2007 geleisteten Bereitschaftsdienste. " Am 17. 2007 wurde mir erneut ein befristeter Arbeitsvertrag vorgelegt (AZ 32 Stunden, auch sonst identisch mit meinem ersten befristeten Vertrag). Das Arbeitsverhältnis begann am 01. 2008 und war nach TzBefrG gültig bis zum 31. 2008. Der einzige Satz, durch welchen sich der Vertrag unterschied war folgender:
"Beschäftigungszeiten werden ab dem 01. 2007 anerkannt. " Eine erneute "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" gab es nicht. Am 23. 2008 wurde mit mir nun ein "unbefristeter" Arbeitsvertrag geschlossen. Das Arbeitsverhältnis begann am 01. 2009 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Beschäftigungszeiten wurden ab dem 01. 2007 anerkannt. Die wöchentliche AZ beträgt weiterhin 32 Stunden, Überstunden sowie Sonn-/Feiertagsarbeit werden weiterhin vorzugsweise in Freizeit abgegolten, alternativ gibt es einen Zuschlag auf die Stundenvergütung. Ansonsten gleicht auch dieser Vertrag (halt mit Ausnahme der Dauer des Arbeitsverhältnissses) wortwörlich den beiden vorherigen wie ein Ei dem anderen.
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Ergänzung Zum Arbeitsvertrag In English
Die wahren Gründe für die Ergänzung zum Arbeitsvertrag sind mir aber leider bisher noch nicht bekannt, da die GF leider noch nicht für ein Gespräch zur Verfügung stand. Auserdem munkelt der Buschfunk das dem Mitarbeiter eine Abmahnung ins Haus steht, was wiederum einen Verdacht nahelegt das man den Mitarbeiter los werden möchte. Das ist aber zur Zeit reine Spekulation und Vermutung, da der Buschfunk eben keine 100%-tige rechtssicher Quelle ist. Also warten wir erst mal ab der Dinge die noch kommen werden. Jedenfalls wird die Ergänzung zum Arbeitsvertrag nicht unterschrieben.
Ergänzung Zum Arbeitsvertrag Muster
ᐅ Unterschied: Nachtrag, Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag und Änderungsvereinbaru
Dieses Thema "ᐅ Unterschied: Nachtrag, Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag und Änderungsvereinbaru" im Forum "Arbeitsrecht" wurde erstellt von Mellabelle, 20. Mai 2008. Mellabelle
Boardneuling
20. 05. 2008, 13:36
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Unterschied: Nachtrag, Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag und Änderungsvereinbaru
Hallo liebe Forumsmitglieder! Gibt es einen Unterschied in der Bezeichung "Zusatzvereinbarung" und "Nachtrag" zum Arbeitsvertrag? Letztlich ist es im Prinzip ja egal, wie man das "Kind" nennt, solange in der Vereinbarung oder im Nachtrag alles genau formuliert und wenn beide Parteien sich einig sind, oder? Was vereinbart man denn häufig in einer Zusatzvereinbarung und was in einem Nachtrag? Was ist dann im Vergleich dazu eine Änderungsvereinbarung? Regelt man da dann die "harten" Vertragskerne wie Arbeitszeiten, Gehaltsfragen, Urlaubszeiten etc.?
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Jede Ergänzung IST eine Änderung eines bestehenden Vertrages. # 3
Antwort vom 28. 2016 | 13:57
Von Status: Unbeschreiblich (34584 Beiträge, 13172x hilfreich)
Die Kernfrage ist doch, ob es eine Ergänzung des Arbeitsvertrages ist, also sich die Arbeitsbedingungen oder was auch immer ändert, dann bedarf es zwingend der Unterschrift des Mitarbeiters. Wenn es lediglich um eine (überflüssige) Erklärung von bereits festgezurrten Bedingungen geht, dann bedarf es keiner Unterschrift. Ich würde, wenn letzteres der Fall ist, peinlich darauf achten, in den Formulierungen, dass das auch rüber kommt. Dann ist es auf jeden Fall in trockenen Tüchern. wirdwerden
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