3-03-10-06-07
8. Seeschleusendecksleute
mit seemännis c her
Ausbildung na c h dreijährig e r
Fahrtzeit auf Fahrzeugen der Binnen-
oder Seeschifffahrt,
die schi c htweise ständig Vertreter von
Schleusenbea m ten
oder leitenden
Schleu s enbeschäftigten
sind. (Hierzu Protokollerklä r ung
Nr. Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 11.3.4 Aufspaltungsverbot | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. 2)
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Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte
mit erfolgreich abgeschl o ssener Ausbildungin einem einschlägigen
aner k annten Ausbildungsberuf mit e i ner Ausbildungsdauer von mindestens
drei Jahren als Schwenkschaufelfahrer,
die auch Reparaturen sel b ständigausführen. 3-03-10-05-01
2. Brückenwärter,
Schleusenmaschinis t en, W asserbaua r beiter
(Küstenschutz-, Landgewinnungs-
und Streckenunterhaltungsarbeiter)
mit erfolgreich abg e schlossener Ausbildung in einem
e i nschlägigen anerkannten Ausbildung s beruf mit einer Ausbildungsdauer
von mindestens drei Jahren. 3-03-10-05-02
3. Fahrer
von Traktoren im Deichgebiet
bei regel m äßiger
Ve r w endung versch i edener
Anbaugeräte sowie verschiedener Anhängegeräte (z.
Entgeltgruppe 9A Tv-L Nrw
Zuletzt geändert zum: 01. 04. 2022, Beschluss vom 19. 05. 2021
Entgelttabelle
gültig ab 1. April 2022
(monatlich in Euro)
Entgelt-gruppe
Grundentgelt
Entwicklungsstufen
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
15
5. 017, 06
5. 358, 22
5. 738, 77
6. 258, 28
6. 792, 69
7. 144, 27
14
4. 542, 98
4. 851, 90
5. 255, 33
5. 703, 01
6. 202, 05
6. 560, 31
13
4. 187, 45
4. 526, 02
4. 911, 44
5. 329, 90
5. 822, 30
6. 089, 52
12
3. 752, 91
4. 142, 50
4. 597, 79
5. 102, 97
5. 695, 74
5. 977, 00
11
3. 622, 16
3. 980, 48
4. 317, 18
4. 682, 47
5. 182, 41
5. 463, 69
10
3. 492, 26
3. 773, 01
4. 092, 18
4. 438, 33
4. 823, 79
4. 950, 36
9c
3. 390, 37
3. 640, 83
3. 913, 20
4. 206, 69
4. 522, 19
4. 748, 36
9b
3. 180, 94
3. 415, 70
3. 563, 00
3. 998, 95
4. 257, 27
4. 556, 50
9a
3. 069, 16
3. 271, 39
3. 468, 21
3. 906, 05
4. 005, 11
4. 258, 04
8
2. 910, 37
3. 104, 82
3. 239, 51
3. 373, 97
3. 518, 19
3. 587, 54
7
2. 733, 87
2. 957, 90
3. Entgeltgruppe 9a bg at target. 091, 36
3. 226, 04
3. 353, 07
3. 421, 28
6
2. 683, 45
2. 867, 82
2.
Entgeltgruppe 9A Bg At Target
Stellt die Tätigkeit aufgrund der Leitungsfunktion einen einheitlichen Arbeitsvorgang dar und wird die auch gegebene häufig zeitlich stark ins Gewicht fallende Sachbearbeitertätigkeit als Zusammenhangstätigkeit gewertet, kann eine ausdifferenzierende Unterscheidung von Leitern einer Organisationseinheit in EG 10 (Heraushebung zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung) und EG 11 (Heraushebung zu mindestens 50% durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung) nicht mehr vorgenommen werden. Denn der gesamte Arbeitsvorgang erfüllt aufgrund des Aufspaltungsverbots dieses Tätigkeitsmerkmal, wenn es in rechtlich erheblichem Ausmaß vorliegt. Ein Tätigkeitsmerkmal wird bei der Bewertung nur berücksichtigt, wenn es "in rechtlich erheblichem Maße" [4] vorliegt. Entgeltgruppe 10/ 11 BG-AT/ TVöD - Verdienst? - Geplauder - BMW-Treff. Daher würde z. B. ein Arbeitsvorgang mit einem Anteil an der Gesamtarbeitszeit von 52%, in den auch selbstständige Leistungen von 1% fallen, das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" insgesamt nicht aufweisen.
Entgeltgruppe 9A Bg At Source
Entgeltgruppe 8
1. Bauaufseher. 3-03-10-08-01
2. Geprüfte
Wasserbauwerkmeis t er
mit entsprechender Tätigkeit. 3-03-10-08-02
3. 10.Wasserbau in übrigen Ländern. Schachtmeister
in der Wasserwirtschaft. 3-03-10-08-03
Entgeltgruppe 7
1. Brückenwärter, mit
erfolgreich abgeschlo s sener Au s bil d ung in
einem einschlägigen
anerkannten Aus b ildungsberuf mit
einer Ausbildun g sdauer
von mindestens drei Jahren,
die die Aufsicht verantwortlich führen. 3-03-10-07-01
2. Seeschleusenmaschinisten
mit e r folgreich abgeschlossener Ausbildung in einem ein s chlägigen anerkannten Ausbi l dungsberuf mit einer Ausbildungsdauer
die selbständig Instandha l tung s arbeiten au s führen. 3-03-10-07-02
Entgeltgruppe 6
1. Baggerfüh r er auf R aupenbaggern im Tidegebiet, die
auch Reparaturen ausführen. 3-03-10-06-01
2.
B. Kreiselmäher,
Frontlader, Graswender, Hochdruck- presse, Hydrolader, Teekrechen), die vom Traktor aus bedient werden. (Hierzu Protokollerklä r ungen
Nrn. 3 und 4)
3-03-10-05-03
4. Greifbaggerführer
od e r Gruppenmaschinen f ührer. 3-03-10-05-04
5. Schiffsmechaniker
als Takler. 3-03-10-05-05
6. Schleu s enbeschäftigte und Wehrbeschäftigte
mit erfolgreich abges c hlossener Ausbildung in einem einschlägigen
anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildung s dauer von mindestens drei Jahren,
denen die Bedienung und Wartung von
elektrischen und maschinellen Einri c htungen
obliegt. 3-03-10-05-06
7. Seeschleusendecksleute
oder Seeschifffahrt. 3-03-10-05-07
Entgeltgruppe 4
1. Brückenwärter,
Schwenkschaufel f ahrer. Entgeltgruppe 9a bg at source. 3-03-10-04-01
2. Schleu s enbeschäftigte,
a) denen
die Leitung des Betriebes auf
einer kleinen verkehrsarmen
Schleu s e obliegt,
b) die
außer mit dem Verholen und Festmachen der F ahrzeuge
bei der
Schleu s enbedienung einge s etzt
sind,
c) die
ständige Vertreter der Schleusenbeam t en oder leitenden S c hleusenbeschä f tigten
sind oder
d) denen
die Leitung des S c hleusendienstes
3-03-10-04-02
3.
Wehrbeschäftigte,
denen die Leitung des Betriebes auf
einer kleinen verkehrsarmen Wehranlage obliegt. 3-03-10-04-03
Entgeltgruppe 3
Schleu s enbeschäftigte, Wehrbeschäftigte und Was s erbauarbei t er
(Küsten- schutz-, Landgewinnungs-
und Streckenunterhaltungsa r beiter). 3-03-10-03-01
P rotokollerklärungen
Nr.
1 Zu hochwertigen elek t r onischen Messge r äten
zählen z. elektronische Ta chymeter, elektronis c he Wellen- und Strömungsmessgeräte. 2 Die bei den Sees c h l eusen als Leinenverfahrer bezeichneten
Beschäftigten gehören zu den Sees c hleusende c ksleuten. Entgeltgruppe 9a tv-l nrw. 3 Eine regelmäßige Verwendung verschiedener
Anbaugeräte liegtvor, wenn verschiedene Anbaugerä t e
in ständiger Wiederkehr, jedoch ni ch t nur gelegentlich ve r w endet we r den. 4 Durch die Eingruppie r ung sind die Zuschläge nach § 29
MTArb - ausgenommen die Zuschläge nach Nr. A 20 Buch s t. c) und d) sowie Nrn. A 25 bis
28 und A 82 TVZ zum MTL II - im Zusammenhang mit der Verwendung
der An- bau- und Anhängegeräte abgegolten.