Achtung! Das Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen
Durchsuchungsanordnung beinhaltet keinen Antrag auf Anordnung der
Vollstreckung in Wohnungen zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Das
liegt daran, dass dieser Antrag im Gesetz nicht vorgesehen ist. Zur Begründung:
"Die Verordnungsermächtigung in Absatz 6 des § 758a ZPO erstreckt sich nur
auf Absatz 1 dieses Paragrafen, so dass eine Ermächtigung zur verbindlichen Einführung
von Formularen für den Antrag auf Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und
an Sonn- und Feiertagen nicht gegeben ist. " 1 Ein Muster
einer Anordnung zur Vollstreckung zur Nachtzeit, welches also auch weiterhin benutzt werden kann, finden Sie nachfolgend. Der Beschluss zur Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen ergeht wiederum durch Antrag des Gläubigers
beim Vollstreckungsgericht (das AG des Bezirkes, in dem die
Zwangsvollstreckung stattfinden... Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben. Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz.
Antrag Auf Vollstreckung Zur Nachtzeit Und An Sonn Und Feiertagen In Online
Hast natürlich Recht, dass ist der Auftrag an den Gerichtsvollzieher. Dann sowas hier:
ANTRAG AUF DURCHSUCHUNGSERLAUBNIS GEM. § 758 a Abs. 4 ZPO
In der Zwangsvollstreckungssache
$g
- Gläubiger -
$s
- Schuldner -
werden in der Anlage der Vollstreckungstitel sowie die Zwangsvollstreckungsunterlagen überreicht. Namens und in Vollmacht des Gläubigers wird beantragt, zu beschließen:
Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungstitel
$2
$3
in der Wohnung des Schuldners in?? wird auch zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen gestattet. Begründung:
Es wird Bezug genommen auf die Mitteilung des Gerichtsvollziehers, daß mehrfache Vollstreckungsversuche zu verschiedenen Tageszeiten ohne Erfolg waren. Daher ist richterliche Gestattung der Durchsuchung geboten. #10
02. 2009, 11:09
Ach - Entschuldigung. Hast natürlich Recht, dass ist der Auftrag an den Gerichtsvollzieher
Freut mich, ich dachte schon meine Ausbildung wäre völlig für...
Also vielen lieben Dank für die Hilfe. Bärchi
Antrag Auf Vollstreckung Zur Nachtzeit Und An Sonn Und Feiertagen 1
2009, 15:01
ne, ich fürchte nich. und außerdem arbeite ich erst seit 3 Wochen hier und mit dieser software und bin noch dazu, die einzige Reno hier
nix einarbeitung etc.
na ich kämpf mich eben weiter durch. danke aber auf jeden fall
Liebe Grüße
Bärchi
#4
01. 2009, 15:28
Kann Dir leider nicht sagen, wo Du da bei Euch nachschauen müßtest, da ich die Software nicht kenne. Inselbiene
#5
01. 2009, 16:23
- ist es das was du suchst? Antrag auf Vollstreckung des Haftbefehls
zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
in der Zwangsvollstreckungssache
des Gläubigers
Prozessbevollmächtigter: …
gegen
den Schuldner
ist der Schuldner in dem zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen. Laut beiliegendem Beschluss des … vom … (Az: …) werden von den Schuldner folgende Beträge geschuldet:
Gesamtsumme laut Forderungsaufstellung... €
Sie werden hiermit beauftragt,
die Wohnung und sonstige Räume sowie die Behältnisse des Schuldners gemäß beigefügtem Beschluss des … vom ….
Antrag Auf Vollstreckung Zur Nachtzeit Und An Sonn Und Feiertagen Berlin
2 Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21 bis 6 Uhr. (5) Die Anordnung nach Absatz 1 ist bei der Zwangsvollstreckung vorzuzeigen. (6) 1 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach Absatz 1 einzuführen. 2 Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. 3 Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden. Zu unübersichtlich? Probieren Sie die neue Darstellungsvariante "Lesefreundlicher" ( Einstellung oben) Fassung aufgrund der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. 08. 2015 ( BGBl. I S. 1474), in Kraft getreten am 08. 09. 2015.
Antrag Auf Vollstreckung Zur Nachtzeit Und An Sonn Und Feiertagen In Youtube
Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf. Jetzt Lizenz buchen
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad. Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738 Registriert: 22. 07. 2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro
01. 04. 2009, 14:30
Wir haben Haftbefehl wg. Abgabe der eV an die GVZ geschickt. Unser Schuldner war durch die GVZ nie zu Hause anzutreffen. sie schickte uns jetzt die Unterlagen zurück und empfahl uns BEschluss gem. § 758a (4) ZPO zu beantragen. Frage: Muss ich jetzt nochmal neuen Vollstreckungsauftrag stellen o. reicht formloser Antrag an das Gericht? Hat eine/r von Euch schon mal so etwas gemacht? Und wie sieht es mit den Kosten aus - die gleichen wie bei ZV oder fallen dafür keine Kosten an (ausgenommen natürlich die für die GVZ). bin für jede hilfe äußerst dankbar. liebe grüße
secret72
#2
01. 2009, 14:43
Für den Antrag fallen keine gesonderten Kosten an, da diese mit zur Vollstreckungshandlung des vorausgegangenen ZV-Auftrags gehören. Schau doch mal in Eurer Software nach, ob es nicht einen Textbaustein für diesen Antrag gibt. Gibt es bestimmt. #3
01.
Begründung: Es wird Bezug genommen auf die Mitteilung des Gerichtsvollziehers vom..., wonach mehrfache Vollstreckungsversuche zu verschiedenen Tageszeiten ohne Erfolg waren. Daher ist richterliche Gestattung der Durchsuchung geboten. was die Zeitspanne zwischen GVZ-Nachricht und Antrag an das AG betrifft, kann ich im moment nicht wirklich was sagen...
#3
29. 2013, 13:15
Danke, vielleicht hilft das ja schon mal. Wenn zu lange Zeit dazwischen war, wird man uns ja bescheid sagen. #4
05. 02. 2013, 12:03
So, der Beschluss vom Vollstreckungsgericht liegt jetzt vor. Schicke ich den jetzt einfach an den Gerichtsvollzieher mit der Bitte um weitere Vollstreckung oder gibt es dafür nochmal einen extra Antrag? tiko73
#5
05. 2013, 13:13
Ein einfacher Satz mit der Bitte, die Vollstreckung entsprechend durchzuführen, reicht
Natzuki
Beiträge: 548 Registriert: 30. 09. 2015, 14:36
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
#7
21. 2016, 16:39
Huhu, doofe Frage: Reicht es auch jetzt noch, wenn ich den Beschluss mit einem kurzen Satz an den GVZ weiterleite?