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Sv Meldung Abgabegrund 34 Mg
Im Oktober müssen Sie den Arbeitnehmer dann wieder anmelden (Grund "13"), da er nun wieder gegen Entgelt beschäftigt ist. Müssen Sie jetzt jede Unterbrechung melden? Auch wenn die Rentenversicherung gern konkretere Meldedaten von Ihnen haben möchte, müssen Sie nicht für jeden einzelnen Arbeitseinsatz An- und Abmeldungen zur Sozialversicherung erstellen. Das würde bei Ihren Minijobbern ja zu einem unüberschaubaren Wust an Meldungen führen. Brauchen Sie neue Büroartikel – jetzt schnell bei amazon bestellen
Das Meldevolumen wird aber dennoch zunehmen. Denn Sie sollten auf jeden Fall die Unterbrechungen von mehr als einen Monat ohne Entgeltzahlung melden. Allerdings brauchen Sie hier nicht bei jeder Lohnabrechnung einzeln überprüfen, ob ein Minijobber aufgrund seiner Arbeitseinsätze einen Monat "ohne Entgelt beschäftigt" war. Jobs und Stellenangebote. Prüfen Sie lediglich, ob Sie Minijobber abrechnen, die im aktuellen Abrechnungsmonat (Kalendermonat) kein Geld bekommen, weil sie nicht gearbeitet haben, also mit 0 € abgerechnet werden.
Nur für diese Minijobber erstellen Sie die 34er-Abmeldungen. In Ihrer Lohnsoftware können Sie eine solche Abmeldung mit Abmeldegrund 34 ganz einfach über eine Fehlzeit "unbezahlter Urlaub" auslösen. Der Beginn der Fehlzeit sollte dabei am 1. des ersten entgeltlosen Monats beginnen. Im vorherigen Beispiel also am 1. August. Sie erhalten dann eine Abmeldung (34) zum Ende des ersten entgeltlosen Monats (im Beispiel zum 31. August). Wenn der Minijobber dann seine Beschäftigung "wieder aufnimmt", also arbeitet, dann beenden Sie die Fehlzeit "unbezahlter Urlaub" (im Beispiel zum 30. September). Sie erhalten dann eine entsprechende Anmeldung (Grund 13) zum 1. Aussteuerung: Was kommt nach dem Krankengeld? - Informationsportal für Arbeitgeber der HKK. Oktober. Lohnsoftware hilft mit unbezahltem Urlaub für Meldungen in entgeltlosen Monaten
Sofern Sie eine zum maschinellen Beitrags- und Meldeverfahren zugelassene Lohnsoftware verwenden, wird Ihnen die Software entsprechende Hinweis in der Abrechnung geben. Die Software erkennt nämlich, dass es hier eine 0 € Abrechnung für einen Arbeitnehmer geben soll, obwohl keine (sozialversicherungsrechtliche) Fehlzeit für diesen Monat erfasst ist.