(aus – Das Magazin)
Aufgaben und Befugnisse müssen und sollten detailliert dokumentiert werden. Je detaillierter Art und Umfang der Aufgaben und Befugnisse beschrieben sind, die an den Beauftragten delegiert werden sollen, desto leichter fällt es diesem, zu beurteilen, ob er der Aufgabe gewachsen ist. Varianten der Pflichtenübertragung
Es gibt einige Varianten, die rechtlich korrekte Pflichtenübertragung vorzunehmen. Sie kann z. :
im Arbeitsvertrag selbst erfolgen,
während des laufenden Arbeitsverhältnisse durch eine spezielle Einzelvereinbarung erfolgen,
durch einen Zusatz zum Arbeitsvertrag vereinbart werden oder
im Rahmen einer Änderungskündigung vorgenommen werden. Autor: Lic. jur. /Wiss. Dok. Ernst Schneider
Diese wird damit zur verantwortlichen Elektrofachkraft entweder für den gesamten Betrieb, Betriebsteile oder eine elektrische Anlage. Für diesen bestimmten Bereich übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) dann die Verantwortung und fachliche Leitung. Nach erfolgter Pflichtenübertragung nehmen die beauftragten Mitarbeiter in dem zugewiesenen Kompetenz- und Verantwortungsbereich die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben wahr. Jede Elektrofachkraft ist verantwortlich
Lassen Sie sich von der Bezeichnung "verantwortliche" Elektrofachkraft nicht irritieren. Jede Elektrofachkraft trägt Fachverantwortung. Jede Elektrofachkraft trägt Fachverantwortung. (Bildquelle: lisafx/iStock/Thinkstock)
Denn selbstredend übernimmt nicht nur die verantwortliche Elektrofachkraft Verantwortung: grundsätzlich trägt jede Elektrofachkraft, d. h. alle
Elektrofachkräfte (EFK),
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und die
elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP)
eine persönliche Fachverantwortung für ihr Tun bzw. Nicht-Tun (Unterlassen).
2. 12 DGUV-R 100-001 "Grundsätze der Prävention". Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Zweifellos trägt aber die verantwortliche Elektrofachkraft in besonderer Weise Fach- und Führungsverantwortung. VEFK ist nicht weisungsgebunden
Im Unterschied zu den anderen Elektrofachkräften ist die verantwortliche Elektrofachkraft allerdings nicht weisungsgebunden, d. sie muss sich in ihrem Verantwortungsbereich niemandem unterordnen und keine Anweisungen von Personen befolgen, die nicht entsprechend der VDE 1000-100 selbst als verantwortliche Elektrofachkraft gelten. Hier ist die verantwortliche Elektrofachkraft unverzichtbar
Jeder Betrieb, der unter den Geltungsbereich der VDE 1000-10:2009-01 (VDE 1000-10) fällt, ist verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Betroffen sind danach alle Betriebe, die über einen elektrotechnischen Betrieb bzw. einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügen. Die verantwortliche Elektrofachkraft leitet den elektrotechnischen Betriebsteil. (Bildquelle: phadventure/iStock/Thinkstock)
Die VDE 1000-10 benennt in ihrem ersten Abschnitt diejenigen Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind und damit einem elektrotechnischen Betriebsteil gleichzusetzen sind.
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DGUV Vorschrift 1 - Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze... Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (bisher: BGV A1) Diese Schrift fungiert nur als Muster. Die Schrift sowie das Datum der Inkraftsetzung erhalten Sie über Ihre Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.
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§ 13, Pflichtenübertragung Zweites Kapitel – Pflichten des Unternehmers § 13 – Pflichtenübertragung Diese Schrift fungiert nur als Muster. Die Schrift sowie das Datum der Inkraftsetzung erhalten Sie über Ihre Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft. Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen. Nächste Seite
Und er ist es auch, der eine sorgfältige Auswahl zu treffen hat und kontrollieren muss, ob die übertragenen Pflichten auch erfüllt werden. Bei der Auswahl des richtigen Personals gilt es zunächst zu prüfen, ob die in Aussicht genommene Person die angedachten Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zuverlässig und fachkundig erledigen kann. Zuverlässig ist eine Person, wenn zu erwarten ist, dass sie die Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt ausführen wird. Fachkundig ist eine Person, wenn sie über das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung verfügt, um die übertragenen Aufgaben sachgerecht zu erledigen. Aufgaben und Kompetenzen unmissverständlich festlegen
Wichtig ist immer, dass die delegierten Aufgaben und Kompetenzen klar und unmissverständlich festgelegt werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die übertragenen Pflichten nicht mit den arbeitsvertraglichen Pflichten kollidieren, sondern diese sinnvoll ergänzen. Dokumentieren Sie die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft.