Ein Mitglied aus der Sozietät des Ausschussvorsitzenden vertrat die Baufirma. Der Rat fasste schließlich den Beschluss, dass der Ausschussvorsitzende in der Angelegenheit als befangen gilt. Gegen den Beschluss klagte der Ausschussvorsitzende. Das VG Minden führte u. a. aus:
"Etwaige vom Rat in der Sache "(Rechtsstreit zwischen der Stadt und der Baufirma) zu treffende Entscheidungen waren und sind nämlich geeignet, der (auch) vom Kläger vertretenen Rechtsanwaltssozietät des Klägers einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil zu bringen. Befangenheit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn bei einem ehrenamtlich tätigen Bürger ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist, welches die auf einem Ausgleich öffentlicher und privater Interessen beruhenden Entscheidungen des Gemeinderats beeinträchtigen und damit zugleich das Vertrauen der Bürger in eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte und unvoreingenommene Kommunalverwaltung schwächen könnte. Go nrw alte fassung de. " "Ein in der Sozietät nicht mit dieser Angelegenheit befasster Rechtsanwalt ist als Ratsmitglied bei dieser Angelegenheit gemäß § 23 NRW GO (alte Fassung) ausgeschlossen. "
Go Nrw Alte Fassung Online
(Text alte Fassung) (1) 1 Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Jahresabschluss Eigenbetriebe nach §106 GO NRW | gpaNRW. 2 Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt. (Text neue Fassung) (1) 1 Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. 2 Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
Go Nrw Alte Fassung 2
[1] Jedoch bereits in Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wird klargestellt: "Das Land [Nordrhein-Westfalen] gliedert sich in Gemeinden und Gemeindeverbände. " Auch werden bereits in der Landesverfassung (LVerf) den Kommunen zentrale Aufgaben und Rechte zugewiesen um Gemeinden und Gemeindeverbände als Grundeinheiten der gebietlichen Gliederung des Landes institutionell zu garantieren: [2]
So liegt die Verwaltung des Landes in den Händen der Gemeinden und Gemeindeverbände, neben der der Landesregierung. (Artikel 3 Absatz 2 LVerf)
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind in ihrem Gebiet die alleinigen Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit die Gesetze nichts anderes vorschreiben. Go nrw alte fassung 2. (Artikel 78 Absatz 2 LVerf)
Das Recht der Erschließung eigener Steuerquellen liegt ebenfalls bei den Gemeinden. (Artikel 79 LVerf)
Aufgrund dieser zentralen Stellung der Gemeinden und Gemeindeverbände referenziert § 1 der GO NRW zurück: "Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. "
Go Nrw Alte Fassung De
(6) Die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche nach Absatz 3 haben der Gemeinde ihre Jahresabschlüsse, Lageberichte, und wenn eine Abschlussprüfung stattgefunden hat, die Prüfungsberichte sowie, wenn ein Zwischenabschluss aufzustellen ist, einen auf den Stichtag des Gesamtabschlusses aufgestellten Abschluss unverzüglich einzureichen. Die Gemeinde kann von jedem verselbständigten Aufgabenbereich nach Absatz 3 alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, welche die Aufstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes erfordert. (7) Am Schluss des Gesamtanhangs sind für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70, soweit dieser nicht zu bilden ist für den Bürgermeister und den Kämmerer, sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, anzugeben: 1. der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, 2. Go nrw alte fassung live. der ausgeübte Beruf, 3. 4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, 5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
Go Nrw Alte Fassung Live
(1) Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. § 95 Absatz 1 gilt entsprechend. (2) Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Ausschließungsgründe - Mitwirkungsverbot und Befangenheit - II. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen. (3) Zum Zwecke der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die Jahresabschlüsse aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form mit dem Jahresabschluss der Gemeinde zu konsolidieren, sofern im Gesetz oder durch Rechtsverordnung nicht anderes bestimmt ist. Für mittelbare Beteiligungen gilt § 290 Absatz 3 des Handelsgesetzbuches entsprechend. (4) Auf den Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt oder im Gesetz oder durch Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gemeindlichen Jahresabschluss entsprechend anzuwenden. (5) Hat sich die Zusammensetzung der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche gemäß Absatz 3 im Laufe des Haushaltsjahres wesentlich geändert, so sind in den Gesamtabschluss Angaben aufzunehmen, die es ermöglichen, die aufeinanderfolgenden Gesamtabschlüsse sinnvoll zu vergleichen.
Teil Übergangs- und Schlussvorschriften, Sondervorschriften (§§ 129 - 135)
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
Schriftgrad:
-
A
+
Drucken
Feedback
AKTUELLE INFORMATIONEN
Änderung VO im Gemeindewirtschaftsrecht und neue Musterprüfungsverträge für die Jahresabschlussprüfung nach § 106 GO
Anmeldung zum Newsletter