Die gilt eigentlich immer. egal wohin Sie verkaufen. Gruß Spezi
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Sie haben in der EU ein Kraftfahrzeug erworben und wollen es zum privaten Gebrauch in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat ausführen. Was ist dabei zu beachten? Sie möchten einen Aufenthalt in der EU zum Kauf eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugs nutzen. Dann stellt sich häufig die Frage, welche Zollformalitäten erforderlich sind, damit das Fahrzeug auch tatsächlich ausgeführt werden kann. Bei der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen muss grundsätzlich immer ein förmliches Ausfuhrverfahren durchgeführt werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Fahrzeug nur zum eigenen, privaten Gebrauch des Käufers bestimmt ist. Russischer Militärkonvoi gerät 30 Kilometer vor Kiew ins Stocken - FOCUS Online. Das Ausfuhrverfahren wird grundsätzlich zweistufig durchgeführt (zweistufiges Verfahren). Dazu ist in der ersten Stufe eine Ausfuhranmeldung elektronisch mittels des IT-Systems ATLAS -Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle abzugeben. Das ist regelmäßig die Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer seinen Sitz hat oder an dem das Kraftfahrzeug zur Ausfuhr verladen wird.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken:
in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino. In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass:
in Irland, Kanada (nur mit abgelaufenem Reisepass), Kroatien, Mexiko (nur mit abgelaufenem Reisepass und nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro (abgelaufener Personalausweis nur bei Aufenthalt bis 30 Tage), Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien (abgelaufener Personalausweis nur bei Pauschalreise mit Flug). Motorrad verkauf ins ausland de. In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis:
auf den Seychellen. In Verbindung mit einem gültigen Führerschein:
in Bulgarien und im Vereinigten Königreich Großritannien und Nordirland. Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka und Türkei. Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften. HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.