Sowie zwei 5 Monate alte Geschwister... die auch einzeln ausziehen dürfen... Alle Katzen werden selbstverständlich kastriert, geimpft, gechipt und entwurmt mit Schutzvertrag in ein tolles Zuhause mit Freigang vermittelt... Tiere Kroatien | Tierwelt in Kroatien von Kroati.de√. Schutzgebühr 130 € + Spende Gerne könnt ihr die Katzen auf ihrer Pflegestelle außerhalb von Würzburg zum Kennenlernen und Probekuscheln besuchen kommen:) Bei Fragen/Interesse einfach per WhatsApp oder Tel unter 015233889635 melden...
IIn dieser Kategorie sind diejenigen Länder aufgelistet, deren Status in Bezug auf die Tollwut zufriedenstellend ist, sowie Länder, die Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut nachweisen können. Die vollständige Liste kann auf der Website des Bundesverbraucherschutzministeriums eingesehen werden. Dazu zählen folgende beliebte Urlaubsländer: Australien, Bosnien-Herzegowina, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA Wer mit seinem Hund oder seiner Katze in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei der Rückkehr wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind. Man unterscheidet bei den gelisteten Drittländern zwischen den Drittländern des Anhangs II Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013. Für Hunde und Katzen, die aus Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz oder Vatikanstadt (Anhang II Teil 1 der Durchführungsverordnung) einreisen, gelten daher die folgenden Bestimmungen: Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind.
Die EU-Regeln gelten auch für eine Liste weiterer europäischer Länder (Teil 1 des Dokuments) wie Monaco, die Schweiz oder Norwegen. Voraussetzungen für die Einreise:
Nachweis eines gültigen Tollwut-Impfschutzes. Die Erst-Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein. Jungtiere müssen mindestens 15 Wochen alt sein. Mikrochip, der dem ISO-Standard 11784 entspricht und mit Lesegeräten nach ISO-Norm 11785 lesbar ist. EU-Heimtierausweis oder dem EU-Standard entsprechender Ausweis, in dem die Begleitperson als Besitzer steht und die im Mikrochip hinterlegte Nummer des Tieres eingetragen ist. Auch Datum und Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung müssen vermerkt sein. Den Ausweis stellen die nach jeweiligem Landesrecht dazu befugte Tierärzte aus. Gelistete Drittländer außerhalb der EU
Von sogenannten Drittländern außerhalb der EU aus sind die Anforderungen deutlich höher und erfordern mehr Vorbereitungszeit. Ein vereinfachtes Einreiseverfahren gibt es für eine Liste von Drittländern (Teil 2 des Dokuments).