Besonders die Möglichkeit der hybriden Teilnahme kam mir mit Teilzeitbeschäftigung und Kindern sehr entgegen und durch die kleine Gruppengröße entstand ein reger Austausch! Zentral gelegen und gut zu erreichen: Die Hauptakademie in Stuttgart
Assoziationsratsbeschluss 1 80 St
D. Rechtsposition aus Art. 7 S. 2
I. Verhältnis zu Art. 7 S. 1 II. Erlöschen der Rechtsposition
I. Verhältnis zu Art. 7 S. 1
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Art. 7 S. 2 stellt eine gegenüber S. 1 des Artikels günstigere Bestimmung dar, die darauf abzielt, unter den Familienangehörigen der türkischen Arbeitnehmer die Kinder besonders zu behandeln, indem sie ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt nach Abschluss einer Berufsausbildung zu erleichtern sucht, damit gemäß dem Zweck des ARB 1/80 schrittweise die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verwirklicht wird. EuGH, Urt. v. 21. 01. Assoziationsratsbeschluss - Englisch-Übersetzung – Linguee Wörterbuch. 2010, Bekleyen, C-462/08, Rn. 25
Anders als Art. 7 S. 1, der verlangt, dass der Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers bei diesem für gewisse Zeit ununterbrochen seinen Wohnsitz hat, enthält Art. 7 S. 2 keine Voraussetzung eines tatsächlichen Zusammenlebens in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitnehmer. EuGH, Urt. 2010, Bekleyen, C-462/08, Rn. 26
Art. 7 S. 2 dient nicht dazu, günstige Voraussetzungen für die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat zu schaffen, sondern soll den Zugang der Kinder von türkischen Arbeitnehmern zum Arbeitsmarkt erleichtern.
Der Assoziationsratsbeschluss EWG-Türkei vom 19. 09. 1980 vereinheitlicht das Aufenthaltsrecht türkischer Arbeitnehmerinnen und –nehmer sowie ihrer Familienangehörigen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Link zum Beschluss