Sie deckt unter anderem folgende Aufgabenbereiche ab: Die Schwerbehindertenvertretung wacht darüber, dass geltende Tarifverträge, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen vom Arbeitgeber zugunsten schwerbehinderter Menschen eingehalten werden. Sie beantragt Maßnahmen, die schwer behinderten Menschen dienen (zum Beispiel zur beruflichen Wiedereingliederung) bei den zuständigen Stellen. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Mitarbeitern entgegen und verhandelt mit dem Arbeitgeber über die Klärung dieser Anregungen und Beschwerden. Die Vertretung unterstützt die Beschäftigten bei der Erstellung von Anträgen, zum Beispiel zur Anerkennung des Grades der Behinderung bei den zuständigen Behörden oder bei Anträgen auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Wer wird bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung gewählt? In allen Betrieben und Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Mitarbeiter nicht nur vorübergehend angestellt sind, wird eine Schwerbehindertenvertretung gewählt.
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Mit besten Grüßen
Dr. Hans-Günther Ritz
Chefredakteur "Die Schwerbehindertenvertretung"
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Sicher macht die Erfüllung unserer Bitte etwas Arbeit. Der Befragungsprozess ist jedoch wichtig, um die negativen Folgen der Corona-Pandemie für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zu vermindern. Deshalb vorab ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.