Archiv des Tags 'Seenotsignalmittel'
Fachkundenachweis: Unterschiedliche Pyro-Prüfungen
Sonntag, den 13. April 2008
Kaum zu glauben, aber wahr: Wer die Fachkundeprüfung nach Sprengstoffrecht (kleiner Pyroschein) beim Deutschen Segler-Verband (DSV) ablegt, bekommt einige andere Prüfungsfragen vorgelegt als beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV). Auch die praktische Prüfung unterscheidet sich bei den beiden Wassersportverbänden. FKN Pyroschein | bootsausbildunghalle. Abweichende Prüfungsfragen
Prüfungsfrage 5 (DSV):
Wer benötigt in der Regel einen Kleinen Waffenschein? Wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums eine Schusswaffe mit dem Bauartzulassungszeichen "PTB im Kreis" führen möchte (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt). Prüfungsfrage 5 (DMYV):
Welche Arten von Zündern werden bei Not-Handfackeln gewöhnlich verwendet und wie funktionieren sie? Reibkopf-Zündung; funktioniert wie ein Streichholz, zündet mit Verzögerung direkt den Leuchtsatz (nicht mehr im deutschen Handel). Reiß-Zündung; ein Draht im Inneren wird durch einen reibempfindlichen pyrotechnischen Anzündsatz gezogen, der dann den eigentlichen Signalsatz zündet.
Fachkundenachweis Für Seenotsignalmittel – Wikipedia
Die Unterklasse T2 unterscheidet sich insofern von der Unterklasse T1, als es keine Beschränkungen für die Abbrennzeit oder die Satzmenge gibt, also für die Menge des im Signalmittel verwendeten Treib- und Effektsatzes. [2] Es wird damit gerechnet, dass die Wasserschutzpolizei künftig auch die Charterer von Yachten daraufhin verstärkt kontrolliert, ob sie den "Pyroschein" besitzen oder nicht. Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel – Wikipedia. Sind Signalmittel an Bord und es ist kein Pyroschein vorhanden, können Bußgelder verhängt werden. [3]
Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Andreas Schenkel: Pyrotechnische Seenotsignale ISBN 978-3-7450-0433-5 ( Online)
Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Fragen- und Antwortenkatalog des DSV mit den 60 offiziellen Prüfungsfragen (PDF; 100 kB)
Fragen- und Antwortenkatalog des DMYV mit den 60 offiziellen Prüfungsfragen (PDF; 102 kB)
Waffen- und sprengstoffrechtliche Übersicht zu pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (PDF; 126 kB), Stand 02/2020. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
↑ Prüfungsausschuss für amtliche Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse Bremen: Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Absatz 3b Erste Sprengverordnung.
Fkn Pyroschein | Bootsausbildunghalle
Zulassung zur Prüfung
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein Ausgefüllter Antrag auf Zulassung der Prüfung Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 20
Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungszentrum NRW
eingegangen sein
Kurstermin und Kosten
Der Kurs findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht ist.
Prüfung Für Den Fachkundenachweis Für Seenotsignalmittel, Fkn, Koblenz
zusätzlich bekommen Sie eine fundierte theoretische Ausbildung in und mit Seenotsignalmittel. Die Unterlagen sind im Preis selbstverständlich enthalten! Kursgebühr ist regulär 100 Euro Seminarablauf + Infos Seminarablauf Pyro Schein: Der Kurs gestaltet sich wie folgt, sowohl die Theorie als auch die Praxis werden in einem kompakten MODUL PYRO unterrichtet. Zur Verfügung gestellt wird Ihnen das theoretische Material. So können Sie sicher und optimal zusätzlich zum Seminar auf die Prüfung vorzubereiten. Praxisnähe vermitteln unsere erfahrenen Ausbilder Ihnen gerne, hierzu sind verscheiden Signalraketen, Wasserfärber, Rauchsignale und Leutchfakeln (als Dummy) vorhanden. Es ist wichtig mit Anschauungsmaterial den Stoff zu vertiefen. Hier kann jeder sich ausreichend und praktisch mit dem Material auseinandersetzen. Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel kann für die Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht verwendet werden. Prüfung für den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel, FKN, Koblenz. Prüfungsinhalt: In der Prüfung der Fachkunde sind ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über die beim Umgang mit Seenotsignalmitteln zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts, über die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln einschließlich ausreichender Fertigkeiten im tatsächlichen Gebrauch.
Wenn auf See schnelle Hilfe erforderlich ist, dann führt kein Weg an den pyrotechnischen Seenotsignalen vorbei. Ihr Einsatz erfolgt immer dann, wenn man sich nicht die Zeit zum Lesen einer Anleitung nehmen will oder kann. Deshalb ist es umso wichtiger im richtigen Umgang mit Seenotsignalen geschult zu sein. Außerdem ist es in Deutschland verpflichtend einen FKN zu besitzen, wenn man mit aufsteigenden Seenotsignalen (z. B. Fallschirmsignalraketen) arbeitet oder diese erwerben möchte. Gewerbliche Sportboote, Charteryachten oder Ausbildungsboote sind zur Ausrüstung mit Seenotsignalen verpflichtet und somit ist auch der Besitz des FKN unabdingbar. Kursbeschreibung
In dem zweieinhalbstündigen Kurs zur Erlangung des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel (FKN) wirst du intensiv auf die theoretische und praktische Prüfung beim Prüfungsausschuss des DSV vorbereitet. Anhand von realitätsgetreuen Nachbildungen (sogenannten Dummys) wird es dir möglich sein die Bedienung von Seenotsignalen sicher und ohne Nervosität zu erlernen.
Sachkundenachweis: die Lizenz für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN)
An Bord einer seegehenden Motor- oder Segelyacht gehören
pyrotechnische Notsignale zur Standard-Sicherheitsausrüstung. Hierfür
sollten Skipperin oder Skipper ihrem Vercharterer zumindest den
sogenannte "Fachkundenachweis" (FKN) vorlegen können. Sobald eine
Signalpistole nach dem Waffenrecht an Bord ist, ist der
"Sachkundenachweis" (SKN) vorgeschrieben. Denn nur er berechtigt neben
dem Erwerb von pyrotechnischen Signalmitteln zusätzlich zum Erwerb der
Waffenbesitzkarte. Hier hat der Gesetzgeber u. a. den Deutschen Motoryachtverband
beauftragt, Ausbildung und Prüfung durchzuführen. Denn wer prüft, muss
die Teilnehmer vorher ausgebildet haben. Lehrgang qualifiziert
Der Besuch eines entsprechenden Lehrgangs und Erwerb der Lizenz lohnt
sich allemal. Denn neben Bußgeldern wegen Verstoßes gegen geltendes
Recht drohen bei unsachgemäßer Handhabung von Seenotsignalmitteln
Verletzungsgefahr für Skipper und Crew, sowie erhebliche Sachschäden an
der Yacht.