Gesundheit
Inhaltsverzeichnis SR: 812. 212. 5 - V vom 17. Oktober 2001 ber die Arzneimittelwerbung (Arzneimittel-Werbeverordnung, AWV)
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Art. 2
2. Abschnitt: Fachwerbung Art. 3 - Art. 13
3. Abschnitt: Publikumswerbung Art. Arzneimittel werbeverordnung schweiz.ch. 14 - Art. 22
4. Abschnitt: Kontrolle Art. 23 - Art. 25
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 25a - Art. 26
Anhang
Die vorliegende Edition Optobyte AG wurde am 11. 1. 2021 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 8. 2021 geliefert wurden und den Stand vom 1. 2021 wiedergeben. Massgebend ist allein die Verffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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Und er äussert sich zu Fragen der Irreführung, der Bezugnahme auf klinische Studien oder der Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen. Erstmals liegt eine breite Kommentierung zur Arzneimittelwerbung in der Schweiz vor, die dank ausführlichem Stichwortverzeichnis zu einer wertvollen Informationsquelle wird.
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Seit rund vier Jahren ist die Arzneimittel-Werbeverordnung in Kraft. Dennoch ist die Auslegung ihrer Bestimmungen bisher wenig gefestigt und es hat sich kaum eine Praxis oder Rechtsprechung gebildet. In dieser Situation will der vorliegende Kommentar Auslegungshilfe bieten. Er erläutert jeden Artikel, indem er auf seine Entstehungsgeschichte hinweist, Inhalt und Zweck beschreibt und detailliert auf die einzelnen Tatbestandselemente eingeht. Den Abschluss bilden jeweils rechtsvergleichende Hinweise zum europäischen und deutschen Heilmittelwerberecht sowie zum Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie. Arzneimittel werbeverordnung schweiz mit. Für den Praktiker legt der Kommentar aber nicht nur aus, sondern enthält weitere nützliche Angaben. Er weist auf die Abgrenzung hin von Arzneimittelwerbung gegen allgemeine Informationen über Gesundheit und Krankheit sowie gegen Werbung für verwandte Produkte wie Nahrungsmittel oder Kosmetika. Er nimmt kontroverse Themen auf wie Zugangsbeschränkungen im Internet, Unterstützung bei Kongressen oder Vorkontrolle für Werbung in Radio und Fernsehen.
Arzneimittelwerbung Medikamentenentwicklung Markt synonym: Arzneimittelmarketing, Pharmamarketing Definition Arzneimittelwerbung sind Massnahmen zur Information, Marktbearbeitung und Schaffung von Anreizen, welche zum Ziel haben, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf, den Verbrauch oder die Anwendung von Arzneimitteln zu fördern. Nicht in diese Kategorie fallen Informationen allgemeiner Art über Gesundheit und Krankheiten, sofern sich diese weder direkt noch indirekt auf bestimmte Arzneimittel beziehen. In der Medikamentenentwicklung Die Arzneimittelwerbung beginnt im Rahmen der Medikamentenentwicklung in der Regel sofort nach der Erstzulassung eines Arzneimittels. Arzneimittelwerbung. Einzelne Marketingmassnahmen können bereits vor der Zulassung ergriffen werden. Medikamentenentwicklung, zum Vergrössern anklicken. Illustration © PharmaWiki Publikums- und Fachwerbung Es wird zwischen Publikumswerbung und Fachwerbung unterschieden. Publikumswerbung richtet sich an die breite Öffentlichkeit, die Patientinnen und Patienten.