Bei Eingabe in das Kassenprogramm wird der Kundin ein Eigenanteil von etwa 50 Euro berechnet. Die Kundin ist jedoch bei der Freien Arzt- und Medizinkasse versichert, d. h., sie muss keine Zuzahlung leisten. Müssen wir ihr in diesem Fall den Eigenanteil berechnen oder können wir den Betrag der Freien Arzt und Medizinkasse berechnen? Antwort Gemäß Auskunft der Freien Arzt- und Medizinkasse werden alle Zuzahlungen und auch Mehrkosten getragen, sofern das Arzneimittel auch ausdrücklich verordnet ist. Wenn also wie in diesem Falle ein Arzneimittel mit rund 50 Euro Mehrkostenanteil verordnet ist, erstattet dies die FAMK. Dazu wird der volle Preis inklusive Mehrkosten auf das Rezept aufgedruckt, aber nicht dem Patienten in Rechnung gestellt. Heilmittelrichtlinie und Abrechnung - Freie Arzt und Medizinerkasse. Die Antwort wurde am 27. 09. 2021 um 12 Uhr aktualisiert. Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können. Benutzeranmeldung
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Freie Arzt Und Medizinkasse Abrechnung 2
Sicherungskopien der erstellten Abrechnungsdateien unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 16 Quartalen in der Praxis. Letzte Aktualisierung: 20. 04. 2022
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025 Euro im Jahr;
Hilfsmittel wie Brille oder Kontaktlinsen mit Begrenzung von Summe und Häufigkeit (alle zwei Jahre);
Kur
Psychotherapie
Heilpraktikerbehandlung
Zahnärztliche Leistungen
Stationäre Regelleistungen
Diese Grundleistungen der Vollversicherung durch die FAMK private Krankenversicherung erweitern die ebenfalls verfügbaren Ergänzungsversicherungen. Die Erweiterungen betreffen neben der Auslandskrankenversicherung in erster Linie die Tarife im Bereich Zahnbehandlung und Hilfsmittel. Zahnersatz
Materialeinsatz
Laborkosten
Hilfs- und Heilmittel
Die Leistungsgrenzen steigern sich in den ersten vier Versicherungsjahren, bis sie schließlich im 5. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Abrechnung: wie, was, wann, wohin?. Jahr die generelle Höchstgrenze von 5. 200 Euro erreichen. Zusatzleistungen können bei der FAMK private Krankenversicherung außerdem im Bereich der stationären Behandlung vertraglich vereinbart werden. Auf diese Weise erweitert sich der Krankenversicherungsschutz des Beihilfeberechtigten auf die Wahlleistungen im Krankenhaus. Verzichtet das Mitglied auf diese besonderen Leistungen erhält er zum Ausgleich Krankenhaustagegeld.