Geschrieben von Knuffel am 04. 04. 2006, 14:24 Uhr
Hallo,
hab leider gleich noch ein Problem: Unser KIGA mchte - was ich auch voll verstehen kann - eine Bescheinigung am Kinderarzt, dass ein Kind nicht mehr ansteckend ist, wenn es eine ansteckende Krankheit hatte. Unsere Tochter hat die WIndpocken und ihr Kinderarzt sagt, dass sowas nicht mehr gemacht wird, und er das nicht ausstellt. Finde ich ja ganz schn bescheuert von dem Arzt. Knnte ja ganz formlos geschehen. OK, bei Windpocken ist eigentlich eh klar, dass die nach einer Woche nicht mehr ansteckend sind, aber komisch finde ich das Verhalten des Arztes schon (habe bereits 2 x angerufen)
Wie wird das bei Euch gehandhabt? Braucht ihr ein solches Attest fr den KIGA nach einer ansteckenden Krankheit? Inhalte - Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen (Kita) - schleswig-holstein.de. Vielen Dank,
Knuffel
23 Antworten:
Re: Attest fr KIGA nach ansteckender Krankheit??? Antwort von SilvanaR am 04. 2006, 14:56 Uhr
wir brauchen nach Bindehautentzndung, magen-Darm-inf., ansteckenden Kinderkrankheiten stndig eine gesundschreibung
kostet je nach Arzt 5-10 Euro - da werde ich bei 2 Kiga Kindern schnell viel Geld los im Jahr
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Antwort von tinai am 04.
Attest Frei Von Ansteckenden Krankheiten Kindergarten Heute
Diese muss das jeweilige Elternteil beim Hausarzt/Hausärztin beantragen. Kinder können jedoch in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren als Begleitkinder mitfahren, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
Die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank. Eine Trennung würde bei den Kindern zu psychischen Problemen führen. Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist belastet. Die Kinder können nicht anderweitig betreut werden. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze. Attest frei von ansteckenden krankheiten kindergarten st. Soll die "Kur" für das Kind sein, ist eine sog. Kinderrehabilitation beantragt werden. Kosten: werden von der Kasse übernommen
Weitere Informationen dazu finden Sie bei Ihrer Krankenkasse, beispielhaft hier bei der AOK. Bescheinigung "frei von ansteckenden Krankheiten"
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz IFSG eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen.
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Übrigens hat mir unser Kindergarten mitgeteilt, daß sie nicht berechtigt sind, eine Information über U-Untersuchungen und den Impfstatus zu bekommen. Eine Mitteilung ist immer freiwillig. Liebe Grüße
Bigs
frag bei deinem Hausarzt nach. viele gre
tine
ach ja und bei uns kostet das NIX!!! ot
Antwort von TineS am 05. 2006, 9:22 Uhr. Antwort von Blue am 05. 2006, 12:30 Uhr
wir arzthelferinnen finden ja auch, dass so ein attest (das ja keine zwei min in anspruch nimmt) eigentlich nix kosten sollte...
aber: "wenn man etwas nicht abrechnen kann, verlangen wir das geld so"
na ja.. bin ja eh bald weg;-)
noch ein beispiel um den geiz meines chefs zu verdeutlichen.... wir haben ein jahr (!!! ) mit ihm gekmpft, stunden aufgeschrieben usw., weil er uns die NOtdienste an den WE nicht zahlen wollte ("na soviele stunden habt ihr ja auch nicht"... aber das wir im winter auf ca. 50 wochenstunden kommen, das bersieht er gekonnt)
aber es kann ja nur besser werden;-)
Re: @kikido
Antwort von kikido am 05. Attest frei von ansteckenden krankheiten kindergarten heute. 2006, 13:00 Uhr
eben, du sagst es: es mssen alle pocken eingetrocknet sein. solange noch blschen mit flssigkeit da sind, ist das kind auch noch ansteckend. man sollte das nicht mit "einer woche" pauschalisieren, finde ich.