Wenn nun der Ehegatte, der den Kredit aufnahm, nicht mehr in der Lage ist, die Schuldenlast wirklich zu tragen, wird der andere Ehegatte jedoch nicht haftbar sein. Die Schulden bleiben bei demjenigen, der den Vertrag alleine unterzeichnet hat. Es existiert keine Haftung für die alleinigen Schulden des Ehegatten. Dabei ist es egal, ob beispielsweise eine Gütertrennung vereinbart wurde. Was passiert mit einem Haus bei der Scheidung? | KLUGO. Was passiert mit einem gemeinsamen Hauskredit bei einer Scheidung? Nur allzu oft gibt es Streitigkeiten, wenn das gemeinsame Haus noch mit Schuldenlasten belegt ist. Die Frage, wer den Kredit abzuzahlen hat, wer der Eigentümer ist, wird sich stellen. Stehen die Eigentumsverhältnisse fest, z. weil beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind und bei den Kreditvertrag unterschrieben haben, so haften Sie auch beide für die Schulden. Der BGH hat dazu im Jahre 2015 entschieden, dass soweit beide Ehegatten Miteigentümer der Immobilie sind, sie die Hauskredite bei Trennung und Scheidung auch je zur Hälfte tragen müssen.
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Sie sollten beachten, dass Sie bei einer Übernahme die Kreditkonditionen verschlechtern können. Wenn einer der Parteien die Immobilie übernehmen möchte, macht auch eine Umschuldung des bestehenden Kredits durchaus Sinn. Dabei wird ein neuer Kreditvertrag allein auf den Immobilienbesitzer aufgenommen und zugleich der alte (gemeinsame) Kredit zurückbezahlt. Dadurch kann der Kreditnehmer von den aktuell günstigen Marktzinsen profitieren. Wie eine Umschuldung genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Beitrag "Alten Kredit umschulden". Auf der Suche nach einem Umschuldungsangebot für Ihren gemeinsamen Kredit? Jetzt Angebote anfordern. ✓ Kostenlos & unverbindlich ✓ Keine Registrierung ✓ Top Konditionen ✓ Experten-Gespräch
Was ist Gütertrennung? Durch das Ehegüterrecht wird die Vermögensaufteilung zwischen den beiden Ehegatten geregelt. Hauskredit bei scheidung. Grundsätzlich sieht diese Regelung vor, dass jeder Ehepartner Eigentümer seines eigenen Vermögens bleibt. Alles, was durch einen Ehepartner in die Ehe miteingebracht oder während der Ehe erwirtschaftet wurde, bleibt auch in dessen Vermögen.
Eine vorläufige Regelung könnte z. darin bestehen, dass ein Ehegatte aus dem Haus auszieht und der andere Ehegatte den Kredit ab diesem Zeitpunkt allein bezahlt. Dies ist immer dann eine angemessene Lösung, wenn der Mietwert der Immobilie in etwa der Höhe der Kreditraten entspricht. Ist der Mietwert höher, kommt zusätzlich zur Kreditübernahme eine monatliche Nutzungsentschädigung an den anderen Ehegatten in Betracht, ist der Mietwert geringer, ist eine zumindest geringe Beteiligung des ausgezogenen Ehegatten an den Kreditraten nicht ausgeschlossen. Wenn dann später einer endgültige Regelung erfolgen soll, muss die Bank in die Gespräche einbezogen werden. Es muss besprochen werden, ob die Bank bereit ist, einen der Ehegatten aus der Schuldhaft zu entlassen. Allerdings sollte zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein, welche weiteren Ansprüche wie z. Scheidung: Wer zahlt den Kredit für das Haus ab?. Unterhalt bestehen. Denn nur wenn die Gesamtsituation richtig beurteilt wird, kann man einschätzen, ob eine für die Übernahme des Kredites erforderliche Kreditwürdigkeit überhaupt gegeben ist.