Blitzscheidung - Gibt es das wirklich? Häufig sehen wir in TV-Magazinen auf RTL "Explosiv" oder lesen in Hochglanzmagazinen, dass sich zum Beispiel Lodda wieder im Rahmen einer Blitzscheidung von einer jungen Ehefrau getrennt hat. Aber was ist eigentlich dran, an der Sage, dass man sich quasi über Nacht scheiden lassen kann? 1. Ist eine Blitzscheidung möglich? An diesen Medienberichten liegt es natürlich, wenn Ehepaare oft danach fragen, ob auch ihre Scheidung als Blitzscheidung durchgeführt werden kann. Viele Mandanten sind der Auffassung, dass keine Trennung im rechtlichen Sinne ( näheres dazu) nötig sei und die Notwendigkeit des Abwartens eines ganzen Trennungsjahres könne doch gar nicht sein. Im Normalfall ist aber sowohl eine Trennung, als auch das Einhalten des Trennungsjahres zwingende Voraussetzung für die Scheidung. a. ) Ausnahmsweise kein Trennungsjahr In Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen, dass eine Scheidung vom Einhalten einer Trennung im rechtlichen Sinn und dem Durchführen des Trennungsjahres abhängt.
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Was Ist Eine Blitzscheidung Mit
Eine Trennung und Scheidung ist für die meisten Betroffenen eine sehr belastende und schwierige Angelegenheit. Bei vielen besteht der Wunsch, dieses Kapitel schnellstmöglich abzuschließen, um wieder positiv in die Zukunft blicken zu können. Aber gibt es so etwas wie eine "Blitzscheidung"? Und was ist eine Härtefallscheidung? Blitzscheidung – Eine einvernehmliche Scheidung kann das Verfahren enorm beschleunigen. Das Wichtigste vorweg: Der Gesetzgeber gibt in § 1566 BGB vor, dass eine Scheidung frühestens mit Ablauf eines Trennungsjahrs möglich ist und somit vor dem Scheidungsausspruch mindestens ein Jahr vergangen sein muss. Eine echte "Blitzscheidung" kurz nach der Trennung gibt es somit zumindest nach deutschem Recht regelmäßig nicht. Sind sich die Eheleute aber über die Scheidung an sich und die Regelung der Finanzen (Vermögen und Unterhalt) einig, kann das gerichtliche Ehescheidungsverfahren so kurz wie möglich gehalten werden. Es besteht die Möglichkeit, gegenseitige Ansprüche bereits im Trennungsjahr außergerichtlich zu regeln.
Bei einer sogenannten "Blitzscheidung" braucht es kein Trennungsjahr Ist eine Ehe endgültig am Ende, wünschen sich die Beteiligten häufig eine schnelle Scheidung. Das deutsche Familienrecht sieht jedoch ein Trennungsjahr vor, in welchem keine wirtschaftliche oder häusliche Gemeinschaft mehr bestehen darf. Die so genannte Trennung von Tisch und Bett soll das Scheitern der Ehe nachweisen. Doch es gibt Ausnahmen für eine Blitzscheidung. Die Voraussetzung für eine Scheidung Die Scheidung selbst setzt gemäß § 1565 BGB das Scheitern der Ehe voraus. Nach dem seit 1976 geltenden Zerrüttungsprinzip ist das der Fall, wenn die häusliche und wirtschaftliche Gemeinschaft seit einem Jahr nicht mehr besteht und beide Eheleute die Scheidung wünschen. Spätestens nach drei Trennungsjahren wird ein Scheitern der Ehe angenommen. Dauerte die Ehe kürzer als drei Jahre an, spricht man von einer Kurzehe. In diesen Fällen gibt es Besonderheiten. Der Versorgungssausgleich erfolgt beispielsweise nur auf Antrag.
Was Ist Eine Blitzscheidung In France
So ist die Aufhebung der Ehe beispielsweise bei einer Doppelehe möglich, oder auch wenn die Ehepartner noch minderjährig sind, einer der Partner nicht geschäftsfähig ist, die Ehe unter Zwang oder Drohungen geschlossen wurde. Auch arglistige Täuschung in schweren Fällen, beispielsweise wenn der Ehemann verschweigt, dass er rechtskräftig verurteilt ist und der Haftantritt nahe liegt. Eine Annullierung der Ehe, weil der Partner über seine finanziellen Verhältnisse die Unwahrheit gesagt hat, ist keineswegs ein Grund für eine "Blitzscheidung" bzw. eine Aufhebung der Ehe. Fazit
Eine Blitzscheidung kennt das deutsche Eherecht nicht. Allenfalls ist ein Wegfall des Trennungsjahre s möglich, wenn ganz besondere Umstände, wie oben beschrieben, vorliegen. Eine solche Entscheidung auf Härtefall vor dem Familiengericht durchzukämpfen, ist allerdings in der Praxis nicht einfach. Da ja der Härtefall durchaus bewiesen werden muss, werden die Beteiligten vor Gericht nicht umhin kommen, auch unangenehme Tatsachen aufzudecken - um mit dem Volksmund zu reden - "schmutzige Wäsche zu waschen".
Insbesondere lässt das Scheidungsrecht keinen Verzicht auf das Trennungsjahr zur Beschleunigung des Verfahrens als Selbstzweck zu. Wer sich scheiden lassen möchte, hat nicht die freie Wahl zwischen "normaler" Scheidung und "Blitzscheidung". Zum anderen ist die "Blitzscheidung" alles andere als ein Automatismus, der bei Antragstellung wie ein Blitz durch das Familiengericht zuckt und binnen weniger Wochen, Tage oder Sekunden zur Scheidung führt. Vielmehr bedarf es bei einer Blitzscheidung einer dezidierten Angabe der Gründe, die ausnahmsweise den Verzicht auf das Trennungsjahr rechtfertigen. Streitet der Ehepartner das Vorliegen dieser Gründe ab, so muss der Antragsteller den Beweis antreten. Das Verfahren vor dem Familiengericht kann durch eine entsprechende Beweiserhebung des Gerichts also an erheblicher Komplexität gewinnen und in die Länge gezogen werden. Blitzscheidung: Die Härtefallscheidung bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte Deshalb ist "Blitzscheidung" ein etwas irreführender Begriff, der sich auch nicht dem Gesetzestext entnehmen lässt.
Was Ist Eine Blitzscheidung Deutsch
Weitere Gründe sind wiederholte Gewalt gegen den Ehepartner oder die Kinder, Morddrohungen, schwere Beleidigungen, Ehebruch ab einer Dauer von mindestens 3 Monaten (insbesondere in der Ehewohnung), erniedrigende Behandlungen (z. B. Zwang zur Prostitution), die Aufnahme einer neuen Beziehung, aus der ein Kind erwartet wird und das Verschweigen einer anstehenden Haftstrafe. Eine unzumutbare Härte wird nur in seltenen Fällen bejaht. Eine einmalige Misshandlung oder Ehebruch reichen für eine Blitzscheidung nicht aus. Wie eine Scheidung sonst noch beschleunigt werden kann Eine Blitzscheidung bedeutet nicht, dass die Scheidung besonders schnell durchgeführt wird. Sie erlaubt es lediglich, den Antrag auf Scheidung eher einzureichen, nämlich vor Ablauf des Trennungsjahres. Die Dauer einer Scheidung richtet sich danach, ob z. eine Kurzehe vorliegt, wie schnell Antragsteller und Antragsgegner ihre Vermögensnachweise einreichen und wie die Kapazitäten beim zuständigen Familiengericht sind. Im schlechtesten Fall kann eine Blitzscheidung Monate bis Jahre andauern.
Anerkannt wurde ein Härtefall hingegen, wenn ein Ehegatte damit rechnen musste, dass der Partner aus Verzweiflung einen Selbstmord begehen könnte (AG Dortmund 174 F 226/04). Ein Härtefall wurde bejaht, indem der Antragsgegner gegenüber Dritten massiv Morddrohungen gegen den Partner äußerte (Brandenburgisches OLG 9 UF 166/00). Statt der Scheidung sind Maßnahmen nach dem Gewaltenschutzgesetz zweckmäßiger (z. B. Verbot, die Ex-Ehewohnung oder das Grundstück zu betreten). Psychische und Physische Gewalt – OLG Oldenburg entschied eine Ehe nach einer Trennungszeit von 5 Monaten als zerrüttet und unzumutbar und ließ eine Scheidung ohne weitere Einhaltung des Trennungsjahres zu. (OLG Oldenburg vom 26. 04. 2018 – Az. 4 UF 44/18
Untreue, neuer Partner
Untreue ist im Grundsatz zumutbar. Sie wird ausnahmsweise unzumutbar, wenn die neue Beziehung des Partners gerade zu dem Zweck eingesetzt wird, um den verbleibenden Partner zu verletzen, demütigen und entwürdigen. Dies kann der Fall sein, wenn der Partner mit dem neuen Partner in der bisherigen Ehewohnung zusammenlebt und der Antragsteller das ehebrecherische Verhältnis tagtäglich vor Augen sieht (OLG Köln 25 WF 162/98).