Wenn du im Ausland einen Unfall erleidest oder krank wirst, dann hast du hoffentlich vorm Start ins Ausland eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Denn die ärztliche Behandlung bis hin zum Rücktransport nach Deutschland kann schon mal ein kleines Vermögen kosten. Deswegen ist es geradezu fahrlässig, wenn du dich ohne Versicherung ins Ausland begibst. Wenn du dich jedoch länger als drei Wochen ununterbrochen im Ausland aufhältst, dann benötigst du einen weitergehenden Schutz. Dies ist der Fall bei Weltreisen oder Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Praktikums, einer Geschäftsreise oder einer Bildungsreise, z. Auslandskrankenversicherung für Austauschschüler - Versicherung & Vorsorge - Finanztip Forum. B. als Au Pair, Sprachschüler, beruflich Entsandter, Auswanderer oder Student. Der Auslandskrankenschutz sollte immer auf deine individuellen Bedürfnisse angepasst sein. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Auslandskrankenversicherung Für Austauschschüler - Versicherung &Amp; Vorsorge - Finanztip Forum
Bei einer normalen Krankheit lässt sich der Reiseantritt ansonsten problemlos verschieben. Das Reisegepäck ist generell über die Fluggesellschaft versichert, solange bis ihr den Flughafen verlassen habt. Wertvolle Gegenstände wie Laptop, Ausweise etc. solltet ihr grundsätzlich im Handgepäck mit euch führen. Einzig für all jene, die tatsächlich durch unwegsames Gelände zu ihrer Gastfamilie in abgelegene, krisengeschüttelte und diebstahlsgebeutelte Gebiete (bspw. Südafrika) fahren, lohnt sich eine Reisegepäckversicherung. Für den seltenen Fall, dass der Gastschulaufenthalt aus persönlichen Gründen mittendrin abgebrochen wird, hat sich dann die Anschaffung einer Reiseabbruchsversicherung durchaus gelohnt. Seid ihr allerdings Opfer nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Revolution, Naturkatastrophen, Amoklauf in Schule etc. ) geworden und dadurch maßgeblich in Gefahr, benötigt ihr keine solche Versicherung. Dann können sowohl der Veranstalter als auch ihr den Vertrag kündigen und abbrechen. Der Veranstalter ist darüber hinaus verpflichtet, in diesem Fall angemessene Maßnahmen für die Rückbeförderung einzuleiten.
Diesen Aspekt regelt üblicherweise der Vertrag. Abschließend
Übrigens sind die Veranstalter per Gesetz verpflichtet (bei längeren Gastschulaufenthalten greift das Pauschalreiserecht) bestimmte Auflagen zu erfüllen. So müssen sie sich bspw. gegen das Insolvenzrisiko absichern. Ansonsten gehören die Kompakt-Pakete der Austauschorganisationen, in denen alle wichtigen Versicherungen für das jeweilige Gastland enthalten sind, mittlerweile zum Standard. Dennoch lasst euch im Vorfeld von den potenziellen Veranstaltern, den Versicherungen, aber auch eurem Hausarzt, erfahrenen Gastschülern oder Informationsstellen umfassend beraten. Nehmt die Angebote genau unter die Lupe und vergleicht sie mit anderen. Unabhängig davon sind euch natürlich, was die Vielzahl der weiteren Schutzmaßnahmen angeht, keinerlei Grenzen gesetzt. TIPP: Übrigens informiert die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland () umfassend und aktuell zu den einzelnen Sozialversicherungsabkommen Deutschlands mit der EU und dem außereuropäischen Ausland.