Die weiteren beizubringenden Unterlagen (z. B. ärztliche Gutachten) richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Voraussetzungen
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen können dann gewährt werden, wenn die Durchführung der eigentlichen Leistung der medizinischen Rehabilitation oder die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet ist oder ohne diese zusätzlichen Leistungen nicht durchführbar wäre. Kosten
Für die eigentliche Bewilligung der Leistung fallen keine Kosten an. Bei einigen Leistungen ist jedoch ein Eigenanteil zu erbringen. Ob und wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist von Leistung zu Leistung unterschiedlich. Bei einigen Leistungen zur Teilhabe entsteht kein Eigenanteil, bei anderen hingegen muss ein Eigenanteil getragen werden. Verfahrensablauf
Beratung und Information in allen Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen führen in erster Linie die Agenturen für Arbeit durch. In jedem Fall ist ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.
Leistungen Zur Teilhabe Am Arbeitsleben Antrag En
Sie können die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben oder die berufliche Ersteingliederung ist ohne Unterstützung nicht möglich. Im Übrigen gibt es je nach Art der beantragten Leistung spezielle Voraussetzungen. Einige Leistungen richten sich beispielsweise nur an schwerbehinderte und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 151 SGB IX). Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Rehabilitationsträger (z. Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Rentenversicherung) und der Integrationsämter geprüft. Verfahrensablauf
Beratung und Information in allen Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen führen in erster Linie die Rentenversicherung, die Agenturen für Arbeit und ggf. die Integrationsämter durch. Kostenträger ist im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der zuständige Rehabilitationsträger oder im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben das Integrationsamt. In jedem Fall müssen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Rehabilitationsträger bzw. beim Integrationsamt stellen.
Leistungen Zur Teilhabe Am Arbeitsleben Antrag In Germany
Berufliche Reha (LTA) | Ihre Vorsorge
Ziel der Beruflichen Rehabilitation
Für die meisten Menschen ist Arbeit neben Gesundheit das höchste Gut. Sie wollen arbeiten, auch wenn sie dabei Unterstützung brauchen. Die berufliche Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung – auch "Leistungen zur Teilhabe" ( LTA) genannt – zeigt dafür viele Wege auf. Der Name deutet es an: Die berufliche Reha beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Leistungen von Hilfsmitteln bis hin zu beruflichen Qualifikationsangeboten. Neubeginn im Arbeitsleben ist der Leitgedanke bei allen Angeboten zur beruflichen Rehabilitation:
Neubeginn am angestammten Arbeitsplatz,
Neuausrichtung in anderen Berufsfeldern durch eine Umschulung oder
Entwicklung ganz neuer beruflicher Chancen durch Selbstständigkeit. Die berufliche Reha verfolgt somit mehrere Ziele:
Wer einen Arbeitsplatz hat, soll diesen trotz Krankheit oder Behinderung möglichst behalten können. Dank der Reha -Maßnahmen sollen bei der Umschulung auch die Neigungen und Fähigkeiten des Betroffenen berücksichtigt werden können.
Leistungen Zur Teilhabe Am Arbeitsleben Antrag 10
Einige Beispiele:
Finanziell gefördert durch Zuschuss oder Kostenübernahme wird die Ausstattung des Arbeitsplatzes, damit dort dauerhaft gearbeitet werden kann. Dies soll die Folgen von Behinderung ausgleichen, etwa bei Sehschwäche, Kleinwuchs oder Rückenerkrankungen. Beschäftigte mit Behinderung, die dauerhaft auf ein Auto angewiesen sind, um Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen, können unter dem Stichwort "Kraftfahrzeughilfe" einen Zuschuss für die behindertengerechte Zusatzausstattung ihres Autos bekommen. Die Wohnhilfe bietet Förderbeträge für behindertengerechten Um- und Ausbau von Wohnungen, damit der Arbeitsplatz barrierefrei und selbstständig erreicht werden kann. Schwerbehinderte können eine Arbeitsassistenz bekommen. Die Kosten für eine Person, die behinderten Menschen nach deren Anweisung durch Hilfstätigkeiten unterstützt, werden maximal für drei Jahre übernommen. Für den Aufbau einer selbstständigen Existenz wird ein Gründungszuschuss gewährt. Er wird für sechs Monate gezahlt.
Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung so gravierend sind, dass der allgemeine Arbeitsmarkt für den Betroffenen verschlossen ist, bietet die Rentenversicherung auch berufsfördernde Maßnahmen für den besonderen Arbeitsmarkt der Werkstätten für behinderte Menschen an. Bei der Auswahl der Leistungen werden individuelle Faktoren wie Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit berücksichtigt. Alle Maßnahmen sollen im Wohnort oder wohnortnah stattfinden. Weitere Informationen
Bei Fragen zur Rehabilitation können Sie sich an die Service- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Wo die nächste Stelle in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf der Internetseite. Sie können Ihre Frage auch in unserem Expertenforum posten. Antworten erhalten Sie von Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung. Artikel zum Thema
Eine Initiative der
Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See