Dem Bundesgerichtshof zufolge kann auch eine Änderung der Marktlage auf dem Immobilienmarkt eine Staffelmietvereinbarung nicht erschüttern. Sinken also zum Beispiel die Mietpreise für entsprechende Gewerberäume, ist der Mieter trotzdem weiter an den bestehenden Vertrag gebunden. Es bleibt für ihn zumutbar, die vereinbarte Miete weiter zu entrichten. Er kann sich auch nicht auf einen sogenannten "Wegfall der Geschäftsgrundlage" berufen, weil womöglich beide Vertragspartner bei Vertragsabschluss davon ausgegangen sind, dass die Mieten für solche Objekte künftig weiter steigen würden (Urteil vom 8. 5. Mieterhöhung im gewerbe man. 2002, Az. XII ZR 8/00). Was ist eine Indexmiete? Oft wird bei Gewerberäumen auch eine Indexmiete vereinbart. Hier spricht man auch von einer Preisanpassungs- oder Gleitklausel. Bei einer solchen Absprache ändert sich die Miete abhängig vom Verbraucherpreisindex oder auch vom Index für Einzelhandelspreise - je nachdem, was im Vertrag steht. Sie ist also an den Index gekoppelt. Einige Klauseln sehen vor, dass die Miete sich nach der Veränderung von Indexpunkten richtet, bei anderen ist die prozentuale Veränderung des Index maßgeblich.
- Mieterhöhung im gewerbemietrecht
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Mieterhöhung Im Gewerbemietrecht
Ein Beispiel eines Nachteils wäre hier in diesem Zusammenhang die sogenannte "Upwards-Only-Klausel". Diese Klausel liegt dann vor, wenn die Anhebung der Miete bei Bezugsgrößenanstieg im vereinbarten Index ausgewiesen wird, es aber im Gegenzug im Falle einer Absenkung der Bezugsgröße keine entsprechende Regelung gibt. Es liegt auch dann eine unzulässige Indexklausel vor, wenn sich die Miete überproportional entwickelt. Gewerbemietvertrag-rückwirkende Mieterhöhung nach verbraucherindex. Dies wäre der Fall, wenn das Statistische Bundesamt einen Verbraucherpreisindex von 5% ermittelt und der Vermieter die Miete um 6% anheben möchte. Auf der anderen Seite ist es unzulässig, wenn sich die Miete unterproportional verändern soll. Hier wäre ein Beispiel ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index von 5% und eine automatisch angepasste Miete um 4%.
Mieterhöhung Im Gewerbe Man
§ 317 BGB nach billigem Ermessen... " Diese Klausel ist so auszulegen, dass der Sachverständige nur die für den konkreten Einzelfall vertraglich angemessene Miete, nicht aber die ortsübliche Miete für die Parteien verbindlich festlegen sollte. Eine Einigung dahin, dass eine Bestimmung der ortsüblichen Miete durch den Sachverständigen erfolgen soll, haben die Parteien gerade nicht getroffen. [3] In den neuen Bundesländern galt für Mietverträge, die vor dem 3. 10. 1990 abgeschlossen wurden, ein eingeschränkter Kündigungsschutz bis zum Ablauf des 31. 12. 1995. Seitdem bestehen keine Besonderheiten mehr. Eine Mietvereinbarung über Geschäftsräume im Beitrittsgebiet, die vor dem 1. 1. 1991 unter Verstoß gegen die bis zum 31. 1990 geltenden Mietpreisvorschriften getroffen wurde und insoweit nichtig war, erlangt mit Beendigung der Preisbindung nicht automatisch Wirksamkeit. [4]
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2009 | 15:07
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