2020 fand in Eisenach die Tarifverhandlung für die Steine- und Erden-Industrie in Thüringen statt. Unter der arbeitgeberseitigen Verhandlungsführung von Christian Rinn (Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG) konnte folgender Abschluss mit der IG BAU erzielt werden: Ab 01. 2020 erhöhen sich die Entgelte und Auszubildendenvergütungen um 3, 5%. Ab 01. 2021 erfolgt eine weitere Erhöhung der Entgelte und Auszubildenden-vergütungen um 3, 0%. 08. 2022 (24 Monate). Die Jahresschlusszahlung 2020 beträgt bezogen auf die E6 1. Jahr (=100% im Entgeltgitter) 870, 00 €. Rahmentarifvertrag naturstein und naturwerksteinindustrie youtube. Die Jahresschlusszahlung 2021 beträgt bezogen auf die E6 1. Jahr (=100% im Entgeltgitter) 1. 000, 00 €. Kosten überbetrieblicher Ausbildung: Abschluss einer Vereinbarung auf betrieblicher Ebene (Betriebsvereinbarung) über die Fahrtkostenübernahme zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte.
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Die feinkeramische Industrie Rheinland-Rheinhessen sowie die Glasveredelung Westerwald wird von uns über den Tarifvertrag der feinkeramischen Industrie (BVKI) vertreten. Daneben werden firmenbezogene Verbandstarifverträge verhandelt. Der arbeits- und sozialrechtliche Bereich umfasst die Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten sowie die arbeitsrechtliche Beratung, insbesondere auch im Rahmen von Verhandlungen mit dem Betriebsrat und den zuständigen Gewerkschaften. Die Unternehmerverbände STEINE I ERDEN I KERAMIK informieren ihre Mitglieder regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen der Tarif- und Sozialpolitik, des Arbeitsrechts sowie des Personalwesens. STEINE | ERDEN | KERAMIK – Unsere Verbände. Darüber hinaus bieten wir Seminare mit externen Referenten zu ausgewählten, interessanten Themen an. Daneben unterstützen die Verbände ihre Mitgliedsfirmen im Falle eines Arbeitskampfes in organisatorischer und finanzieller Hinsicht. Die Unternehmerverbände STEINE I ERDEN I KERAMIK sind sowohl in überregionalen Arbeitgebervereinigungen als auch in Organen der Selbstverwaltung vertreten.
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Hier finden Sie Grundvergütungen nach ausgewählten Tarifbereichen aufgelistet. So können Grundvergütungen in denselben Tarifbereichen für verschiedene Berufe einfach verglichen werden. Um ihren Tarifbereich zu finden verwenden Sie einfach die Suchmaske oder klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben Ihres Tarifbereichs. Naturstein- und Naturwerksteinindustrie Rheinland-Pfalz-Saar: Tarifverhandlungen aufgenommen. Die hier zusammengestellten Regelungen wurden zuletzt aktualisiert im April 2022. Tarifbereich nach Anfangsbuchstabe: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Naturstein- u. Naturwerksteinindustrie Beruf Qualifikation / Tätigkeit Arbeitszeit Grundvergütung Gültig ab Helfer/-in Tätigkeiten einfacher Art, die nach kurzer Einweisung ausgeführt werden. 39h / Woche 2. 193, 28€ / Monat Apr 22 Ingenieur/-in Tätigkeiten hochwertiger Art mit Entscheidungsbefugnis, die grundsätzlich eine abgeschlossene Hochsculausbildung erfordern 39h / Woche 5. 013, 20€ / Monat Apr 22 Buchhalter/-in Tätigkeiten, die Fachkenntnisse erfordern, wie sie durch eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung oder durch einschlägige Weiterbildung sowie Betriebs- und Berufserfahrung erworben werden.
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g)
Muschelkalk- und Sandsteinindustrie
h)
Ziegelindustrie
Für alle Ziegelwerke, d. h. Betriebe und Betriebsabteilungen, in denen aus Lehm oder Ton Ziegel- und artverwandte Erzeugnisse hergestellt werden; dazu zählen Hohl- und Lochziegel, Leichtziegel, Klinker, Dachziegel, Drainrohre, Poroton, Blähton, vorgefertigte Bauteile u. a.
i)
Recycling
Alle Betriebe, die mittels Recycling Produkte herstellen bzw. Tarifvertrag Alters- und Invalidenbeihilfe Betonsteinhandwerk u. Ziegelindustri: Muster / Vorlage zum Download. gewinnen und die den unter 3 a) bis h) genannten Fachbereichen zuzuordnen sind; dazu gehören auch Betriebe, die mittels Recycling Sand und Kies herstellen bzw. gewinnen. Beihilfeberechtigte, denen von der Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG, München, (im Folgenden ZVK genannt), Leistungen aus dem Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe in der Steine- und Erden-Industrie sowie im Betonsteinhandwerk in Bayern vom 29. 4. 1970, in der Fassung vom 5. Juni 2001 (im Folgenden TVA genannt), gewährt werden, haben gegen die ZVK zusätzlich Anspruch auf eine ergänzende Beihilfe nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen:
Alle Beihilfeberechtigten mit einem Anspruch auf die volle Leistungshöhe gemäß § 5, III.
1. TVA erhalten eine Ergänzungsbeihilfe in folgender Höhe:
Bei Erfüllung einer Wartezeit
bis zu 240 Monaten DM 56, - monatlich ab 240 Monaten DM 61, - monatlich ab 330 Monaten DM 66, - monatlich ab 440 Monaten DM 81, - monatlich
Alle Beihilfeberechtigten mit einem Anspruch gemäß § 5, III., 2. u. 3. TVA erhalten eine Ergänzungsbeihilfe in folgender Höhe:
bis zu 240 Monaten DM 53, - monatlich ab 240 Monaten DM 58, - monatlich ab 330 Monaten DM 63, - monatlich ab 440 Monaten DM 78, - monatlich
Sind die Leistungsvoraussetzungen gemäß § 5, II. Rahmentarifvertrag naturstein und naturwerksteinindustrie mit. TVA erfüllt, so wird ein ergänzendes Sterbegeld einmalig in Höhe von DM 250, - bezahlt. Besteht nur ein Teilanspruch auf Leistungen nach § 5, V. TVA, so kürzen sich die obigen Leistungen entsprechend. Entfällt eine der Voraussetzungen zur Leistungsgewährung der Kasse gemäß dem TVA, so erlischt der Anspruch auf die Ergänzungsbeihilfe zum Ablauf des Kalendervierteljahres, in das das Ereignis fällt. Die Ergänzungsbeihilfen für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten
in Höhe von DM 20, - (Berechtigte gemäß § 5.