Frage vom 19. 1. 2011 | 19:26
Von Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnung eigenen Eltern vermieten, die Hartz-IV-Emp
Hallo zusammen,
würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Meine Eltern bekommen Hartz-IV und wohnen in einer Mietwohnung, die im 5. Stock liegt, im Haus gibt es keinen Fahrstuhl. Da sie gesundheitliche Probleme haben, möchten sie gerne umziehen. Eine Erlaubnis vom Amt haben sie bereits. Seit etwa einem Jahr suchen wir nach einer günstigen Wohnung für sie. Leider erfolgslos. Nun habe ich überlegt eine Wohnung zu kaufen (müsste dafür Kredit aufnehmen) und meinen Eltern zu vermieten. Meine Frage wäre also, was die ArGe dazu sagt, wenn der Mietvertrag vom Sohn (der Name ist ja gleich) ist. Eigenanteil Pflegeheim? (Kosten, Pflege, pflegeversicherung). Könnte es passieren, dass die ArGe dann nicht zahlt, dass sie meint, ich müsste für den Unterhalt meiner Eltern sorgen? Danke für Ihre Antwort. -----------------
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-- Editiert am 19. 01. 2011 19:28
# 1
Antwort vom 19. 2011 | 19:36
Von Status: Beginner (58 Beiträge, 17x hilfreich)
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Ich wei aber nicht, wie das in Berlin ist. Hol Dir die kostenlose Schufa-Auskunft, dann weit Du, ob Du berhaupt ein Problem hast. LG, carla72
Re: doch Steuer
Antwort von vallie am 09. 2011, 10:00 Uhr
dazu mten die eltern aber auch einen zweitwohnsitz anmelden, sprich sich dort anmelden. da sie das aber sicher nicht tun werden, weil sie ja nicht dort wohnen, sondern die tochter, kann das finanzamt auch keine ansprche stellen. Antwort von Leena am 09. Wohnung kaufen und an eltern vermieten en. 2011, 10:58 Uhr
Was die Frage nach einer eventuellen Zweitwohnungsteuer betrifft, so ist in Berlin dafr das Finanzamt Mitte/Tiergarten zentral zustndig, die knnen sicher konkrete Einzelfragen beantworten. Meiner Meinung nach ist allerdings die Rechtslage nach dem "Berliner Zweitwohnungsteuergesetz" recht eindeutig - die Zweitwohnungsteuerpflicht entsteht, wenn im Land Berlin lnger als ein Jahr eine Zweitwohnung gehalten wird. Nach 2 des Gesetzes knpft der Begriff "Zweitwohnung halten" an eine Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes an, und eine Nebenwohnung in diesem Sinne htten Sues Eltern dort ja nicht, wenn sie als Hauptmieter eine Wohnung anmieteten, die Sue samt Sohn als Hauptwohnung dient.
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1. Ein Wohnungsrecht kommt offenkundig nicht in Betracht, wenn es, wie im gegebenen Falle, nur nachrangig möglich ist (da die Finanzierungsgeber einem erstrangigen Wohnrecht nicht zustimmen würden), weil ein solches nachrangiges Wohnungsrecht im Falle der Zwangsversteigerung erlischt. 2. Ein Mietvertrag, der so gestaltet sein müsste, dass der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" zuverlässig greift und meine - hochbetagten - Eltern tatsächlich davor schützt, von meinen Rechtsnachfolgern aus der Wohnung gesetzt zu werden, kann kein befristeter Vertrag sein, da dieser, wie Sie klarstellen, an bestimmte Bedingungen und Regeln zu knüpfen wäre. Diese Bedingungen deute ich so, dass ein befristeter Mietvertrag den gewünschten Schutz nicht gewähren könnte: Selbst wenn Eigenbedarf durch mich bei Erreichen der Rentenaltersgrenze (in ca. 16 Jahren) ein unangreifbarer Grund wäre, wären meine Eltern damit nicht geschützt, wenn ich vorher stürbe. Wohnung kaufen und an eltern vermieten in berlin. 3. Sie schreiben unbestimmt "Auch ein Mietvertrag kann Ihnen weiterhelfen", und es verbleibt nur noch der unbefristete Mietvertrag, der damit gemeint sein könnte.
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ausbauen lassen = das bezahlen deine Eltern oder du? auch hier wieder: was rentiert sich für dich mehr? Wohnung an Eltern vermieten die Sozialhilfe bekommen? (Recht, Soziales). ein Ausbau kostet auch Geld. evt kommt dir -´3-5 Jahre Miete zahlen billiger als ein Umbau von einem Haus. Aber das Problem ist, dass das Verhältnis mit den Eltern nicht so gut ist und man so schnell wie möglich weg möchte, ob man sich die Jahre antut? wenn das Verhältnis nicht gut ist dann fällt die Option weg.
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Ansonsten - einkommensteuerlich KANN es kompliziert werden, wenn die Eltern die Wohnung mieten und sie dann an Sue weiter vermieten, da auch die Einknfte aus einer Untervermietung grundstzlich steuerpflichtig sein knnen. Aber wenn die Eltern die Wohnung anmieten und Sue genau die Betrge, die ihre Eltern an die Vermieter zahlen, an die Eltern zahlen, bzw. sie zahlt direkt an die Vermieter und die Eltern zahlen gar nichts (bzw. die Eltern zahlen ggf. mehr an den Vermieter, als die Tochter an sie zahlt), dann handeln die Eltern nicht in Einkunftserzielungsabsicht und dann passiert einkommensteuerlich nichts, die Eltern htten daraus keine Einknfte, weder positive noch negative. Vermietung an Eltern. Wenn die Eltern dagegen die Wohnung gnstig anmieten und sie teurer weitervermieten, dann msste eben doch die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht geprft werden... aber ich schtze, das steht hier nicht zur Diskussion, oder..? Die letzten 10 Beitrge
Wie ich oben erwähnte ist das Wohnungsrecht unvererblich, wobei Absicherungen aufgrund erbvertraglicher Absicherungen möglich wären. Ob und was Ihre Schwester für erbrechtliche Ansprüche geltend machen kann, können wir von hier aus nicht beurteilen. Wenn Ihre Eltern abert kein Testament aufsetzen wollen, so tritt die gesetzliche Erfolge ein. Hier sind zu viele Einzelfaktoren zu beachten. Insbesondere hängt es auch davon ab, wann der Erbfall eintritt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wohnung kaufen und an eltern vermieten e. Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Rückfrage vom Fragesteller
06. 11. 2004 | 19:00
Guten Tag, Herr Wille,
so richtig konkret anfangen kann ich mit Ihrer Antwort leider nichts - aber wenigstens glaube ich erfahren zu haben, was alles n ic h t geht. Zur Sicherheit möchte ich noch einmal - nein, eigentlich nichts Neues fragen, sondern nur um Ihre Bestätigung bitten, ob ich aus dem, was Sie geantwortet haben, die richtigen Schlüsse ziehe.