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Sie finden die Antwort nicht hilfreich oder sogar falsch? Dann geben Sie uns Ihr Feedback! Worauf kann Warnblinklicht hinweisen? Worauf kann Warnblinklicht hinweisen? Worauf kann ein warnblinklicht hinweisen. Auf liegen gebliebene Fahrzeuge
Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen
Auf einen Stau
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Frage: 1. 1. 07-010
[Frage aus-/einblenden]
Autor: heinrich Datum: 5/3/2009
Antwort 1: Richtig
Wenn ein Fahrzeug liegenbleibt, ist es ratsam, den nachfolgenden Verkehr durch das Warnblinklicht auf die Situation aufmerksam zu machen. Antwort 2: Richtig
Schulbusse zeigen das Ein- oder Aussteigen der Kinder durch eingeschaltetes Warnblinklicht an. Hier müssen sie besonders vorsichtig sein. Antwort 3: Richtig
Um die nachfolgenden Fahrzeuge auf das Stauende aufmerksam zu machen ist es ratsam das Warnblinklicht einzuschalten.
- Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?
- Warnzeichen im Straßenverkehr ➔ So warnst du andere rechtzeitig!
- Straßenverkehrsordnung StVO, § 15 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE
Worauf Kann Warnblinklicht Hinweisen?
kleiner ist als die Leermasse des zugfahrzeugs
Ausser wie hier:
LM: 2000 Kg zG. 3500 Kg Anh. 750 Kg
ist es B
weil das hier zu gehrt
Amtliche Prfungsfrage Nr. 1. 4. 41-013 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten? Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen
Sie dürfen in diese Straße einfahren
Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren
Amtliche Prfungsfrage Nr. 2. 05-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen? Straßenverkehrsordnung StVO, § 15 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE. Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen
Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe
Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht
Amtliche Prfungsfrage Nr. 3. 01-026-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig? Ich muss warten
Der grüne Pkw muss warten
Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 262) wurde zuletzt aktualisiert am 14. 05. 2018 Rechtliche Hinweise: Sämtliche Texte und Abbildungen auf dieser Internetseite unterliegen dem Urheberrecht bzw. genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG.
Warnzeichen Im Straßenverkehr ➔ So Warnst Du Andere Rechtzeitig!
02. 2005, 18:13 Uhr
zu: B oder BE
also im Buch steh das so:
zur fahrerlaubnisse B gehren:
Kraftfahrzeuge ( PKW u. LKW) mit einer zulssigen Gesamtmasse bis 3500Kg. Anhnger mit einer zulssigen Gesamtmasse von hchsten 750 Kg, die Gesamtmasse der fahrzeugkombination also max. 4250 Kg. Ebenfalls zur Klasse B zhlen:
Fahrzeugkombination deren Anhnger eine Gesamtmasse von mehr als 750 kg haben, wenn
* die Gesamtmasse des Anhngers kleiner
ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und
*die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhnger nicht mehr als 3500 Kg betrgt
03. 2005, 20:34 Uhr
Also ich komm damit bischen durch einander weil hier steht:
da dachte ich, das max. 4250 Kg gesamt ist also wenn man zb bei Lm: 1510 Kg zG: 2050 An. 1500 Kg wenn man da die Anh. + zG zusammen zhlt und max. 4250 Kg betrgt wre wre in diesem fall ja 3550 kg gewesen wre es auch ok und damit B
Also ist das dann so:
wenn die zG + Anh. Warnzeichen im Straßenverkehr ➔ So warnst du andere rechtzeitig!. nicht mehr als 3500 Kg betrgt ist es B und wenn drber ist BE
und halt das die gesamtmasse des Anh.
Stra&Szlig;Enverkehrsordnung Stvo, &Sect; 15 / &Brvbar; \ Fahrtipps.De
Fassung des Inkrafttretens vom 09. 04. 2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009). Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01. 09. 2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13. 2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:
45. Änderungsverordnung
46. Änderungsverordnung
§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden.
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Lnge
Wie verhalten Sie sich an einem Bahnbergang, dessen Schranken geschlossen sind? Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten
Vor dem Andreaskreuz warten, Straeneinmndungen freilassen
Bei Dunkelheit mglichst auf Standlicht schalten
Was mssen Sie in dieser Situation beachten? Das Schtzen von Entfernungen wird durch den stndigen Wechsel von Licht und Schatten erschwert
Die Geschwindigkeit sollte wegen der Sichtverhltnisse angepasst werden
Der stndige Wechsel von Licht und Schatten erschwert es, andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu erkennen
Welche Besonderheiten ergeben sich beim Befahren von Alleen? Die Bume verschaffen seitlichen Schutz
Geringe Breite der Fahrbahn und ihre oft gewlbte Form zwingen bei Gegenverkehr zu besonderer Vorsicht
Kurven sind oft besonders eng und unbersichtlich
Wozu neigt ein Pkw mit Hinterradantrieb, wenn man in der Kurve zu viel Gas gibt?
Kfz – Muss man am Stauende das Warnblinklicht einschalten? - AssCurat Versicherungsmakler AG
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Müssen Autofahrer das Warnblinklicht anschalten, wenn sie an einem Stauende stehen? Mit dieser Frage hatte sich das Amtsgericht Hoyerswerda zu befassen (Urteil vom 8. Juli 2021, Az: 1 C 93/21). Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Fahrzeughalter geklagt, dessen Frau mit dem PKW auf ein Stauende aufgefahren war. Die Begründung: Der Vorausfahrende habe trotz Stau nicht die Warnblinkanlage angeschaltet. Zudem habe sich der Stau hinter einer schwer einsehbaren Rechtskurve befunden. Deshalb habe das Unfallopfer die Warnblinkanlage anmachen müssen: Dann hätte seine Frau das Stauende auch nicht übersehen. Der Kläger wollte von der Kfz-Haftpflicht des Unfallopfers den eigenen Schaden ersetzt haben. Doch damit hatte er keinen Erfolg: Das Amtsgericht Hoyerswerda wies die Klage ab. Ob der Vorausfahrende sein Warnblinklicht angeschaltet hatte oder nicht, könne zwar nicht mehr beurteilt werden.