Eine Teilnahme im Sinne von Beihilfe oder Anstiftung zur Tötung auf Verlangen ist ebenfalls denkbar. In der Eigenart dieser Straftat liegt, dass das Tatopfer notwendig zugleich Tatanstifter ist und, wenn es den Versuch überlebt, mangels einer Ausnahmebestimmung im Gesetzeswortlaut auch als solcher abzuurteilen ist (was in der Rechtspraxis wohl nicht vollzogen wird). Rechtswidrigkeit [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Unter dem Gesichtspunkt der Rechtswidrigkeit ist wegen der Atypik des Delikts ein Rechtfertigungsgrund schwerlich vorstellbar. Strafrecht: Jemandem den Tod wünschen, strafbar? - Sonstige Rechtsfragen - Gratisrecht.de - Das Branchenbuch für Rechtsfragen. Insbesondere sind die Notwehr und die Einwilligung in Deutschland nicht davon erfasst, da gerade der § 216 StGB Eingriffe in das höchstpersönliche Rechtsgut nicht zulässt (Einwilligungssperre). Abgrenzung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Problematisch ist bei der Tötung auf Verlangen in Deutschland stets die Abgrenzung zur straflosen Beihilfe zum Suizid. Dabei wird als Kriterium teilweise dasjenige der Tatherrschaft angelegt: Dominiert der Täter den Handlungsablauf, so ist er strafbar wegen Tötung auf Verlangen, unterstützt er jedoch allein die Handlungen des Suizidenten, so bleibt es bei der Straflosigkeit der Beihilfe zur Selbsttötung.
Tötung Auf Verlangen – Wikipedia
Nur weil man jemandem sagt, dass man Ihn nicht leiden kann (wenn auch deutlich) macht man sich nicht strafbar. Die "untergehen/sterben"-Formulierung liegt meinem Empfinden nach auf der Grenze, die Pest-an-den-Hals finde ich hinnehmbar. Für eine strafbare Bedrohung ist die Sache nicht konkret genug. Eine Bestrafung des Täters ist ohnehin kaum zu erwarten. Wahrscheinlich würde wegen Geringfügigkeit ohne Folgen für den Täter eingestellt und Sie werden auf den Privatklageweg verwiesen. An ihrer Stelle würde ich mich bei Ebay über die Person beschweren. # 4
Antwort vom 11. 2009 | 22:03
Von Status: Master (4936 Beiträge, 774x hilfreich)
quote: An ihrer Stelle würde ich mich bei Ebay über die Person beschweren. Das hat die Person schon bei ebay getan. Deswegen wurden studi19 und sein Bekannter wegen (Hoch-)Bietens auf eigene Auktionen ja schon 14 Tage gesperrt. Jemanden den tod wünschen strafbar. gruß azrael
# 5
Antwort vom 16. 2009 | 23:17
Von Status: Praktikant (547 Beiträge, 144x hilfreich)
# 6
Antwort vom 28. 2009 | 18:23
Von Status: Schüler (290 Beiträge, 49x hilfreich)
Und jetzt?
Strafrecht: Jemandem Den Tod Wünschen, Strafbar? - Sonstige Rechtsfragen - Gratisrecht.De - Das Branchenbuch Für Rechtsfragen
Antworten Neues Thema
#1
In letzter Zeit tauchen auf Twitter Stimmen auf, die behaupten, jemandem den Tod wünschen, sei strafbar. Konkret sehe ich da zwei Möglichkeiten. 1) Ich sage jemandem, geh sterben
2) (brisanter und aktueller) Ich sage jemandem, ich hoffe dass du Opfer beim nächsten Terroranschlag wirst. Man könnte natürlich solche Statements in die Nähe von Todesdrohungen stellen. Tötung auf Verlangen – Wikipedia. Allerdings, was wird heutzutage schon nicht in die Nähe von irgendwas gestellt? Ich sehe bei bei 1) und 2) keine Drohung. Sind solche Statements strafbar? #2
Das ist freie Meinungsäußerung und auszuhalten
Solche Aussagen sind nicht strafbar, obwohl wenn die Person, der gedroht wurde, sich später umbringt, könnte sein, dass die androhende Person schuldig sein wäre…
#3
Solche Aussagen sind nicht strafbar. Genauso wenig wie wenn sich jemand darüber freut, dass Menschen an einem Virus sterben oder bei Unwettern ihr Leben oder ihr gesamtes Hab und Gut verlieren. Moralisch sicherlich verwerflich und gesellschaftlich geächtet, aber nicht strafbar.
Unter einer Todesdrohung (oder auch Morddrohung) versteht man die Drohung, dass der Tod eines Lebewesens hervorgerufen wird, meist geschieht dies gegenüber einer anderen Person. [1] In Abgrenzung zur bloßen Warnung vor dem Tod, schreibt sich der Drohende einen Einfluss auf den Eintritt des Todes zu. [2]
Drohung mit dem Tod eines Menschen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei der Drohung mit dem Tod eines Menschen wird gegenüber einer Person gedroht, dass ein Mensch getötet wird. Rechtliche Situation [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Drohen mit dem Tod eines Menschen, um eine Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu veranlassen, ist nach deutschem Strafrecht eine Nötigung, auch wenn mit dem Tod eines fremden Menschen gedroht wird. [3] Die Drohung mit Mord oder Totschlag gegen den Bedrohten oder eine ihm nahestehende Person ist, weil es sich bei beiden Delikten um Verbrechen handelt, eine strafbare Bedrohung. Darüber hinaus kommen Todesdrohungen teilweise auch bei Raub, Erpressungen, Erpresserischem Menschenraub und Geiselnahmen vor.