Clubs Am Karfreitag wird der Tod Jesu betrauert, daher gilt er als stiller Feiertag, an dem ein allgemeines Tanzverbot in Deutschland gilt. Doch je nach Bundesland gibt es Unterschiede: In Bremer Clubs gilt es am Karfreitag von 6 Uhr bis 21 Uhr, die Tanzbeine stillzuhalten, so ist es im Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage geregelt. In Niedersachsen gilt laut Feiertagsgesetz hingegen ein durchgängiges Tanzverbot ab Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr. Darüber hinaus sind in Niedersachsen Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen lediglich dann erlaubt, sofern sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen und auch nur dann, wenn sie ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden. Bars, Kneipen, Restaurants In Bremen dürfen Bars, Kneipen und Restaurants an Karfreitag öffnen, jedoch in der Zeit des Tanzverbots (6 Uhr bis 21 Uhr) keine Veranstaltungen anbieten, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Demnach haben einige Betriebe geöffnet, in vielen Fällen aber nur eingeschränkt.