiel gegen Ibbenbüren hagelte es dann leider wieder eine saftige Niederlage. Beim 5:0 hatten unsere Jungs leider erneut wenig Chancen, so dass nach der Vorrunde der vierte Platz an die Sekundarschüler ging. Das bedeutete, dass es im Platzierungsspiel gegen den Vierten der anderen Gruppe um Platz sieben gehen würde. Und dies wurde zufällig die Nelson-Mandela Schule aus Rheine, also ein rassiges Derby! Nicht letzter zu werden, das war das Ziel. Und natürlich die sportliche Vormachtstellung im Raum Rheine ergattern. Mit einer guten Einstellung und Freude am Spiel gingen die Mesumer in die letzte Partie. Und zeigten ihre beste Leistung im letzten Spiel. Nach Toren von Ali, Marvin und Jordan gewannen die Jungs völlig verdient mit 3:1! IServ und WebUntis - Gesamtschule Ibbenbüren. Eine tolle Mannschaftsleistung! Die Mannschaft von unserer Sekundarschule präsentierte sich auf dem Turnier durch und durch sportlich und fair! Es spielten aus den fünften Klassen: Leo, Jordan, Mentor, Mirko, Roman, Mehti, Marvin, Thomas, Kuno, Ali und Ajun.