Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat mit einer neuen Ausgabe von 2020 die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen" (ZTV Pflaster-StB 20) herausgegeben. Sie ersetzen die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen", Ausgabe 2006. Wozu schon wieder eine neue ATV DIN 18318? – Teil 1 von 4 - BESCO - Berliner Steincontor GmbH. Die ZTV Pflaster-StB 20 ergänzen und konkretisieren die Inhalte der in der VOB Ausgabe vom September 2019 in einer Neufassung erschienenen ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen". Da die DIN 18318 stärker auf die Anwendung von Pflasterdecken und Plattenbeläge für private, nicht von Kraftfahrzeugen befahrene Flächen ausgerichtet wurde, mussten speziell die Anforderungen für befahrene Pflasterdecken für die ZTV Pflaster-StB konkreter verfasst werden, um das bisherige Qualitätsniveau im Technischen Regelwerk der FGSV zu erhalten.
- VOB/C DIN 18 318: Nachsanden von Pflasterflächen - ein Gewährleistungsfall?, Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), Pressemitteilung - lifePR
- CEM Consultants: Abrechnung nach VOB/C (Vereinfachungen, fiktive Mengen)
- Wozu schon wieder eine neue ATV DIN 18318? – Teil 1 von 4 - BESCO - Berliner Steincontor GmbH
Vob/C Din 18 318: Nachsanden Von Pflasterflächen - Ein Gewährleistungsfall?, Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen E.V. (Bvmb), Pressemitteilung - Lifepr
Keine Regelungen. 2 Ermittlung der Maße/Mengen. 1 Zuarbeiten, Verhau oder Schneiden von Pflastersteinen und Platten wird nach der Länge der Bear...
Verwandte Normen zu DIN 18318 sind
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3. 6. 1 Fundamente und Rückenstützen. Für Fundamente und Rückenstützen bei befahrbaren Flächen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 20/25, bei begehbaren Flächen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 16/20 zu verw...
4. 1 Nebenleistungen - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
Seite 25, Abschnitt 4. 1
Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 4. 1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4. 1, insbesondere: 4. 1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. Anmerkung zu...
4. 2 Besondere Leistungen - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
Seite 25 ff., Abschnitt 4. 2
Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 4. 2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4. CEM Consultants: Abrechnung nach VOB/C (Vereinfachungen, fiktive Mengen). 2, z. : 4. 1 Die in den Abschnitten 3. 4, 3. 5 und 3. 6 aufgeführten Besonderen Leistungen. 4. 2 Vorbereiten der Unterlage, z. Nachverd...
5 Abrechnung - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
Seite 27 f., Abschnitt 5
Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 5 Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.
Cem Consultants: Abrechnung Nach Vob/C (Vereinfachungen, Fiktive Mengen)
Aussortieren, Aufladen, Abtransport und Abladen von ausgebauten Stoffen und Bauteilen, von den vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Resten und unbrauchbaren Steinen und Platten, die vom Auftraggeber beigesteIlt wurden. Herstellung von Plattenbelägen im Bogen oder im Muster. Herstellung von Pflasterdecken im Muster oder in Kombination mit Platten. Herstellen von Aussparungen. Schließen von Aussparungen sowie Einsetzen von Einbauteilen. Räumen von Schnee und Abstumpfen bei Glätte zur Aufrechterhaltung des Verkehrs. VOB/C DIN 18 318: Nachsanden von Pflasterflächen - ein Gewährleistungsfall?, Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), Pressemitteilung - lifePR. Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Verkehrssicherungseinrichtungen und Befestigungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anliegerverkehrs, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen. Herstellen von Musterflächen.
Hinweis an Ausschreibende:
Wenn Sie derartige Leistungen (Pflasterarbeiten) in Klein- und
Kleinstflächen auszuschreiben haben und diese Kleinflächen in
gesonderten LV-Positionen (ggf. noch mit besonderem Hinweis auf klein und
kleinst und etwaige Erschwernis) ausweisen, muss Ihnen bewusst sein, dass
bei Vereinbarung der VOB/C der AN zusätzlich zu einem
höchstwahrscheinlich bereits erhöhten Preis dennoch
zusätzlich die Abrechnungsfiktion "0, 5 m2" für sich beanspruchen
kann.
Wozu Schon Wieder Eine Neue Atv Din 18318? – Teil 1 Von 4 - Besco - Berliner Steincontor Gmbh
Moderne Fertigungstechnik und präziser Formenbau erzielen eine hohe Maßgenauigkeit. Es gibt jedoch keine Produktionsmethode und keinen Formenbau, die jede Maßtoleranz ausschließen. Betonsteine ohne Maßtoleranzen sind nicht herstellbar. Die zulässigen Maßtoleranzen sind in der DIN EN 1338 "Beton-Pflastersteine" festgelegt. Daher hat die Fuge zwischen den Steinen die Funktion, die Maßtoleranzen zu kompensieren. Die Verlegung von Pflastersteinen, bei der die Abstandhalter knirsch auf den Nachbarstein stoßen, ergibt keine normgerechte Pflasterfuge. Aus diesem Grund kann und darf das Vorsprungsmaß der Abstandhalter nicht identisch mit dem Maß der Sollfuge sein! Wird bei der Betonstein-Verlegung die Breite der Sollfuge nicht eingehalten und regelwidrig so dicht verlegt, dass der Abstandhalter am nächsten Stein anliegt, verschieben sich die Pflasterzeilen. Schon ein einziger Stein in der Fläche mit einer gemäß DIN EN 1338 zulässigen Maßtoleranz stört bei Nichteinhaltung der Sollfuge die fluchtgerechte Verlegung.
Bei einer Baumaßnahme waren u. a. Natursteinpflasterflächen herzustellen. Einige Wochen nach der Abnahme - jedoch innerhalb der Gewährleistung - forderte der Auftraggeber ein nochmaliges Absanden der Pflasterflächen, da zwischenzeitlich die Fugen nicht mehr vollständig gefüllt waren. Er verlangte das Nachbessern der Pflasterflächen und berief sich dabei auf die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers. Hier stellt sich die Frage, ob das Nachsanden von Pflasterflächen nach der Ab-nahme unter die Gewährleistung fällt. Alle Leistungen, die im Rahmen eines VOB-Vertrags bei Pflasterarbeiten zu erbrin-gen sind, werden in der ATV DIN 18 318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge in un-gebundener Ausführung, Einfassungen" geregelt. Im Absatz 3. 4. 3 "Verfugen und Verdichten" wird folgendes gefordert:
"Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens erfolgen. Dazu ist Fugenfüllstoff aus Gesteinskörnungen auf das Pflaster aufzubringen, in die Fugen einzufegen oder einzuschlämmen; überschüssiger Fugenfüllstoff ist zu beseitigen.