Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 ⇒ Sachkosten & Leistungen abrechenbar Arztpraxen ( nur Privatpraxen, Vertragsärzte müssen sich nicht registrieren! ) Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) (nur Behörden und Dienststellen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung) Ärztliche Auftragnehmer des ÖGD (Testzentren mit Auftrag des Gesundheitsamtes unter ärztlicher Leitung) Nicht-ärztliche Auftragnehmer des ÖGD (Testzentren mit Auftrag des Gesundheitsamtes ohne ärztliche Leitung) Apotheken Labore Rettungsdienste und Hilfsorganisationen Zahnarztpraxen Einrichtungen und Unternehmen nach § 6 Abs. 4 i. V. Beiträge und Gebühren - LMU München. m. § 4 Abs. 2 ⇒ Sachkosten abrechenbar, Leistungen nur mit Auftrag des Gesundheitsamtes Krankenhäuser ( Tests für Personal, behandelte Patienten und Besucher – nicht vor stationärer Aufnahme! ) Einrichtungen für ambulantes Operieren & Entbindungseinrichtungen (falls ohne vertragsärztliche Zulassung, Vertragsärzte müssen sich nicht registrieren! )
Letzte Aktualisierung: 02. 05. 2022
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Hinweis für Personengesellschaften: Ihre bundeseinheitliche 13-stellige ELSTER-Steuernummer können Sie per Steuernummer-Umrechner aus Ihrer landesspezifischen Steuernummer (10- oder 11-stellig) berechnen. Wir exportieren die eingegangenen Abrechnungsdaten jeweils zum 3. eines Monats und zahlen, nachdem uns das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat. In der Regel können Sie um den 20. des Monats mit dem Geldeingang rechnen (für Tests, die Sie vor dem 3. abgerechnet haben). Die Honorarmitteilung finden Sie zeitnah im Abrechnungsportal unter "Auszahlung". Sis formular zum ausdrucken 1. Sie dürfen nur Sachkosten für PoC-Antigen-Testkits abrechnen, die Sie im jeweiligen Monat tatsächlich verbraucht haben. Keine Abrechnung im Voraus! Für die Monate ab Februar 2022 gilt eine Pauschale von 3, 50 Euro je Testkit. Unterlagen und personenbezogene Nachweise für die Kontrolle der korrekten Leistungserbringung und Abrechnung müssen Sie bis Ende 2024 aufbewahren. Keine Beauftragungen mehr durch die Allgemeinverfügung Bürgertestung.
Einrichtungen unter ärztlicher Leitung benötigen keine Personalschulung. Schritt 3 entfällt. Die Anmeldung zum Abrechnungsverfahren erfordert eine verbindliche Selbstauskunft zum Anspruch auf Testung im Sinne der TestV. Bitte nutzen Sie dazu unser Online-Formular, mit dem Sie sich für die Abrechnung von Sachkosten und/oder Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg registrieren können. Sis formular zum ausdrucken e. Anleitung zur erfolgreichen Registrierung
TestV Anleitung Registrierung Nicht-KV-Mitglieder
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