Das Wichtigste im Überblick: Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum, in welchem der Schuldner nach Beginn seiner Insolvenz seine Schulden regelmäßig über den Insolvenzverwalter an seine Gläubiger zurückzahlt. Hierbei ist der Zeitraum der kompletten Privatinsolvenz von der Eröffnung der Insolvenz bis hin zum Abschluss eingeschlossen. Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase, Nachzahlungen. Die genaue Dauer hängt mit der Dauer der Insolvenz zusammen, so ist beispielsweise bei früherer Zahlung der Verfahrenskosten eine Verkürzung seitens des Gerichts möglich. Während dieses Zeitraums gelten für den Schuldner gewisse Regeln, die er einzuhalten hat. So muss er sich beispielsweise um eine angemessene Arbeitsstelle bemühen, neue Schulden vermeiden und hat die Pflicht, sich fair und ehrlich gegenüber dem Treuhänder und dem Gericht zu verhalten. Falls der Schuldner im Laufe der Wohlverhaltensperiode gegen seine Obliegenheiten verstößt, so droht ihm eine Versagung der Restschuldbefreiung. In dem Fall, dass die Restschuldbefreiung versagt wird, bleiben die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern bestehen und das Insolvenzverfahren gilt als gescheitert.
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Wohlverhaltensphase In Der Privatinsolvenz Bekanntmachungen
Schuldner stirbt im Eröffnungsverfahren
Ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, prüft das Insolvenzgericht, ob es das Verfahren eröffnet. Dieses Verfahrensstadium zwischen Antragsstellung und Eröffnungsbeschluss wird Eröffnungsverfahren genannt. Stirbt der Schuldner während des Eröffnungsverfahrens, treten die Erben an dessen Stelle. Sie haben dann die Wahl, dass beantragte Insolvenzverfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren gemäß den §§ 315 ff. Wohlverhaltensphase in der privatinsolvenz anmelden. InsO übergehen zu lassen oder den Insolvenzantrag zurückzunehmen. Nehmen die Erben den Antrag zurück, haften diese grundsätzlich für die Schulden des verstorbenen Schuldners. Schuldner stirbt im Insolvenzverfahren
Ist der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts ergangen, ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Stirbt in diesem Stadium der Schuldner, wird das eröffnete Insolvenzverfahren von Amts wegen als Nachlassinsolvenzverfahren fortgeführt. Die Erben haben hierbei jedenfalls nicht die Möglichkeit, den Eröffnungsantrag zurücknehmen, um das Insolvenzverfahren zu stoppen.
In der Regel ist das Ziel einer Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung. Hierbei wird der Schuldner von den Zahlungsverpflichtungen, denen er im Laufe des Insolvenzverfahrens nicht (vollständig) nachkommen konnte, befreit. Auf diese Weise kann der Schuldner nach seiner Überschuldung einen Schnitt machen und einen kompletten Neuanfang wagen. Geregelt ist die Restschuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren im Insolvenzrecht, konkret in den §§ 286–303a der Insolvenzordnung (InsO). Sie kann nur einer natürlichen Person auf Antrag gewährt werden. Voraussetzung ist, dass keine Versagungsgründe vorliegen und die Wohlverhaltensphase erfolgreich durchlaufen wird. Wichtig ist: Gewährt wird die Restschuldbefreiung, wenn das Insolvenzverfahren beendet ist – nicht vorher. Wohlverhaltensphase in der privatinsolvenz bekanntmachungen. Die anschließende Wohlverhaltensphase wird von der Verfahrenseröffnung her gerechnet: Daher haben Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung zusammengenommen eine Dauer von höchstens sechs Jahren. Zum genauen Ablauf erfahren Sie im Folgenden mehr.