Zudem haben wir 2/3 des Kaufpreises bereits bezahlt,... Kann man die erste Rechnung zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer schon einreichen... Liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor? Wenn ja, ja. #4
Vielen Danke für die Antworten... Bezüglich des IAB, den ich gerne für 2018 geltend machen möchte. Muss ich den direkt in der Anlage G angeben, wenn ich die Anlage bim Finanzamt anmelde oder kommt das erst danach? #5
Den IAB bildest Du in der Anlage EÜR. Den (vermutlich negativen) Gesamtgewinn überträgst Du dann in die Anlage G. Fragebogen zur steuerlichen erfassung pv anlage hotel. Anlage EÜR und Anlage G reichst Du als Teil der Einkommensteuererklärung ein. Anmeldung der Anlage beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) ist ein eigener Vorgang. #6
Danke, ich habe es eben auch noch einmal nachgelesen, dass das getrennte Vorgänge sind. Aber bezüglich des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung... Unter 3 "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen", soll ich dort etwas eintragen (vermute unter Punkt 93 "Gewerbebetrieb") und für das Jahr der Betriebseröffnung einfach eine dicke Null einfügen oder ganz weglassen?
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Fragebogen Zur Steuerlichen Erfassung Pv Anlage 2
Erster offizieller Beitrag
#1
Hallo, da ich eine neue Photovoltaik Anlage habe, möchte ich Natürlich die MwSt. zurück holen. Fragebogen zur steuerlichen erfassung pv anlage de. Dazu muss ich ja eine neue Steuernummer beantragen und mich als Unternehmen anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Elster ausfüllen. Kann ich die Beantragung der Steuernummer nur bei Elster oder auch direkt aus dem Programm Wiso Steuer-Sparbuch beantragen. LG Olaf
#2
Den Vordruck gibt es auch im Sparbuch unter Vorlagen <->Musterbriefe. Der nutzt Dir nur seit diesem Jahr nichts mehr, weil das FA den Vordruck jetzt elektronisch übermittelt haben möchte, was so derzeit, zumindest meines Wissens nach, nur aus Deinem Elster-Account heraus so funktioniert.
Fragebogen Zur Steuerlichen Erfassung Pv Anlage De
Diesen Anteil erstattet Ihnen das FA. Um dies immer richtig zu erfassen, müssen Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Hier werden Ihre Vorsteuerbeträge mit den Umsatzsteuerbeträgen verrechnet. Übrig bleibt entweder ein Vorsteuerguthaben (wird Ihnen vom FA erstattet) oder eine Umsatzsteuerzahllast (müssen Sie dem FA erstatten). Im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr müssen Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Diese muss bis zum 10. des Folgemonats beim FA eingegangen sein. Dies gilt auch für die Zahlung im Falle einer Umsatzsteuerzahllast. Falls Sie dem FA eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, brauchen Sie sich um die Zahlfrist nicht zu kümmern. Am Ende eines jeden Jahres müssen Sie eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Beginn der Tätigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Finanzen / Steuern - Photovoltaikforum. Diese beinhaltet eigentlich nur noch einmal zusammengefasst alle Voranmeldungen. Nach den ersten beiden Jahren können Sie, falls die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr nicht größer als 7. 500 Euro war, die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen beantragen.
Fragebogen Zur Steuerlichen Erfassung Pv Anlage Hotel
#12
Du musst beim Wertansatz des EV unterscheiden zwischen - der unentgeltlichen Wertabgabe bei der Umsatzsteuer - und dem Entnahmewert bei der Ertragsteuer (EÜR). Die teure Variante mit dem Strom-Nettopreis inkl. aller Nebenkosten beim eigenen Versorger wird nicht bei der EÜR angewendet. Da darfst du die mickrige EEG-Vergütung nehmen oder die Selbstkosten (die wahrscheinlich jetzt schon höher als die Vergütung sind). mfg Paulchen
#13
So dann zur Steuer, wenn ich KLU Regelung mache, kann ich also trotzdem bei der EÜR rechnen: Gewinn = Verkaufserlös + Selbstverbrauchter Strom *0, 07c - 1/20 wg. Abschreibung
Bei KUR wird der Eigenverbrauch doch nicht miteingerechnet? Oder hab ich da wieder was falsch verstanden? #14
Ob KUR oder nicht: die EÜR bei der Einkommensteuer ist davon unberührt. Zeitpunkt für Anmeldung beim FA und Frage zur Abschreibung - Seite 2 - Finanzen / Steuern - Photovoltaikforum. #15
Nochmal die Frage 4, ich habe jetzt schon verstanden dass ich bei der ESt für den eigenverbrauchten Strom "rechnerisch" Einnahmen melden muss. Wenn ich jetzt 10kwh im Jahr selbst verbrauche (e-Auto) und 15kwh in Summe erzeuge, dann muss ich bei der jährlichen ESt Meldung die 10kwh angeben und darf mir den PReis je kwh aussuchen???
Gewerbesteuer wird derzeit erst ab einem gewerblichen Gewinn über 24. 500, - € / Jahr fällig. Fragebogen zur steuerlichen erfassung pv anlage 2. Sofern die gewerblichen Einkünfte nur aus dem Betrieb der Photovoltaik rühren, bleiben Anlagenbetreiber bis weit über 10 kWp unter diesem Freibetrag. Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere steuerlichen Informationen nur einen Überblick verschaffen sollen und keinesfalls das Gespräch mit Ihrem steuerlichen Berater ersetzt. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen sorgfältig geprüft. Eine Gewähr, insbesondere für die Gestaltung im Einzelfall, kann aber nicht übernommen werden.
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