Besttigung). Nach dem TAG ist
die Eignung der Tagespflegeperson i. d. R. von der erfolgreichen Teilnahme
an einem Grundqualifikationskurs abhngig. Die Richtlinien definieren,
dass diese Anforderung als erfllt anzusehen ist bei einer einschlgigen
pdagogischen Berufsausbildung (ErzieherIn, sozialpd. NACHRICHTEN, NEWS und NEUIGKEITEN aus Blomberg | Blomberg-Voices. AssistentIn,
Sozialpdagogik…) oder bei erfolgreicher Teilnahme an einem
Grundqualifikationskurs, der den entsprechenden Richtlinien des Landes
Schleswig-Holstein vom 14. 10. 1994 (Anlage 2) entspricht. Diese werden vom
Kreis Segeberg mit einem Betrag von einmalig 200 € pro TeilnehmerIn aus
dem Kreisgebiet bezuschusst, um im Interesse eines bedarfsgerechten
Betreuungsangebotes zu einem marktfhigen Teilnehmerbeitag beizutragen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kann das Kreisjugendamt in
Ausnahmefllen auch feststellen, dass die Eignung in anderer Weise
nachgewiesen wurde. Hinsichtlich der
Voraussetzungen der Finanzierung von Tagespflege durch das Jugendamt wird
entsprechend der Gesetzessystematik des TAG der Begriff der
Erforderlichkeit der Betreuung ersetzt durch den Begriff der
Bedarfsgerechtigkeit nach 24 SGB VIII.
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Insgesamt erhält der Kreis Lippe 2. 027. 407 Euro aus dem Förderprogramm, davon können 506. 852 Euro für den Erhalt von Plätzen und damit auch für Sanierungen genutzt werden. Zusammen mit dem Kita-Rettungspaket, das im Familienministerium gerade erarbeitet wird, werden wir die Kitas deutlich finanziell unterstützen. Zudem wird beim Förderzweck erfreulicherweise nicht mehr zwischen U3- und Ü3-Plätzen unterschieden. Diese Erweiterung erhöht die Flexibilität und erleichtert so den Trägern die langfristige Planung einer Kita. Darüber hinaus wurden die Förderhöchstbeträge für Neubaumaßnahmen sowie Aus- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Plätze angehoben. Neubauten können nun mit bis zu 30. 000 Euro pro Platz gefördert werden. Bisher lag der Höchstbetrag bei 20. 000 Euro. Auch diese Änderung wird den Trägern und Kommunen immens helfen. " Bild- und Textquelle: Martina Hannen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen und fördern, damit alle an den Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und auch in der Freizeit teilnehmen können. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht. Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket? Schulbedarf Für den persönlichen Schulbedarf wird zu Beginn eines Schulhalbjahres ein Geldbetrag ausgezahlt. Zum 01. August erhalten Sie EUR 100, 00 und zum 01. Februar noch einmal EUR 50, 00. Ausflüge und Klassenfahrten Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für ein- oder mehrtägige Schulfahrten. Diese Regelung gilt auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Ein Taschengeld für die Fahrten wird nicht übernommen. Lernförderung ("Nachhilfeunterricht") Außerschulischer Nachhilfeunterricht kommt für Schüler unter 25 Jahren in Frage, wenn wesentliche Lernziele (beispielsweise die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder der Schulabschluss) gefährdet sind und voraussichtlich nicht erreicht werden können und Förderangebote der Schule nicht für eine Verbesserung ausreichen.