#1
In der Lohnsteuerbescheinigung sind in Zeile 31. Aufwendungen ZV in Höhe von 1065 EURO eingetragen. Wo muss ich dies in der Einkommensteuererklärung eintragen? Kann mir bitte irgendjemand weiter helfen?! Danke
#2
Sonderausgaben, Kennzahl 44 oder 46 des Mantelbogens, Seite 3. Das sollen wohl Zahlungen zur Zusatzversorgungskasse sein. Sie müssten das jedoch besser wissen, was das ist.
- Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn - ELSTER Anwender Forum
Anlage N Zeile 35 Aufwendungen Für Fahrten Mit Der Bahn - Elster Anwender Forum
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Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Umlage richtet sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Alle Umlagen, die der Beschäftigte individuell versteuert, sind dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt hinzuzurechnen. Darüber hinaus muss das Entgelt, aus dem die Umlagen steuerfrei gestellt oder pauschal versteuert wurden – jedoch maximal 100 EUR –, mit bis zu 2, 5% multipliziert und dieser Wert dann um 13, 30 EUR vermindert werden. Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn - ELSTER Anwender Forum. Das Ergebnis ist ebenso dem sozialversicherungsrechtlichen Bruttoentgelt hinzuzurechnen. Steuerfreie und pauschal versteuerte Umlagen, die monatlich über 100 EUR liegen, sind ebenso dem sozialversicherungsrechtlichen Bruttoentgelt hinzuzurechnen. Damit sind folgende Schritte zu unternehmen:
Der nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfreie und der pauschal zu versteuernde Anteil an der Arbeitgeberumlage sind zu addieren. Aus der Summe ist bis zum Höchstbetrag von 100 EUR der Hinzurechnungsbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SvEV zu bilden.
(2018): Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern? Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie? Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie am Jahresende von Ihrem Arbeitgeber. Meist wird die Lohnsteuerbescheinigung zusammen mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar vom Arbeitgeber übergeben. Haben Sie die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten, fordern Sie die Abrechnung von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist. Wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die für den monatlichen Lohnsteuerabzug maßgebend waren.