Bedingungen schriftlich festhalten
Egal, ob es um die Vereinbarung von Teilzeitarbeit in der Elternzeit, einen neuen Arbeitsort oder einen Benzinkostenvorschuss handelt: Wenn sich die Vertragspartner mündlich verständigt haben, sind beide an diese Absprache gebunden. Es ist allerdings davon abzuraten, sich auf Übereinkommen per Handschlag zu verlassen. Wählen Sie immer die Schriftform und nutzen Sie dafür eine passende Vorlage. Für den Streitfall sollten Sie ein handfestes Beweismittel in Händen halten. Zusatzvereinbarung zum arbeitsvertrag gehalt. Besonders heikel sind natürlich Fälle, in denen der Arbeitnehmer durch die Zusatzvereinbarungen auch Pflichten auferlegt bekommt. In dem Fall stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Muss ich eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben? Beispiel:
Herr K. wird befördert und erhält neben einem Dienstwagen auch ein höheres Gehalt. Dafür soll ihm aber ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auferlegt werden. Ohne ein schriftliches Dokument darüber wäre der Arbeitgeber in Beweisschwierigkeiten.
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Arbeitsvertrag: Welche Zusatzvereinbarungen sinnvoll sein können -
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Es kann sich als sinnvoll erweisen, ergänzend zu den Hauptbestandteilen eines Arbeitsvertrages einige Zusatzpunkte zu regeln:
Dienstwagen: Umfang der Privatnutzung klären
Der Arbeitnehmer ist nur dann berechtigt, seinen Dienstwagen privat zu nutzen, wenn es der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt. Die Rahmenbedingungen einer privaten Nutzung sollten genau definiert werden. Wichtige Vertragspunkte sind:
Bezeichnung des Fahrzeugs: Typ, Marke, Ausstattungselemente, Neuwagen oder Gebrauchtwagen
Überlassungszeitraum
Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte (z. Zusatzvereinbarung zum normalen Arbeitsvertrag - frag-einen-anwalt.de. B. nahe Angehörige des Mitarbeiters: ja; andere Personen: nein)
Haftung
Versicherung
Pflege und Reparaturen
Benzinkosten (bei Privatfahrten)
Der Arbeitgeber kann es sich vorbehalten, die Privatnutzung des Dienstwagens später zu widerrufen. Den Vorbehalt eines jederzeitigen Widerrufs hält die Rechtsprechung jedoch für unwirksam. Es sind daher dezidiert Widerrufsgründe festzulegen wie beispielsweise:
Kündigung des Mitarbeiters
Entzug der Fahrerlaubnis
Änderung des Tätigkeitsfeldes
Internetnutzung: genaue Ausgestaltung festhalten
Ohne Erlaubnis des Arbeitgebers sind Mitarbeiter nicht berechtigt, die unternehmenseigene Internetverbindung für private Zwecke zu verwenden.
Kostspieliges Wettbewerbsverbot
Der Arbeitgeber kann in Schriftform ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren(§ 74 HGB), um den Arbeitnehmer darin einzuschränken, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihm in Konkurrenz zu treten. Dieses Wettbewerbsverbot ist jedoch auf maximal zwei Jahre beschränkt und kostspielig. Der Arbeitgeber muss sich nämlich dazu verpflichten, dem Arbeitnehmer für jedes Jahr des Wettbewerbsverbotes eine Karenzentschädigung in Höhe von mindestens der Hälfte des letzten Einkommens zu zahlen. Wenn er bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis auf das Wettbewerbsverbot verzichtet, bleibt das Wettbewerbsverbot noch ein Jahr wirksam. Bei einem Verzicht nach Ausscheiden des Arbeitnehmers fällt die Entschädigung für die gesamte Verbotsdauer an. Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. In Anbetracht der Kosten ist die Sinnhaftigkeit eines Wettbewerbsverbotes jedenfalls vorab zu prüfen.