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Veröffentlicht 15. Januar 2022
· Aktualisiert 27. Januar 2022. Vor einiger Zeit gab es mal ein Programm, das " MeineBeihilfe 2009 " bzw. " MeineBeihilfe 2013 " hieß. Meine beihilfe forum.doctissimo. Das Programm war offensichtlich sehr beliebt und deshalb viele Nutzer enttäuscht, als der Entwickler den Support einstellte und das Programm auch nicht mehr zur Verfügung stellte. Grund war offensichtlich eine Inkompatibilität mit Microsoft Windows ab der Version 7. Nachdem der ebenfalls mit einer MS-Access Datenbank als Backend (Datendatei) arbeitet, habe ich den Versuch gewagt und eine Art "Migrations-Tool" zur Übernahme von Daten aus "MeineBeihilfe" in den entwickelt. Das Migrations-Tool ist ab dem Update 6. 6 integriert. Eine Anleitung finden Sie hier. Eine Demonstration des Tools können Sie im folgenden Erklärvideo anschauen. Beste Grüße
Müller Armin
Schlagwörter: MeineBeihilfe
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Hallo, ich hoffe, daß ich hier richtig bin. Es geht darum, daß mein Noch-Mann Beamter der Stadt Hamburg und daher Beihilfeberechtigt ist. Meine Töchter gehen schon seit einigen Jahren immer zur Heilpraktikerin und die Rechnungen hat mein Mann immer bei der Beihilfe eingereicht und wir haben dann dafür 80% der Rechnung überwiesen bekommen. Nun wollte ich ihm die neueste Rechnung geben und er meinte nur, daß er die Rechnung nicht einreichen möchte. So beantragen Sie Beihilfe richtig | beihilferatgeber.de. Was kann ich da machen? Die Kinder sind bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Diese übernimmt aber keine Heilpraktikerrechnungen. Kann ich mich direkt an die Behilfe wenden und dort die Rechnungen einreichen? Und würde das Geld dann auf mein Konto überwiesen werden? Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. #2
die Kinder haben nur dann einen Beihilfeanspruch, wenn keine andere KV besteht....
ich könnte mir vorstellen, dass Dein Ex Ärger bekommen hat-
#3
Meine Töchter gehen schon seit einigen Jahren immer zur Heilpraktikerin und die Rechnungen hat mein Mann immer bei der Beihilfe eingereicht und wir haben dann dafür 80% der Rechnung überwiesen bekommen.
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Hallo Winni,
jetzt muss ich doch noch einmal meinen Senf dazugeben:
Die Bundesbeihilfeverordnung geht vom "Gesamtbetrag der Einkünfte" gem. § 2 Abs. 3 EStG aus. Unter Pkt. 7 "Sonstige Einnahmen" sind im Sinne des § 22 Abs. 2a) Leibrenten und andere Leistungen und 2aa).. der Besteuerung unterliegende Anteil. Wenn Deine Gattin erst ab 2012 Rente bekommt, gilt für sie allerdings die neue Einkommensgrenze von 17. 000 EUR., was aber bei einer Bruttorente von ca. 18. 000 EUR. egal ist. Hier ist eine fiktive Steuerberechnung 2011 für eine Bruttorente von 18. mit einem Steuerprogramm fürs Finanzamt, aus der der Gesamtbeitrag der Einkünfte hervorgeht:
Steuerabrechnung für 2011 Berechnung des zu versteuernden Einkommens € € Sonstige Einkünfte: 1. Leibrente Bruttobetrag 18. 000, 00. /. Rentenfreibetrag. 6. 840, 00 11. 160, 00. Werbungskosten-Pauschbetrag. 102, 00 = Sonstige Einkünfte 11. 058, 00 11. Meine beihilfe forum.doctissimo.fr. 058, 00 Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte 11. 058, 00 * Sonderausgaben-Pauschbetrag.
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mehr als 1000 Beiträge seit 20. 09. 2019
Porcupine17 schrieb am 31. 08. 2020 12:07: Hier aber begehe das Münchner Gericht einen fatalen Fehler. Denn die Morde an acht türkisch- und einem griechischstämmigen Gewerbetreibenden und einer Polizistin seien erst nach der Planung und damit erst nach dem Zschäpe vorgeworfenen Tatbeitrag verübt worden. Hier komme ich jetzt irgendwie nicht mehr mit. Die StarMoney Community - Anmelden. Natürlich wurden die Taten erst nach der Planung durchgeführt - das liegt in der Natur des Begriffs "Planung". Schließlich kann man nicht etwas planen wenn man es gerade macht, da bleibt nur Improvisation. Und etwas planen was vorher passiert geht ja auch nicht es sei denn man kann sich rückwärts durch die Zeit bewegen - das wäre aber eher Hollywood. Ich könnte jetzt verstehen wenn das Argument wäre sie konnte bei der Planung nicht unbedingt davon ausgehen das die Planung umgesetzt wird. Oder das Planung eines Mordes etwas anderes ist als Durchführung besagten Mordes. Aber die Argumentation im Artikel bezieht sich ausdrücklich auf die zeitliche Abfolge von Planung und Tat so als ob es da einen Unterschied geben würde wenn die Tat nicht nach der Planung stattgefunden hätte...
Davon ausgehend das diese drei Juristen wohl schon wissen werden was sie sagen vermute ich mal das hier einfach der Artikelschreiber schwer verständlich formuliert hat. Aber was ist jetzt hier das Argument? Einen Mord planen oder bei der Planung helfen ohne bei der Tat anwesend zu sein, ist nach dem Verständnis der Juristen aus dem Artikel der Strafbestand Beihilfe zum Mord. Beihilfe will meine Kosten nicht übernehmen!. Verurteilt wurde die Angeklagte aber wegen der Mittäterschaft zum Mord. Dies ist ein wesentlich härter zu bestrafender Verstoß. Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31. 2020 14:19).