":: Bedeutet das lt. LBO der Hchste Punkt der Gelndeoberflche hier die 3m sind? ᐅ Hanggrundstück - Aufschütten / Begradigung / Gründung. Hat das 1m sichtbare Fundament keine Relevanz? Betrgt dann die Gesamtflche auch nur 7, 1m*3m=21, 3sqm? :: Ist die Garage so zulssig? : Kann jemand hierzu weiterhelfen? Antworten:
Re: Verstndnis zur LBO: Garage auf Grenze mit Hanglage Pluto 17:54:59 11/4/2012
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Re: Verstndnis zur LBO: Garage auf Grenze mit Hanglage Tim 13:52:28 12/4/2012
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ᐅ Hanggrundstück - Aufschütten / Begradigung / Gründung
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Bw: Wie Wird Bei Hanglage Gemessen Für Höhe Oberkannte Dachrinne
Die Firsthöhe ist der Abstand zwischen einem festgelegten Bezugspunkt am Boden und dem First. Als Bezugspunkt am Boden wird die Oberkante des Geländes genommen, sofern im jeweiligen Bebauungsplan nichts anderes festgelegt ist. Mancherorts ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass die Firsthöhe von der Straßenoberfläche aus gemessen wird. BW: Wie wird bei Hanglage gemessen für Höhe Oberkannte Dachrinne. Achtung! Gilt in einem Neubaugebiet, in dem die Straße noch nicht final ausgebaut sind, die Straßenoberfläche als Bezugspunkt, muss die Planungshöhe der zukünftigen Straße zur Berechnung der Firsthöhe herangezogen werden. Die Planungshöhe der Straße können bei dem jeweiligen Straßen- und Tiefbauplanungsbüro eingeholt werden. Hinweis
Anbauten wie zum Beispiel Antennen, Satellitenschüsseln und Kamine werden nicht in die Firsthöhe mit eingerechnet. Firsthöhe - Absolute Gebäudehöhe und Firsthöhe
In den Landesbauordnungen ist häufig von absoluter (Gebäude-)Höhe statt von Firsthöhe die Rede. Denn während Giebel- und Walmdächer einen First im klassischen Sinne haben – also eine Schnittkante von zwei Dachflächen, gilt das für viele andere Dachtypen nicht.
Bei 3 m Wandhöhe solltet ihr auch über alternative Lösungen nachdenken. Der Wandfuß wird nicht kurz sein, welcher den Erddruck aufnimmt. -- Editiert von hausfrau66 am 14. 2017 18:13
# 2
Antwort vom 14. 2017 | 19:05
Hallo hausfrau66, vielen Dank für die nette Antwort. Irgendwie ist das alles recht verwirrend- grundsätzlich wird ja z. B. bezüglich der Abstandsflächen von der natürlichen Geländeoberfläche VOR jeglichen Abgrabungen/Aufschüttungen ausgegangen. Also hier ist das dann nicht relevant? Ok, gut zu wissen. Danke nochmals. # 3
Antwort vom 18. 2017 | 11:23
Hallo nochmal, hier schreibt ein Anwalt dass die Geländeoberfläche welche vor der Abtragung bestanden hat maßgeblich ist (verstehe ich das richtig? ):
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zu 1. ) Die Mauer darf nicht mehr als 2 m über die Bodenfläche hinausragen. Hier besteht aber die Besonderheit der Hanglage. Auszugehen ist dabei von der natürlichen Geländeoberfläche VOR Ihrer Abtragung. Es kommt für die Beurteilung der Höhe also maßgeblich auf die Geländeoberfläche an, auf der die Grenzmauer aufsteht und von der aus sich die Höhe der Mauer bestimmt (OVG Saarlouis, Urt.