Die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen unterliegt keinem förmlichen Vergabeverfahrenszwang. Gleichwohl müssen die Vergabegrundsätze des europäischen Primärvergaberechts beachtet werden. Das eröffnet Kommunen auch künftig die Möglichkeit zur Inhouse-Vergabe. Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe wurde die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen ausdrücklich von dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Bürgermeisterin Martina Oertzen in Hittfeld verabschiedet - seevetal-aktuell.de. Diese Bereichsausnahme setzte der deutsche Gesetzgeber um (§ 149 Nr. 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Seitdem herrscht Unsicherheit unter den kommunalen Konzessionsgebern, unter welchen Voraussetzungen sie Trinkwasserkonzessionen rechtssicher vergeben können. Der Sinn dieser Bereichsausnahme wurde mit ihrer Einführung politisch kontrovers diskutiert. Letztlich trug man der Sorge der Bevölkerung vor einer "Privatisierung" der Wasserversorgung Rechnung. In der Folge hat die Europäische Kommission Trinkwasserkonzessionen von dem Geltungsbereich der Richtlinie 2014/23/EU ausgenommen.
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Wolter - Hoppenberg
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1986-08 - 1989-01
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Die Masten können aus Stahl, Aluminium, Beton, Holz oder auch Kunststoff sein. Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Beleuchtungsmasten
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Kommunen und Betreiber von Anlagen mit stehend verankerten Systemen haben eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, dass sie dafür verantwortlich sind und Sorge tragen müssen, dass von den stehend verankerten Systemen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Planung, Bau und Betrieb der Straßenbeleuchtung. Der im regelmäßigen Turnus nicht differenzierbare Austausch von Masten (z. B. nach Baujahr) verursacht unnötig hohe Kosten und belastet das vorhandene Budget enorm. Der Wirtschaftlichkeits-Grundsatz wird außer Acht gelassen, wenn intakte Masten in großer Zahl ausgetauscht werden müssen, um so potenzielle Risiken auszuschließen. Besonders in Zeiten des nachhaltigen Wirtschaftens sollte ein solches Vorgehen vermieden werden.
Die Inhouse-Vergabe beruht auf einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die mittlerweile in Paragraf 108 GWB vom deutschen Gesetzgeber in geltendes Recht umgesetzt worden ist. Da dieser Paragraf jedoch im vierten Teil des GWB steht, ist er entsprechend der Bereichsausnahme gemäß Paragraf 149 Nr. 9 GWB formal auf Trinkwasserkonzessionsvergaben nicht mehr anwendbar. Rechtsanwalt Martin Brück von Oertzen aus 59065 Hamm - Rechtsanwälte Wolter, Hoppenberg. Die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen steht somit auf den ersten Blick in einem nicht geregelten Raum mit vielen offenen Fragen. Grundsätze zur Inhouse-Vergabe maßgeblich
Der zweite Blick offenbart, dass in Anwendung des europäischen Primärrechts auch die vom Europäischen Gerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen vom Vergabeverfahrenszwang für Inhouse-Geschäfte und interkommunale Kooperationen trotz der Bereichsausnahme Anwendung auf die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen finden. Das heißt, die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Inhouse-Vergabe finden Anwendung, aber eben direkt und nicht über Paragraf 108 GWB.
Wir weisen ausdrücklich auf § 9 Jugendschutzgesetz hin. Hiernach dürfen: 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden und 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.
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