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- Rücktritt BRV und Neuwahl BRV - Betriebsratsvorsitzende - Forum für Betriebsräte
- BR-Forum: Rücktritt BR-Vorsitzende und keine Kandidatin für Neuwahl | W.A.F.
Rücktritt Brv Und Neuwahl Brv - Betriebsratsvorsitzende - Forum Für Betriebsräte
Geht ein Betrieb auf einen neuen Inhaber über, bleibt der Betriebsrat in seiner ursprünglichen Zusammensetzung bestehen, da sowohl der Betrieb als auch die Arbeitsverhältnisse bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber übergehen. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Betriebsratsmitglied Einspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses einlegt, da sein Arbeitsverhältnis dann bei seinem alten Betriebsinhaber bestehen bleibt und nicht auf den neunen Betriebsinhaber übergeht. Ruecktritt betriebsrat neuwahl. Somit gehört dieses Betriebsratsmitglied dem übergangenen Betrieb nicht mehr an. Geht dagegen nur ein Teil eines Betriebs auf einen neuen Inhaber über, wird die Mitgliedschaft der Mitglieder dieses Teils beendet. Wiedersprechen dem Übergang des Betriebsteils bleiben sie aber weiterhin Mitglied des Betriebsrats, da ihr Arbeitsverhältnis zum ursprünglichen Inhaber des Betriebs bestehen bleibt. Auflösung des Betriebsrats
Begeht der Betriebsrat in seiner Gesamtheit eine grobe Pflichtverletzung kann die Auflösung dessen entweder von Seiten des Arbeitgebers aber auch von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder mindestens einem Viertel der Belegschaft beantragt werden.
Br-Forum: Rücktritt Br-Vorsitzende Und Keine Kandidatin Für Neuwahl | W.A.F.
Tut er es nicht, solltet Ihr den BR wenigstens dazu auffordern. Auch die Gewerkschaft könnte Euch unterstützen (Mitgliedschaft vorausgesetzt). Erstellt am 03. 2013 um 19:59 Uhr von Hoppel
@ All
Ich verstehe es nicht! Hält ein AG die Spielregeln des BetrVG nicht ein, wird in diesem Forum nicht lange rumgezappelt und direkt mit den Möglichkeiten Einigungsstelle, Rechtsanwalt, Arbeitsgericht gewunken... Arbeitet ein BR nicht so wie es sein sollte kommt fast ausschließlich die Empfehlung, die nächste BR-Wahl abzuwarten und so weiter und so fort. In angefragtem Fall kann nicht beurteilt werden, in welchem Ausmaß diesem BR tatsächlich grobe Pflichtverstöße vorgeworfen werden können. BR-Forum: Rücktritt BR-Vorsitzende und keine Kandidatin für Neuwahl | W.A.F.. Aber wenn tatsächlich massive Pflichtverstöße beweisbar vorliegen sollten, kann es keine Lösung sein, diesen Zustand noch ein weiteres Jahr hinnehmen zu sollen. Auch täte es manch einem BR mehr als gut, mal einen Schuss vor den Bug zu bekommen, indem ein Antrag auf Auflösung des BR gestellt wird. @ Riam
Wie vollkommen richtig geschrieben wurde, kann eine Neuwahl nicht so erzwungen werden, wie Du Dir das vorstellst.
Dies gilt daher auch für den Vorsitzenden. Gem. § 23 Abs. 1 BetrVG
wird der Betriebsrat aufgelöst, wenn dieser seine Pflichten gröblich verletzt hat. Ich gehe - wegen der Bedeutung des Vorsitzenden (vgl. oben) davon aus, daß die Nichtwahl des Vorsitzenden auch als gröbliche Verletzung gilt. Ich hoffe Ihenn weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille
Rückfrage vom Fragesteller
09. 2004 | 19:39
Guten Tag Herr Wille,
vielen Dank fuer die Info. Eins haette ich gerne unbedingt genauer gewusst:
Ihre Antwort:".. tritt an dessen Stelle ein Ersatzmitglied. "! Frage: Muss er, wenn er vom Vorsitz zurücktritt, auch auf jeden Fall ganz als BR-Mitglied raus? In diesem Fall wird gemunkelt, dass er weiter Mitglied bleiben moechte! Rücktritt BRV und Neuwahl BRV - Betriebsratsvorsitzende - Forum für Betriebsräte. Also klare Frage: Darf er weiter Mitglied BR-bleiben oder scheidet er aus? Besten Dank,
und einen schönen Abend. yabe
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
09. 2004 | 19:55
Er darf weiter Betriebsratsmitglied bleiben. Dann kann es aber u. U. dazu kommen, daß der Betriebsrat aufgelöst werden muß.