Praxisfall: Miteigentümer wehrt sich gegen die willkürliche "Entsorgung" von Fahrrädern durch den WEG-Hausverwalter
Betr: Anzeige wegen Untreue StGB § 266 und Sachbeschädigung
gegen Herrn X. Y., Musterstrasse, Musterstadt (tätig als Hausverwalter für das Haus MusterWEG, Musterstadt)
Sehr geehrte Damen und Herren von der Staatsanwaltschaft,
ohne Auftrag und oder Beschluss der Eigentümergemeinschaft MusterWEG hat der als Hausverwalter tätige X. Y. in Eigeninitiative kürzlich zahlreiche Fahrräder entsorgen lassen. Diese Fahrräder gehörten allesamt entweder den Mietern oder den Wohnungseigentümern der o. g. Häuser. Die "Entsorgung" fand scheinbar in den Monaten April bis Juni 20…statt. Alle Fahrräder waren mit Fahrradschlössern abgeschlossen und befanden sich in einem separaten Fahrradkeller im Untergeschoss des Hauses MusterWEG, der ebenfalls immer verschlossen ist. Verwalter X. Strafanzeige gegen hausverwaltung. beauftragte den Hausmeisterdienst H. M. willkürlich ausgesuchte Fahrräder mit "roten Bändern" zu versehen. Obwohl die Besitzer der Fahrräder die vom Hausmeister angebrachten Markierungen immer wieder entfernten, fand trotzdem eine "Entsorgung" der Fahrräder statt.
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Strafanzeige Gegen Hausverwaltung Frankfurt
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Um Finanzlücken (auch anderer ihm gehörender Gesellschaften) zu decken, hob er von den Gemeinschaftskonten der Eigentümer rund 377. 000 DM ab. Zwar zahlte er später einen Teil wieder zurück; dies ändert aber, so die Richter, an der Strafbarkeit nichts. Bei den Mietkautionen entnahm der Verwalter der GmbH rund 688. 000 DM, die er ebenfalls für seine anderen Gesellschaften verwendete. Nach § 27 Abs. 4 WEG ist dem Verwalter ausdrücklich die Betreuung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft übertragen. Damit sind auch die Voraussetzungen für eine Straftat erfüllt, wenn Geld veruntreut wird. Hier "besteht ein Treuhandverhältnis, das regelmäßig seiner Struktur nach vermögensfürsorgerischen Charakter trägt". Erstmals entschieden hat der BGH auch darüber, ob ein Vermieter oder sein Beauftragter besondere Fürsorgepflichten hinsichtlich einer Mietkaution nach § 550b BGB besitzt. Strafbarkeit des Wohnungseigentumsverwalters (wegen Untreue u.a.) | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Entgegen der Ansicht anderer Gerichte (z. B. OLG Düsseldorf, NJW 1989, 1171; LG Bonn, NStZ 1993, 343) bejahen die Bundesrichter die Vermögensfürsorgepflicht des Vermieters auch hier und gehen bei der zweckwidrigen Verwendung der Kaution von einer Strafbarkeit aus.