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- Hotelfachmann/-frau - IHK Darmstadt
Hotelfachmann/-Frau - Ihk Darmstadt
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung im Beruf "Hotelfachmann/ Hotelfachfrau" in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe
Ausbildungsvergütung). Informationen zu den IHK-Prüfungen
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als "gestreckte Abschlussprüfung" (GAP). Hotelfachmann/-frau - IHK Darmstadt. Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Teil 1 der Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt. Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote
Teil 1
Durchführung zweier Arbeitsaufgaben
60 Minuten
Situatives Fachgespräch über eine Arbeitsaufgabe
15 Minuten
Teil 2
Schriftliche Prüfung
Der Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 25% in die Gesamtnote ein.
Bereits mehrfach angesehen
Kursdetails
Kursstarttermine
02. 05. 2022
12. 01. 2023
Späteinstieg möglich
Unterrichtsform
Dozentengeleiteter Unterricht: wahlweise Präsenz, Telelearning 50% oder Telelearning 100% (ortsunabhängig)
Abschlussart
IHK-Abschluss, Trägerzertifikat
Kursinhalte
EDV
Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Hygiene
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken
Küchenbereich
Servicebereich
Büroorganisation und -kommunikation
Warenwirtschaft
Werbung und Verkaufsförderung
Wirtschaftsdienst
Empfang
Verkauf/Marketing
Praktikum
Optional/individuell
Voraussetzungen
Sie müssen mind. das 1, 5-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen, tätig gewesen sein und Sie müssen dort Tätigkeiten verrichtet haben, die normalerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden. Wenn Sie durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft darlegen können, dass Sie die Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben, kann dieser Zeitraum durch Einwilligung der IHK verkürzt werden.