Gern senden wir Ihnen ein Auftragsformular und eine Preisliste zu. Wir bitten um Verständnis. Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und andere. ----------------------
Termine vor Ort sind nur montags, mittwochs und freitags nach vorheriger Absprache möglich. Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Um für Sie unnötige Wartezeiten am Sprechtag zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeitenden rechtzeitig einen Termin. Dafür sollten Sie dem/der Mitarbeitenden mind. drei Tage vor dem Termin alle zu klärenden Fragen und die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen. Landkreis Potsdam-Mittelmark -Untere Denkmalschutzbehörde (Teltow) - Ortsdienst.de. Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Öffnungszeiten zur Einsichtnahme in die Bauakten und Pläne
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Chancen und Herausforderungen der "Beteiligten", die sich für den Erhalt von Bausubstanz und dem Fortbestand von kulturellem Erbe auf dem Land einsetzen
Am Erhalt von Denkmälern wirken viele verschiedene Gruppen von Menschen mit: Alt-Eigentümer, die mit ihrem Denkmal aufgewachsen sind, neue Eigentümer, die sich noch ganz unbefangen mit dem Denkmalschutz beschäftigen, Architekten, Bauforscher, Restauratoren, Gutachter, die verschiedensten Sachbearbeiter und eine ganze Reihe von Vereinen oder anderen ehrenamtlich engagierte und interessierte Bürger/Menschen. Sie engagieren sich aus ganz unterschiedlichen Gründen und sind ein großer Gewinn für den Erhalt von lebenswerten Dörfern und historischen Strukturen. 442 Bereich Untere Denkmalschutzbehörde | Landeshauptstadt Potsdam. Die Arbeit dieser Menschen kann man gar nicht ausreichend würdigen, dennoch ist ihr Wirken und dessen Bedeutung für das Fortbestehen der Heimatgeschichte nicht vielen bekannt. Durch das Aufzeigen ihrer Herangehensweise kann ein kleiner Beitrag zur Verknüpfung der auf dem Land aktiven Personen geleistet werden.
Denkmalpflege | Landeshauptstadt Potsdam
Info zu Denkmalpflegeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt Adresse melden Rechtliche Hinweise Im Branchenbuch finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Denkmalpflegeamt im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Das Denkmalpflegeamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Denkmalpflegeamt im Landkreis Potsdam-Mittelmark gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Denkmalpflegeamt im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Denkmalpflege | Landeshauptstadt Potsdam. In den meisten Bundesländern ist das Denkmalpflegeamt mit allen Fragen rund um den Denkmalschutz und die Denkmalpflege betraut und übernimmt damit spielt damit vor allem im kulturellen Bereich eine wichtige Rolle.
Verein Neuland 21 Erklärt Lehrkräften In Bad Belzig Digitale Nachhaltigkeit
Kostenpflichtig Vorsicht beim Buddeln: Wenn ein ganzes Dorf zum Bodendenkmal wird Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Glienecke gehört seit wenigen Wochen zu den weiteren Dörfern in Potsdam-Mittelmark, deren Ortskerne als Bodendenkmäler in die Landesliste eingetragen wurden. Vor Erdarbeiten sollten sich Grundstücksbesitzer mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. © Quelle: Dirk Fröhlich Bäume pflanzen, einen Teich anlegen, das Haus erweitern. Wer im Bereich eines Bodendenkmals wohnt, sollte mit der Denkmalschutzbehörde reden. Die Landesliste mit den Ortskernen wird immer länger Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Mittelmark. Mittelalterliche Burgwälle, neuzeitliche Schlossparks und Gräberfelder aus der Slawenzeit gibt es viele zwischen Havelland und Fläming. Doch was passiert, wenn plötzlich das eigene Grundstück zum Denkmal wird? Das fragen sich gerade wieder zahlreiche Eigentümer im Landkreis.
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Das Organigramm der Behörde (unter Downloads / Links) zeigt, welche Mitarbeiter zuständig sind. Öffnungszeiten
Aktuelle Information zu Öffnungszeiten und persönlichen Kontakten aus Anlass der aktuellen Pandemielage:
Bis auf Weiteres können keine öffentlichen Sprechzeiten angeboten werden. Sie können sich wie gewohnt uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden. Unser weiterhin bestehenbleibendes Angebot, Besprechungstermine individuell und vorab zu verabreden, ist auf dringend notwendige und unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt. Solche Termine können grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9. 00 bis 17. 00 Uhr) vereinbart werden. Termine für die Einsicht in Verwaltungsakten werden bis auf Weiteres nur eingeschränkt vergeben. Berücksichtigen Sie bei einem persönlichen Gespräch/Termin zu Ihrem und dem Schutz der Mitarbeitenden die aktuell geltenden Verhaltensregelungen (Mindestabstand von 1, 50 m; allgemeine Hygiene- und Verhaltensregelungen, Tragen von Mund-Nase-Schutz etc. ).
Die Denkmalliste des Landes Brandenburg ist das amtliche öffentliche Verzeichnis der Denkmale im Land Brandenburg. Sie wird geführt vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Archäologischen Landesmuseum. Gesetzliche Grundlage für die Denkmalliste ist § 3 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vom 24. Mai 2004. Vor Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Liste von den unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt. Seither wird die Liste auf Basis der von den unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städten sowie der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg als eigener unterer Denkmalschutzbehörde übergebenen Denkmalverzeichnissen zusammengestellt. Gemäß Denkmalschutzgesetz ist die Denkmalliste mit der Bezeichnung des Denkmals und den Angaben zum Ort im Amtsblatt für Brandenburg bekannt zu machen. Der Schutz der Denkmale ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig. Bodendenkmale und bewegliche Denkmale, deren Schutz durch eine Veröffentlichung gefährdet würde, werden nicht veröffentlicht.