(1) Der Antrag soll enthalten 1. Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, 2. eine Darstellung des die Aufhebung der Maßnahme rechtfertigenden Sachverhalts, 3. Angabe von Beweismitteln, 4. Angaben über Art und Umfang von Folgeansprüchen sowie 5. eine Erklärung, ob der Antragsteller andere Ausgleichsleistungen bereits erhalten und ob und wo er schon früher einen Antrag gestellt hat. (2) Der Antrag nach § 1a soll neben den notwendigen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen die in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 5 vorgeschriebenen Angaben enthalten.
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Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen
Vorcheck zum eAntrag für Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Eine wichtige Voraussetzung zur Förderung aus dem KMU-Fonds sind ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Um diese zu prüfen, füllen Sie bitte das Formular zum Vorcheck aus:
Vorcheck zum Antrag auf einen Mikrokredit (PDF) ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8. 1. 2 oder mit Adobe Acrobat Standard / Professional
Eine Finanzierung mit einem Darlehen aus dem KMU-Fonds ist nicht möglich, sofern einer der genannten Punkt für Sie zutrifft. Gern können Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag stellen, wenn das jeweilige Negativmerkmal nachweislich aufgehoben bzw. erledigt ist. Sie erhalten als Nachweis der Nichteignung für Ämter und Behörden ein maschinell erstelltes Schreiben. Ansprechpartner
Bei Fragen können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden:
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Das FG wies die Klage mangels hinreichender Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens als unzulässig ab. Hiergegen legte der anwaltlich vertretene Antragsteller Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ein und beantragte, ihm für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens PKH zu bewilligen. Dem Antrag lag eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei. Der Senat lehnte die Bewilligung der PKH mit Beschluss vom 20. August 2012 mit der Begründung ab, dass der Antragsteller seine wirtschaftlichen Verhältnisse in Bezug auf sein Vermögen unvollständig dargestellt habe, da die im PKH-Vordruck ausdrücklich geforderten Angaben zum Verkehrswert des Grundvermögens und zur Guthabenshöhe auf vorhandenen Konten nicht erfolgt seien. Mit Beschluss vom selben Tag wies der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurück. Gegen die Ablehnung der PKH wendet sich der Antragsteller mit der vorliegenden Gegenvorstellung, zu deren Begründung er im Wesentlichen vorträgt, dass er die notwendigen Angaben bereits in dem beim FG geführten PKH-Verfahren gemacht habe und aufgrund seines hohen Alters und seiner schweren Erkrankung nicht in der Lage gewesen sei, die notwendigen Nachweise zu erbringen.
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Hat der Schuldner in den letzten drei Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich
unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht habe, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an
öffentliche Kassen zu vermeiden, ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Antrag von einem Gläubiger erfolgt, der seien Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat. Eine schriftliche Angabe des Schuldners liegt auch dann vor, wenn diese durch einen Dritten (hier: Rechtsanwalt) mit seinem Wissen und seiner Billigung erfolgt. Eine unrichtige schriftliche Angabe zu wirtschaftlichen Verhältnissen führt auch dann zur Versagung der Restschuldbefreiung, wenn dies im Rahmen eines Vergleichsvorschlags erfolgt. BGH, Beschluss vom 18. 11. 2021 - IX ZB 1/21 -
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Im Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (insbesondere Einkommen, Vermögen, Unterhaltsverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten) sowie Belege zu den gemachten Angaben sind zwingend beizufügen. Für die Erklärung ist ein Vordruck zu verwenden, der beim Gericht oder im Internet über das Justizportal des Bundes und der Länder abgerufen werden kann. Wie prüft das Gericht den Antrag? Das Gericht kann zur Beurteilung der Erfolgsaussichten und zur Beurteilung der Frage, ob die Rechtsverfolgung mutwillig erscheint, Nachforschungen anstellen. Es kann insbesondere die Vorlage von Urkunden anordnen und Auskünfte einholen. Zeugen und Sachverständige werden nur in Ausnahmefällen vernommen. Vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist dem Gegner des Antragstellers in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Was bewirkt die Gewährung von Prozesskostenhilfe?
Entsprechend weisen auch die Ausfüllhinweise zum PKH-Vordruck darauf hin, dass die notwendigen Belege immer nach dem jeweils neuesten Stand beizufügen sind. Soweit der Antragsteller vorbringt, er sei aufgrund seines hohen Alters und seiner schweren Erkrankung nicht in der Lage gewesen, die notwendigen Nachweise zum Verkehrswert des Grundvermögens und zur Guthabenshöhe auf vorhandenen Konten zu erbringen, ist sein Vortrag vor dem Hintergrund der dem PKH-Antrag beigefügten Nachweise bereits nicht schlüssig. Denn insoweit war der Antragsteller durchaus in der Lage, seine gesamten Ausgaben im Detail darzulegen und zu belegen sowie hierzu auch die notwendigen Kontennachweise beizufügen. 2. Die Entscheidung über die Gegenvorstellung ergeht gerichtsgebührenfrei, da für Verfahren betreffend Gegenvorstellung kein Gebührentatbestand vorgesehen ist (vgl. z. B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 51, m. ). Seite drucken