Informationen zur Schülerbeförderung nach der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Bei Fragen zur Schülerbeförderung stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Schülerbeförderung zu den angegebenen Sprechzeiten gern zur Verfügung. Wer kann Leistungen beantragen? Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen, der Oberstufenzentren und der Ersatzschulen, die ihre Wohnung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben. Schülerfahrausweis brandenburg antrag schwerbehinderung. Als Wohnung gilt der melderechtlich erfasste Aufenthaltsort des Schülers. Bei Schülern, die auf Grund von Maßnahmen der Jugendhilfe Heimerziehung oder Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie erhalten, muss der melderechtlich erfasste Aufenthaltsort der Personensorgeberechtigten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sein. Anspruchsberechtigt sind neben den Schülern auch deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, soweit die anspruchsberechtigten Schüler nicht volljährig sind. Anspruch auf Beförderung bzw. Erstattung der Fahrtkosten besteht für die anspruchsberechtigten Schüler, wenn der einfache Schulweg
a) für Schüler der Jahrgangsstufe 1 - 6 mindestens 2 km
b) für Schüler der Jahrgangsstufe 7 - 10 mindestens 3, 5 km
c) für Schüler ab Jahrgangsstufe 11 und für Schüler des OSZ mindestens 5 km beträgt.
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Der Antrag auf Schülerspezialverkehr ist vor Beginn eines jeden Schuljahres neu zu stellen. Wird im Primarbereich nicht die örtlich zuständige Schule besucht, ist ein Zuweisungsschreiben des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung beizufügen. Wird im Sekundarbereich I oder II nicht die nächsterreichbare Schule der gewählten Schulform besucht, sind Ablehnungsschreiben der nächsterreichbaren Schulen oder ein Zuweisungsschreiben des Staatlichen Schulamtes beizufügen. Dem Antrag ist bei Nutzung eines Privatfahrzeugs durch den Schüler eine Kopie seines Führerscheines beizufügen. Schülerfahrkarten / Schülerbeförderung. Eine dauernde oder vorübergehende Behinderung ist durch die Vorlage der Kopie des Schwerbehindertenausweises oder/und eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung bewirkt jedoch nicht automatisch einen Rechtsanspruch auf Beförderung im Schülerspezialverkehr. 1. - 6. Jahrgangsstufe mindestens 2 km,
7. - 10. Jahrgangsstufe mindestens 3, 5 km und
Sekundarstufe II mindestens 5 km
Der Schulweg ist dabei der kürzeste verkehrsübliche Fußweg zwischen der Gebäudeeingangstür des Wohnhauses und dem nächstgelegenen nutzbaren Eingang der Schule, unabhängig davon, auf welche Weise der Schulweg tatsächlich zurückgelegt wird.
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Wie kann ich das Schülerticket Berlin AB bestellen? Das Schülerticket Berlin AB kann nur online bestellt werden. Für eine optimale Anzeige des Bestellvorgangs nutze bitte eine aktuelle Browserversion. Bekomme ich das Schülerticket Berlin AB und die Chipkarte auch in einem BVG-Kundenzentrum? Nein. Das Schülerticket Berlin AB kann ausschließlich online bestellt werden. Was muss ich bei Fahrten dabei haben? Das Schülerticket Berlin AB als fahr Card. Wie kann ich das Schülerticket verlängern? Wenn du 16 Jahre oder älter bist, musst du das Schülerticket verlängern. Alle Informationen dazu findest du hier. Kann ich ergänzende Tarifprodukte nutzen, wenn ich z. B. Schülerfahrausweis gibt es nur auf Antrag | MMH. nach Brandenburg möchte? Für das Schülerticket Berlin AB kann ein Anschlussfahrausweis für den Tarifbereich C gekauft werden. Auch eine Erweiterung mit dem VBB-Freizeitticket oder dem Schülerferienticket ist möglich. Wer ist unser Vertragspartner beim Schülerticket? Bist du volljährig, dann bist du unser Vertragspartner. Bei Minderjährigen ist die gesetzlich vertretende Person unser Vertragspartner.
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Dokumente
>>> Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten laut Satzung (ab 08/2021)
>>> Abrechnungsformular
>>> Antrag Zeitkarte (ab 08/2021)
Zur Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ab 08/2021 gelangen Sie >>> HIER
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Schülerfahrkarten / Schülerbeförderung
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03. Mai 2022 Online-Terminvergabe
Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten zwei Wochen (Uhrzeit / Wochentag)...
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Seiteninhalt
Ab dem Schuljahr 2018/2019 können alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis die kostenlose Schülerbeförderung nutzen. Um kostenlos zur Schule fahren zu können, müssen sie im Besitz einer Schülerfahrkarte sein. Sie berechtigt zur Fahrt zwischen dem Wohnort und der Schule. Schülerfahrausweis brandenburg antrag w. Der entsprechende Antrag für die Schülerfahrkarte ist beim Amt für Zentrale Dienste/Schulverwaltungsamt zu stellen.
Schüler, die im Internat / Wohnheim wohnen, beantragen 6 Wochen vor Schulbeginn den Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten beim Landkreis Havelland, Schulverwaltungsamt. Die Beantragung einer Beförderung im Schülerspezialverkehr, wenn aufgrund einer vorliegenden körperlichen oder geistigen Behinderung eines Schülers eine Beförderung im ÖPNV nicht möglich ist, erfolgt ebenfalls wie bisher beim Landkreis Havelland, Schulverwaltungsamt. Kostenloses BVG-Schülerticket jetzt beantragen. – Familienportal – Berlin.de. Anträge auf: eine Beförderung im Schülerspezialverkehr und die Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten bei einer Unterbringung im Internat/Wohnheim Zuschuss zu den Fahrtkosten Vollzeitausbildung Zuschuss zu den Fahrtkosten für die Duale Ausbildung Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schüler der allgemeinbildenden Schulen und der gymnasialen Oberstufe an Oberstufenzentren (OSZ) eine subventionierte Schülerfahrkarte erhalten Sie in den Dienststellen des Bürgerservicebüros. Die Anträge sind auch auf der Internetseite des Schulverwaltungsamtes online abrufbar.
Nicht anspruchsberechtigte SchülerInnen Folgende SchülerInnen sind von der Fahrkostenerstattung ausgeschlossen:
SchülerInnen der Ausbildungsstätten des öffentlichen Dienstes
SchülerInnen die Heilberufe und Heilhilfsberufe (Gesundheitsfachberufe) erlernen, wie zum Beispiel: ErgotherapeutIn, Medizinisch-technische/r LaboratoriumsassistentIn bzw. PhysiotherapeutIn
SchülerInnen, die nach der Vollendung ihres 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen
SchülerInnen von Ergänzungsschulen
SchülerInnen von Fachhochschulen
SchülerInnen von Fachschulen, z.