Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben; oder wenn Sie eine Beschwerde oder ein Lob äußern wollen - dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie! Kreisvolkshochschule Birkenfeld Schneewiesenstraße 25 55765 Birkenfeld KVHS-Leitung Melanie Becker-Hassdenteufel Frau KVHS-Leitung Melanie Becker-Hassdenteufel Schneewiesenstr. 25 55765 Birkenfeld Tel. : +49 6782 15104 Lage & Routenplaner
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Kreisverwaltung Birkenfeld
Schneewiesenstraße 25
55765 Birkenfeld
Tel: 06782 15555
e-mail:
Schneewiesenstraße 25 Birkenfeld Park
Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen der Führerscheinstelle Birkenfeld. Führerscheinstelle Birkenfeld – Adresse und Kontaktdaten
Adresse: Führerscheinstelle Birkenfeld, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
Telefon: 06782 / 153-22 bis -24
Fax: 06782 / 153-90
Email:
Webseite:
Öffnungszeiten: Mo. 08. 30 – 11. 45 Uhr, Di. 45 Uhr, Mi. 45 Uhr, Do. 45 Uhr und 14. 00 – 17. 45 Uhr, Fr. 45 Uhr
Führerscheinstelle Birkenfeld – Aufgaben und Zuständigkeit
Der Aufgabenbereich der Führerscheinstelle Birkenfeld umfasst alles, was mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr zu tun hat. Dies bedeutet, dass die Behörde für die erstmalige Erteilung, Neuausstellung oder Verlängerung von Führerscheinen zuständig ist. Die wichtigsten Aufgaben der Führerscheinstelle sind:
Erst- und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Erweiterung der Fahrerlaubnis
Ausstellung eines Ersatzführerscheins
Umschreibungen und Verlängerungen der Fahrerlaubnis
Namensänderungen in der Fahrerlaubnis
Erteilung einer Fahrerkarte
Entzug der Fahrerlaubnis
Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten der für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörden ist in § 73 Abs. 1 § 1 FeV (FeV = Fahrerlaubnisverordnung bzw. Zulassungsverordnung zum Straßenverkehr) geregelt.
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Nationalparklandkreis Birkenfeld
allgemeine Sprechzeiten Montag - Freitag: 08. 30 Uhr - 12. 00 Uhr Donnerstag: 14. 00 Uhr - 18. 00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Kfz - Zulassungsstelle (Zuständigkeit: VG Birkenfeld und VG Baumholder) -nur nach online Terminvergabe- Montag - Freitag: 08. 00 Uhr - 11. 45 Uhr Donnerstag: 15. 30 Uhr - 17. 45 Uhr Fahrerlaubnisstelle Montag - Freitag: 08. 30 Uhr - 11. 45 Uhr Donnerstag: 14. 00 Uhr - 17. 30 Uhr
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Wird eine Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D und D1 beantragt, muss neben dem Personalausweis ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei den Behörden (Belegtyp O) im Fahrerlaubnisamt vorgelegt werden. Das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt an die Führerscheinstelle übermittelt. Die Beglaubigung des Führungszeugnisses wird auf Antrag erteilt. Der alte Führerschein wird vom Führerscheinamt benötigt, um den alten Papierführerschein (ausgestellt vor dem 31. Dezember 1998) gegen den europäischen Kartenführerschein zu tauschen. Auf Wunsch kann die alte Papierlizenz nach dem Umtausch behalten werden. Es wird dann gestanzt (gestanzt), damit wir sehen können, dass es nicht mehr gültig ist. Bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins wird erneut der europäische Kartenführerschein benötigt. Der alte Papierführerschein reicht nicht aus, um einen internationalen Führerschein zu beantragen. Um unnötige Fahrten und Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle über die erforderlichen Unterlagen erkundigen.
Termin bei der Führerscheinstelle in Birkenfeld
Bei den meisten Führerscheinstellen können Sie online, telefonisch oder per E-Mail einen Termin buchen. Die meisten Führerscheinämter sind mittlerweile mit ihren eigenen Websites online, auf denen Formulare zur Terminanmeldung zur Verfügung stehen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig haben, bevor Sie die Behörde besuchen. Welche Unterlagen werden bei der Führerscheinstelle benötigt? Zur Beantragung eines neuen Führerscheins müssen der Fahrerlaubnisbehörde ein gültiger Personalausweis und ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für die Erstausstellung eines Führerscheins als auch für die Neuausstellung nach Verlust oder Diebstahl. Soll die Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis abgegeben werden, sind diese Unterlagen ebenfalls erforderlich. Liegt kein gültiger Personalausweis vor, reicht in der Regel ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung aus. Die Zulassungsbescheinigung darf jedoch nicht älter als 3 Monate sein.