#13
Ist JA keine klare Antwort? Also noch klarer geht es wohl nicht. Wenn du alle dort geltenden gesetzlichen Regeln beachtest kannst du als EU Bürger in Österreich eine Waffe kaufen. #14
Um das Thema wird nicht herumgeredet, aber wie immer bei Gesetzen und Bestimmungen ist es mit einer JA/Nein Antwort oft nicht getan. Eigentlich eierst du um das Thema herum: Warum genau willst du den das wissen, vieleicht können wir helfen. Wenn du uns konkret schilderst was du vor hast. #15
Nein, du kannst einfach nicht lesen. Mich nervt einfach so langsam die Faulheit mancher Leute hier. Promo, der wie ich weiß, sehr firm in den Österreichischen Waffengesetzen ist, schreibt es Klipp und Klar. Ich schreibe es nochmal, weil es ja offensichtlich zu viel verlangt ist auf den Link zu klicken und dort zu lesen. Du darfst als EU-Bürger in Österreich Waffen erwerben wie ein Österreicher. Kann ich als Deutscher meinen Jagdschein in Österreich machen? (Deutschland, Jagd, waffenbesitzkarte). Alle Gesetze und Regeln gelten für dich genauso. Wenn du kein Schreiben beifügst die Waffe nur in Österreich benutzen zu wollen, erfolgt eine Meldung an die Behörden deines Heimatlandes.
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Die Länder können die Zulassung zur Jägerprüfung insbesondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. (... ) usw.
Du musst also im Geltungsbereich dieses Gesetzes (des Bundesjagdgesetzes, sprich: Deutschland) die Jägerprüfung bestanden haben (deren Details oben mit aufgezählt werden) um in Deutschland einen Jagdschein ausgestellt zu bekommen. Waffenbesitzkarte österreich als deutsche bank. Und der ist eine der Voraussetzungen um in Deutschland eine WBK für das Bedürfnis der Jagd zu beantragen und somit Waffen zum Zwecke der Jagd zu erwerben. Woher ich das weiß: Eigene Erfahrung – Ich bin Jäger
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Zusätzliche Informationen
Beantragt eine Drittstaatsangehörige/ein Drittstaatsangehöriger, die/der die Voraussetzungen erfüllt, eine Waffenbesitzkarte, liegt deren Ausstellung im Ermessen der Behörde. Eine Ermessensentscheidung erfolgt auch, wenn Personen unter 21, aber über 18 Jahren eine Waffenbesitzkarte beantragen und nachweisen, dass der Waffenbesitz für die Berufsausübung erforderlich ist. Rechtsgrundlagen
Waffengesetz 1996 2. Waffenbesitzkarte österreich als deutscher den. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2022
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Inneres
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b: er wird mir sie nicht aushändigen, weil die Behörde in Deutschland dies verboten hat? #18
Fahr hin dann weißt du es. Wenn die Meldung in 3 Tagen nicht da ist gibt er die Waffe nicht raus. #19
Am besten dichtmachen hier....
#20
MarcKA wäre es so schwer gewesen, mir eine vernünftige Antwort direkt zuschreiben, ohne hier so rum zu zicken? Du gibst keine klarebn Antworten. Der Weg zur Waffenbesitzkarte. Antworte doch mal ganz ohne Hass auf meine Frage nach A oder B, im vorletzten Post von mir. Ich wette, du weißt es nämlich selber nicht genau
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Es ist mir unbegreiflich was da dran so schwer zu verstehen sein soll und wo hier die Umwege sind.... Und auch wenn du ein Einführen nach Deutschland nicht beabsichtigst: Du darfst es auch nicht, den Waffenerwerb- und Besitz unterliegt nun mal dem deutschen Gesetz, nicht dem Gesetz des Landes aus dem die Waffe evtl. mitgebracht wurde. #16
Ich las irgendwo daß seit einem Monat die Händler keine Schusswaffen mehr an Deutsche verkaufen dürfen wenn diese nicht die zum Erwerb notwendigen Papiere, Waffenbesitzkarte, etc, vorweisen können. Angleichung an EU Recht. Waffenbesitzkarte österreich als deutsche gesellschaft. Also einach mal so ne Flinte und ein Luftgewehr mitnehmen geht nicht mehr. #17
Wo bitte steht denn dieses JA oder Nein? Äußert euch doch mal in ganzen Sätzen! Hier ganz primitiv noch mal meine Frage, oder Fiktion: Ich fahre morgen nach Österreich und bleibe dort 3 Tage. Dort suche ich einen Händler auf. Dort möchte ich mir eine doppelläufige Schrotflinte kaufen. I Was wird genau passieren? a: der Händler wird mir die Waffe nach 3 tagen aushändigen?
Listen der Institutionen, die solche psychologischen Gutachten erstellen, liegen bei den Waffenbehörden auf und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus muss die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde nachweisen, dass sie/er sachgemäß mit Schusswaffen umgehen kann. Dieser Nachweis wird in der Regel als Bestätigung der Waffenfachhändlerin/des Waffenfachhändlers ausgestellt, dass die Person im Umgang mit Waffen geschult wurde. Weiters muss eine Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B ( z. Mitnahme von Waffen. Bereithalten zur Selbstverteidigung) angegeben werden. Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde. Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Ein Lichtbild
Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Psychologisches Gutachten
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
Kosten
Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: 74, 40 Euro
Achtung
Zusätzlich zur genannten Gebühr können weitere Kosten anfallen ( z. für die Erstellung des psychologischen Gutachtens).