Möglich ist
auch, die Überschüsse der BU-Versicherung in Investmentfonds zu geben oder durch den Versicherer verzinslich ansammeln zu lassen. Das erzielte Guthaben wird dann am Ende der Vertragslaufzeit oder
bei Kündigung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Hier zahlt man allerdings einen höheren Beitrag, denn würde man die Überschüsse nicht in Investmentfonds geben oder verzinslich ansammeln, könnte man die Beiträge der BU-Versicherung um die
Überschüsse reduzieren lassen, so dass der tatsächlich zu zahlende Beitrag niedriger ausfallen würden. Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr. Bei der Überschussverwendungsart Beitragverrechung/Sofortrabatt zahlt man immer den
niedrigeren Nettobeitrag, auch Zahlbeitrag genannt. Bei allen diesen Varianten handelt es sich also nicht um eine echte Rückzahlung der
Beiträge aus der BU-Versicherung, eine solche gibt es nicht! Die Beiträge für die Risikoabsicherung werden eben für die Absicherung des Risikos verwendet und werden auch dann nicht zurückgezahlt,
wenn der Versicherungsnehmer nicht berufsunfähig werden solllte.
Berufsunfähigkeitsversicherung Mit Beitragsrückgewähr
In der meist gebräuchlichen Variante werden keine Überschüsse angesammelt. Somit entsteht auch kein Rückkaufswert, der bei Vertragsende eine Auszahlung eines Geldbetrages bewirken würde. Die monatlichen Beiträge werden vollständig für die Kapitalbildung eingesetzt. Mit diesem Kapital zahlt der Versicherer die aufgetretenen BU-Fälle der Versichertengemeinschaft. Es kommt nicht selten vor, dass Versicherte ihre Lebensversicherung oder ihre Riester Rente …
Rückkaufswert bei Versicherung mit Beitragsrückgewähr
Einige Versicherungsunternehmen bieten die Berufsunfähigkeitsrente mit Rückerstattung an. Als Gewinnverwendungsmodell kommt eine Fondsanlage infrage. Der Versicherer zahlt Ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit monatlich eine vereinbarte garantierte Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der Leistungsdauer aus. Sollten Sie von einer Berufsunfähigkeit verschont bleiben, erhalten Sie das gebildete Rückerstattungsguthaben ausgezahlt. Die Gewinne sind teilweise zu versteuern. Tritt Berufsunfähigkeit ein, wird Ihr Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt und die Rente monatlich ausgezahlt.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 14. 11. 2019 aktualisiert.