Eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes entlastet zahlreiche Unternehmen, denn die Anpassung baut vor allem Bürokratie ab. © terovesalainen/Adobe Stock Mitte September hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes angenommen. Die Änderung sieht nicht nur eine neue Ausrichtung der Kfz-Steuer vor, sondern auch die Abschaffung der Sonderregelung des § 18, Abs. 12 KraftStG. Diese sah bislang vor, dass leichte Nutzfahrzeuge mit mehr als drei Sitzen als Pkw besteuert werden, wenn die Personenbeförderungsfläche überwiegt. Diese Regelung hatte in den vergangenen Jahren für reichlich Bürokratie in den Handwerksbetrieben geführt: Zahlreiche Unternehmen mussten die Fahrzeuge beim Zoll vorführen, um das Flächenverhältnis nachzuweisen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte sich deshalb für eine Abschaffung dieser Sonderregelung eingesetzt.
Kfz steuer 18 absatz 12.04. Die Bemühungen waren nun von Erfolg gekrönt. Zwar kann der Bundesrat noch Einspruch gegen die Anpassung erheben, damit ist jedoch nicht zu rechnen.