Nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unterliegen Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12. 500 € oder Gegenwert der AWV-Meldepflicht und müssen der Bundesbank gemeldet werden. Die Meldung muss bis zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung oder Leistung folgenden Monats erfolgen. Für wen gilt die AWV Meldepflicht? Ich bitte um überweisung auf mein konto in der. Die Meldepflicht gilt für Gebietsansässige (natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. für Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Geldinstitute und öffentliche Stellen). Sowohl ein- als auch ausgehende Zahlungen sind meldepflichtig. Damit gilt die Meldepflicht auch bei Überweisungen auf das eigene Konto! Als Zahlungen gelten: Barzahlungen Zahlungen mittels Lastschrift Schecks und Wechsel Auslandsüberweisungen in EURO und Fremdwährung Aufrechnungen und Verrechnungen Ausnahmen von der Meldepflicht Ausgenommen von der Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen sind Aus- und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu 12 Monaten.
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Die Hotline für Anrufer aus dem Ausland erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 6131 377 4790. Ebenfalls ist die Meldung per E-Mail an möglich. Forum | AOK - Die Gesundheitskasse. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeiten nur für Privatpersonen gelten. Merkblatt Es gibt eine Reihe von weiteren Vordrucken und Regelungen, darunter z. B. Vorschriften für monatliche oder jährliche Meldungen. Alle wichtigen Informationen fasst die Bundesbank in ihrem Merkblatt zusammen:
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