Unter dem Oberbegriff IGEL (Individuelle Gesundheitsleistung) versteht man mehr als 70 ärztliche Leistungen und Therapieformen, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Obwohl viele dieser Leistungen ärztlich empfehlenswert und medizinisch sinnvoll sind, können sie nicht zulasten der GKV abgerechnet werden, sondern müssen vom Patienten privat bezahlt werden. Erbringt ein in eigener Praxis niedergelassener Arzt diese Leistungen, so gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dr. GOÄ Gebührenordnung für Ärzte (online). Ralf Bender aus Dreieich hat für Orthopress einmal festgehalten, wie sich der medizinische Leistungskatalog heute zusammensetzt:
Das solidarisch finanzierte Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland stößt bereits seit Jahren an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Zwar erhält man als gesetzlich krankenversicherter Patient weiterhin alle notwendigen ärztlichen Leistungen, diese jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorlagen. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
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Wenn Studien etwas über Schäden aussagen, dann erwähnen sie übereinstimmend leichte Nebenwirkungen der Untersuchung selbst. Außerdem gehen die MDS-Experten bei Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich davon aus, dass sie falsche Befunde und unnötige Untersuchungen und Behandlungen mit sich bringen können, was die Lebensqualität der Patienten beeinträchtigen würde. Der MDS-Monitor bewerten die Messung des Augeninnendrucks zur Vorsorge und Früherkennung eines grünen Stars als "tendenziell negativ". Igelleistungen orthopäden. Foto: Michael Hanschke/ picture-alliance/ dpa
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Toxoplasmose-Test: Nur bei konkretem Verdacht sinnvoll. Die Bewertung ergab: Ein erster Test auf Toxoplasmose gibt keine klare Auskunft, sondern führt fast immer zu weiteren Tests. Auch konnten weder die seit Jahrzehnten laufenden Screeningprogramme in anderen Ländern noch die bisherigen, wenig aussagekräftigen Studien ausreichend zeigen, dass sich durch die Behandlung der Schwangeren weniger ungeborene Babys anstecken und am Ende weniger Kinder geschädigt werden.
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Vorsorgeuntersuchungen fallen ebenfalls nicht in das Erstattungsspektrum der gesetzlichen Kassen. Oft sind aber gerade diese Untersuchungen sehr wertvoll für die Erstellung eines Therapieplans, bzw. um Störungen der Gesundheit frühzeitig zu erkennen.
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Ob Gelenk- oder Wirbelsäulenprobleme, altersbedingte Beschwerden oder Sportverletzungen – in unserer neuen und mit modernster Technik ausgestatteten Praxis bieten wir Ihnen eine umfassende Diagnostik und ein breites Spektrum orthopädisch-konservativer, operativer und komplementärer Therapieverfahren. Unsere erfahrenen Ärzte der Orthopädie und Neurochirurgie nehmen sich Zeit für eine ausführliche Untersuchung und individuelle Beratung und legen mit Ihnen gemeinsam den passenden Therapieweg fest. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Orthopädie - Konzept für eine … von Jan Grundmann; Andreas Kellermann - Portofrei bei bücher.de. Konservative Orthopädie Von der Akupunktur über die Chiro- bis hin zur klassischen Schmerztherapie: Wir stehen für die Behandlung orthopädischer Erkrankungen durch nicht-operative Verfahren. Osteologie Knochenerkrankungen wir Osteoporose gelten als Volksleiden. Unser Osteologe entwickelt individuell angepasste Therapiepläne und unterstützt mit konkreten Hinweisen zur Vorsorge. Operative Orthopädie Wenn konservative Maßnahmen nicht mehr ausreichen, bieten wir die operative Behandlung orthopädischer Erkrankungen an.
Unter Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), versteht man medizinisch begründete Therapiemaßnahmen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden und durch den Patienten selbst getragen werden müssen. Anders bei privaten Krankenkassen, diese übernehmen die Kosten in der Regel problemlos. Wozu werden IGeL-Leistungen angeboten? Igelleistungen orthopäde. "Die (medizinischen) Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. " Sozialgesetzbuch V, §12
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine notwendige Behandlung, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu mildern. Dies bedeutet nicht, dass die bestmögliche Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse bereitgestellt werden kann. Besonders neue und innovative Therapieverfahren benötigen oft eine lange Zeit, bis diese in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Daher werden solche Innovationen als IGeL der breiten Patientenversorgung zur Verfügung gestellt.