In den Bauordnungen der meisten deutschen Bundesländer ist eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Ein Baulastenverzeichnis wird von den Baubehörden geführt. Darüber hinaus enthält das Liegenschaftskataster in einigen Bundesländern Informationen über Baulasten im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und zukünftig auch als flächenhafte Objekte in ALKIS. Die Baulasten werden nicht im Grundbuch eingetragen. Die Baulast muss im Baugenehmigungsverfahren wie eine baurechtliche Verpflichtung berücksichtigt werden. Ein Bauvorhaben, das nicht mit einer Baulast übereinstimmt, darf nicht genehmigt werden. Eine Baulast kann im Baulastenverzeichnis gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Grunddienstbarkeiten - was Sie wissen sollten | Fertighaus.de Ratgeber. Der Verzicht auf die Baulast erfolgt dann durch eine schriftliche Verzichtserklärung der Bauaufsichtsbehörde. In der Praxis geschieht dies jedoch nur selten, da es einen Grund für die Eintragung einer Baulast gab.
Rechtsanwältin Dr. Christina Unterberger, Berlin &Raquo; Nießbrauch, Grunddienstbarkeit Und Wohnrecht
In vielen Kaufverträgen findet sich der Passus: "Über etwaige Baulasten hat sich der Käufer selbst zu informieren. Der Notar hat keine Baulastenauskunft eingeholt. " Spätestens dann wird man als Käufer hellhörig. Schon das Wort "Baulast" impliziert bei vielen Menschen die Angst vor einer Wertminderung. Doch sind Baulasten wirklich so stark belastend und wozu gibt es überhaupt dieses Instrumentarium? Rechtsanwältin Dr. Christina Unterberger, Berlin » Nießbrauch, Grunddienstbarkeit und Wohnrecht. Die Antworten lesen Sie in diesem Artikel. 1. Die Baulast als öffentlich-rechtliche Verpflichtung
Baulasten sind in den Landesbauordnungen geregelt. Sie sichern die Einhaltung öffentlichen Baurechts und enthalten eine öffentliche Baubeschränkung, um insbesondere die Bebaubarkeit anderer Grundstücke zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer sich verpflichten etwas zu Tun, Dulden oder zu Unterlassen. Baulasten werden in einem öffentlichen Register - Baulastenverzeichnis - bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Sie werden erst mit Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam.
Welche Konsequenz Hat Eine Baulast?
Es ist unveräußerlich und unvererblich – die eingetragene Belastung steht nur einer bestimmten Person zu. Bei Verkauf oder Tod des Berechtigten erlischt das eingetragene Recht und kann mit entsprechendem Nachweis im Grundbuch gelöscht werden. Eine typische Eintragung ist das Wohn-/Nutzungsrecht, welches erlaubt, dass die begünstigten Person die Immobilie bis zum Tod nutzen darf. Oft wird diese Art der Eintragung vorgenommen, wenn das Grundeigentum an die Kinder übertragen werden soll, die Eltern jedoch weiterhin die Immobilie bewohnen möchten. Auch die aufgeführten Beschränkungen der Grunddienstbarkeit können als beschränkte persönliche Dienstbarkeit vereinbart werden. Demnach erlischt z. das Wegerecht, wenn der Begünstigte verstirbt. Lasten und Beschränkungen im Grundbuch verständlich erklärt. Der Nießbrauch (lat. : Gebrauch, Fruchtgenuss) ist ein unveräußerliches und unvererbliches, umfassendes Recht einer bestimmten Person an einer Sache oder einem Recht, dieses zu nutzen und die "Früchte" daraus zu ziehen. Der Nießbraucher (oder Nutznießer) hat das Recht, eine Immobilie ganz oder teilweise zu bewohnen und/oder alle Nutzungen aus der Immobilie zu ziehen.
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Neben solchen privaten gibt es auch gesetzliche Vorkaufsrechte, welche nicht im Grundbuch eingetragen sind. Dazu zählen insbesondere das Vorkaufsrecht von Mietern bei der Umwandlung in Wohnungseigentum und das Vorkaufsrecht der Gemeinde zur Sicherung der Bauleitplanung. Darüber hinaus ist die Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen ab einer Größe von 2500m² nach Grundstücksverkehrsgesetz genehmigungspflichtig – für Flächen ab einer Größe von 5000m² besteht ein siedlungsbehördliches Vorkaufsrecht. Weitere, mögliche Belastungen Vermerke in Abteilung II des Grundbuchs dienen als Warnfunktion. Eine typische Eintragung ist z. ein Sanierungsvermerk der Gemeinde, um auf mögliche, zukünftige Pflichten des Eigentümers hinzuweisen. Häufig anzutreffen ist ebenfalls ein Nacherbenvermerk, der ungelöscht den Verkauf an einen Dritten nahezu unmöglich macht. Wie ein Verkauf doch reibungslos funktioniert, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Die Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben – man kann also davon ausgehen, dass Eintragungen im Grundbuch der Richtigkeit entsprechen.
Lasten Und Beschränkungen Im Grundbuch Verständlich Erklärt
Die Beschränkung auf eine ganz konkrete Nutzung ist ein typisches Merkmal der Dienstbarkeit und unterscheidet sie von anderen Nutzungsrechten, insbesondere dem sehr weitgehenden Nießbrauchsrecht. Häufig geht es um Zufahrts- und Wegerechte: um das herrschende Grundstück zu erreichen, darf ein Zugang über das dienende Grundstück genutzt werden. Andere Gebrauchsrechte sind Leitungsrechte: Strom-, Gas- und Wasserleitungen dürfen über das dienende Grundstück zur Versorgung des herrschenden Grundstücks geführt werden. 2. Bebauungsrechte bzw. -beschränkungen Bebauungsrechte bzw. Bebauungsbeschränkungen Auch Bebauungsrechte und -beschränkungen können Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein. Eine Beschränkung begrenzt (über die geltenden baurechtlichen Vorschriften hinaus) das Recht des belasteten Eigentümers, sein Grundstück zu bebauen. Die Beschränkung kann sowohl nach Art als auch nach Ausmaß der Bebauung definiert sein. Eine andere Grunddienstbarkeit betrifft das sogenannte Überbaurecht. Dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks wird erlaubt, über die eigene Grundstücksgrenze hinaus auf dem dienenden Grundstück zu bauen.
In der Regel wird ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart, welches sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich sein kann. Wie werden dingliche Rechte vereinbart? Dingliche Rechte werden genau wie die Übertragung von Grundstücken durch einen notariell zu beurkundenden Vertrag und anschließende Eintragung im Grundbuch vereinbart. Die Löschung erfolgt auf gleichem Wege. Sofern das jeweilige Recht nicht von vornherein zeitlich oder persönlich begrenzt ist, sollte die Einräumung eines dinglichen Rechtes folglich gut durchdacht sein, da eine Löschung nur durch Vertrag erfolgen kann. Unter Umständen bestehen jedoch auch gesetzliche Rechte auf Einräumung einer Grunddienstbarkeit. Welche Rolle spielen Nießbrauch und Wohnrecht im Erbrecht? Oftmals sehen sich Erben damit konfrontiert, dass auf dem ererbten Grundstück ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch lastet. Diese Rechte mindern freilich den Wert der Sache. Gerade bei einem gewünschten Verkauf der Immobilie, stellen derartige Lasten ein großes Hindernis dar.