Hallo, Meine Frage richtet sich "auch" an all jene von euch, die für solch eine Situation, schon einmal rechtlichen Beistand hinzugezogen haben, und bereit wären, die rechtlichen Informationen, für die ihr einst vielleicht einmal ein Honorar bezahlen musstet, weiter zu geben. Mieterforum von mietern für mister france. Ende Mai will mein Vermieter, vertreten durch 2 Personen, die für dieses Mietshaus einer Gesellschaft/Genossenschaft zuständig sind, eine Wohnungsbesichtigung durchführen. Grund für diese Besichtigung ist der "leider berechtigte" Umstand, dass meine Wände seit Jahrzehnten nicht mehr sauber, sondern schriftlich genannt "unansehnlich" aussehen. Da ich im Erdgeschoss wohne, konnten diese Mitarbeiter durch die auf Kipp stehenden Fenster in meine Wohnung schauen, und haben dies "zum Anlass genommen", sich bei einer Wohnungsbesichtigung von der sachgerechten Nutzung der Wohnung zu überzeugen, wobei sie im Anschreiben aber nur die unansehnlichen Wände "des" Raumes erwähnt haben. Bei dieser Wohnungsbesichtigung wird auch ein Mitarbeiter der technischen Abteilung anwesend sein, soviel konnte ich durch die im Schreiben genannten Namen online herausfinden.
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Alternativ könnte freiwillig bereits in diesem Jahr eine höhere Vorauszahlung mit dem Vermieter vereinbart werden, um einer hohen Nachzahlung vorzubeugen. Wer sich einen Überblick über die möglichen Mehrkosten verschaffen möchte, kann zum Beispiel den Nachzahlungsrechner der Stiftung Warentest nutzen. Außerdem könnten Mieterinnen und Mieter sich bei ihrem Mieterverein über staatliche Unterstützung erkundigen. Hilfe wie Wohngeld oder andere Zuschüsse könnten durch finanzielle Engpässe helfen. Veröffentlicht
17. Mieterforum von mietern für mister wong. 05. 2022
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Willkommen beim Mieterladen e. V. Hannoverscher Mieterverein seit 1991 Beratung in Zeiten von Corona Um für unsere Mitglieder und Mitarbeiter*innen die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, bieten wir weiterhin vorzugsweise telefonische Beratung an. Bitte senden Sie uns alle Unterlagen (Mietvertrag, Schriftverkehr wie z. B. Betriebkostenabrechnung) vorab zu. Nutzen Sie für die Einreichung von Unterlagen (wenn möglich bitte Kopien) auch unseren Außenbriefkasten neben der Ladentür. Unter Beachtung der 2 G-Regel bieten wir im eingeschränkten Umfang auch persönliche Beratungen an. Bleiben Sie gesund! Das Team vom Mieterladen Mieter helfen Mietern - Die Hilfe zur Selbsthilfe für Mieterinnen und Mieter in Hannover und Umgebung. DER MIETER LADEN e. V. Ein Mieterforum auf Facebook - KommWohnen. unterstützt Sie schnell und kompetent in allen Fragen des Mietrechts. Eine Beratung ist sofort nach dem Beitritt möglich. Keine langen Wartezeiten auf einen Beratungstermin. Günstige Beiträge - der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist möglich, aber nicht zwingend.
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Wir fördern und unterstützen die Bildung und laufende Arbeit von Mieterinitiativen und -beiräten. Mieterforum von mieten für mieter die. Gemeinsam stark
Wir verschaffen den Anliegen der Mieterinnen und Mietern Gehör in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Politik und Verwaltung und arbeiten eng mit Mieterinitiativen sowie anderen Mietervereinen im Ruhrgebiet (Mieterforum Ruhr) zusammen. Über unsere Mitgliedschaft und Mitarbeit im Landes- und Bundesverband des Deutschen Mieterbundes (DMB) vertreten wir Mieter-Interessen in der Landes- und Bundespolitik. Deutscher Mieterbund - Bundesgeschäftsstelle Berlin
Deutscher Mieterbund - Landesverband NRW Düsseldorf
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v. 07. 02. 2018, GE 2018, 277 ff., Rn. 25 ff., zitiert nach juris); dem Beklagten zu 1. steht mithin insoweit derzeit ein Anspruch auf Rückzahlung zu. Mieterzeitung: Von Mietern für Mieter. Die Kammer regt deshalb an, die Berufung zurückzunehmen und weist vorsorglich darauf hin, dass sich die Gerichtsgebühren für das Berufungsverfahren in diesem Falle halbieren würden (vgl. Nr. 1220, 1222 Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz). Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen. Rechtstipps aus dem Mietrecht
Urteile aus dem Mietrecht
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Darüber hinaus ist er dazu verpflichtet die Mietsache (Wohnung) mit Vorsicht und Achtsamkeit zu behandeln. Hierbei soll er nicht nur auf die eigene Wohnung, sondern auch auf den gemeinsamen Hausflur achten. Da der Vermieter das Recht hat eine Hausordnung aufzustellen, ist der Mieter zur Einhaltung selbiger verpflichtet. Hierbei ist auch häufig darauf zu achten, dass Mitmieter nicht beeinträchtigt werden. Liegen wichtige Gründe vor, die den Vermieter dazu berechtigen die Wohnung zu betreten, hat der Mieter dies zu dulden. Doch wann liegt solch ein Grund vor? Ein Beispiel wären ernsthafte Schäden in der Wohnung, die den Bestand der Mietsache gefährden. Wird eine neue Gas- oder Wasserleitung oder ein Aufzug eingebaut, ist der Mieter ohne Frage in der Nutzung seiner Mietsache eingeschränkt. Auch dies hat er zu dulden, wenn es der Verbesserung der Mietsache dient. Aus dem MRG ergeben sich dabei für den Mieter Rechte, die eine Entschädigung für unerträgliche Unannehmlichkeiten bei entsprechenden Umbauarbeiten vorsieht.